Neuer EU-Geoschutz für KMU
Was sich für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse ändert
Regionale Produkte wie Porzellan aus Meißen, Messer aus Solingen oder Kuckucksuhren aus dem Schwarzwald stehen für Qualität, Herkunft und traditionelles Know-how. Seit Anfang 2026 können Hersteller handwerklicher und industrieller Erzeugnisse ihre Produktnamen nun EU-weit als geografische Angabe schützen lassen. Grundlage ist eine neue EU-Verordnung, die mit dem Geoschutzreformgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Welche Produkte profitieren und warum das für KMU relevant ist
Der neue Schutz gilt erstmals nicht nur für Wein, Spirituosen oder landwirtschaftliche Erzeugnisse, sondern ausdrücklich auch für handwerkliche und industrielle Produkte. Geschützt werden Erzeugnisse, deren Qualität, Ansehen oder besondere Eigenschaften wesentlich auf ihren geografischen Ursprung zurückzuführen sind – etwa durch regionale Materialien, besondere Herstellungsverfahren oder überliefertes Fachwissen. Voraussetzung ist, dass das Produkt aus einer klar definierten Region stammt und mindestens ein Produktionsschritt dort erfolgt. Die Bandbreite reicht von Uhren, Schneidwaren und Porzellan über Glas, Textilien und Schmuck bis hin zu Holz- und Metallwaren.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bietet der Geoschutz einen klaren Mehrwert: Er schützt vor Nachahmung, stärkt die Positionierung am Markt, macht regionale Qualität sichtbar und trägt dazu bei, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen langfristig zu sichern.
Antragstellung und Verfahren auf einen Blick
Zuständige Stelle in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das GI-Portal des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Nach der nationalen Prüfung durch das DPMA entscheidet das EUIPO über die Eintragung auf EU-Ebene. Beantragte und eingetragene geografische Angaben werden anschließend in einem öffentlichen Unionsregister geführt.
Fazit
Für Unternehmen mit regional verankerten Produkten lohnt es sich, den neuen EU-Geoschutz zu prüfen. Geografische Angaben sind nicht nur ein rechtliches Schutzinstrument, sondern ein strategisches Mittel zur Stärkung von Marke, Qualität und regionaler Identität.
Weitere Informationen & Antragstellung
Sie werden zur Website des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum weitergeleitet.
Quellen
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Bildquellen von oben nach unten: Khamitsevich Andrey_AdobeStock_876866149; kinara art design_AdobeStock_935466869



