Messeprogramm Young Innovators
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an
einem Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
Welche Vorgaben gibt es für den Gemeinschaftsstand?
- Veranstalter der Messe ist gleichzeitig Organisator des Gemeinschaftsstandes.
- Einzig mögliche Beteiligungsform ist ein Gemeinschaftsstand; pro Messe
können mehrere Themen-Stände möglich sein. - Eine Mindestteilnehmerzahl von 10 wird angestrebt.
- Die Standfläche pro Unternehmen soll bei 10-15 qm liegen, jedoch mindestens
6 qm betragen. - Teilnehmer am Gemeinschaftsstand sind ausschließlich geförderte Unternehmen.
Unternehmen können sich auf dem Gemeinschaftsstand nur auf der geförderten
Fläche präsentieren. Erweiterungen auf eigene Kosten sind nicht zulässig.
Wer kann gefördert werden?
- Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Zuordnung des Unternehmens zur Industrie oder dem Handwerk
- Kleinunternehmen gemäß EU-Definition: weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro und jünger als zehn Jahre.
Wie viel wird gefördert?
- 60 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau werden für die ersten zwei
Messebeteiligungen gefördert - Ab der dritten Messebeteiligung werden 50 Prozent gefördert
- Insgesamt können drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe
gefördert werden - Maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe
Weitere Informationen
Sie werden auf die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergeleitet.
Fördermittel finden!
Nutzen Sie unsere praktische Übersicht der wichtigsten Förderprogramme. Hier finden Sie Zuschüsse zu Beratung, Investitionen und Projekte rund um Innovationsthemen und Digitalisierung.
Quellen
- Titelbildquelle: Iaroslav_AdobeStock_1658488014
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


