Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit: Was Hersteller wissen müssen
Was ändert sich für die Hersteller?
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft. Sie gilt für alle Produkte, die auf dem Markt angeboten werden, sofern keine speziellen EU-Vorschriften wie die Maschinenrichtlinie gelten. Die Verordnung verpflichtet Hersteller, für jedes Produkt eine Risikoanalyse und eine technische Dokumentation zu erstellen. Auch Online-Händler werden stärker in die Pflicht genommen. Die Verordnung ersetzt in vielen Bereichen das deutsche Produktsicherheitsgesetz und ergänzt bestehende EU-Richtlinien.
Überblick der neuen Regelungen
Kernelemente der Verordnung
Die neue Verordnung hebt die Unterscheidung zwischen Betreibern wesentlicher Dienste und Betreibern digitaler Dienste auf und klassifiziert Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtungen. Diese unterliegen unterschiedlichen Aufsichtsregelungen. Die Sicherheits- und Meldepflichten basieren auf einem Risikomanagementansatz. Es gibt strengere Vorschriften für die Meldung von Vorfällen und die Sicherheit der Lieferketten sowie EU-weit harmonisierte Sanktionsregelungen.
Quellen
- Titelbild: OpticalDesign_AdobeStock_807791713