Mai 2024 / CE & Produktsicherheit

Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit: Was Hersteller wissen müssen

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt ab Dezember 2024 für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Was ändert sich für die Hersteller?

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft. Sie gilt für alle Produkte, die auf dem Markt angeboten werden, sofern keine speziellen EU-Vorschriften wie die Maschinenrichtlinie gelten. Die Verordnung verpflichtet Hersteller, für jedes Produkt eine Risikoanalyse und eine technische Dokumentation zu erstellen. Auch Online-Händler werden stärker in die Pflicht genommen. Die Verordnung ersetzt in vielen Bereichen das deutsche Produktsicherheitsgesetz und ergänzt bestehende EU-Richtlinien.

Überblick der neuen Regelungen


Kernelemente der Verordnung

Die neue Verordnung hebt die Unterscheidung zwischen Betreibern wesentlicher Dienste und Betreibern digitaler Dienste auf und klassifiziert Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen. Diese unterliegen unterschiedlichen Aufsichtsregelungen. Die Sicherheits- und Meldepflichten basieren auf einem Risikomanagementansatz. Es gibt strengere Vorschriften für die Meldung von Vorfällen und die Sicherheit der Lieferketten sowie EU-weit harmonisierte Sanktionsregelungen.

Quellen

  • Titelbild: OpticalDesign_AdobeStock_807791713

Ansprechpartner:in

michael-dietzsch-ihk-hessen-innovativ

Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg

Telefon: 0561 7891-284
dietzsch@kassel.ihk.de

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