März 2026 / Digitalisierung, KI & IT-Sicherheit

KI-Reallabore: Innovationen unter realen Bedingungen sicher testen

In Hessen wurde 2025 ein Pilotprojekt für ein KI-Reallabor erfolgreich abgeschlossen. Gemeinsam mit Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsicht wurde erprobt, wie KI-Systeme künftig unter realen Bedingungen entwickelt und rechtssicher eingesetzt werden können.

Was sind KI-Reallabore?

KI-Reallabore sind ein zentrales Instrument der europäischen KI-Verordnung zur Förderung von Innovationen. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, neue KI-Systeme in einer kontrollierten Umgebung unter realitätsnahen Bedingungen zu entwickeln, zu testen und zu validieren – noch vor deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme. Grundlage ist ein gemeinsam mit den zuständigen Behörden abgestimmter Reallabor-Plan.

Ziel ist es, Innovationen unter sicheren und nachvollziehbaren Rahmenbedingungen zu erproben und gleichzeitig regulatorische Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Reallabore können physisch, digital oder hybrid ausgestaltet sein und ermöglichen auch Tests unter Realbedingungen.

Ziele von KI-Reallaboren

Die Einrichtung und der Betrieb von KI-Reallaboren verfolgen mehrere zentrale Ziele. So sollen Innovationen gefördert werden, indem eine kontrollierte Umgebung die Entwicklung, das Training, das Testen und die Validierung neuer KI-Systeme ermöglicht. Gleichzeitig trägt die behördliche Begleitung dazu bei, die Einhaltung der KI-Verordnung und weiterer relevanter Vorschriften sicherzustellen und damit die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen.

Darüber hinaus unterstützen KI-Reallabore das sogenannte regulatorische Lernen: Sowohl Unternehmen als auch Behörden gewinnen praktische Erfahrungen im Umgang mit neuen Technologien und können diese für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nutzen. Gleichzeitig soll der Zugang zum europäischen Markt – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups – erleichtert und beschleunigt werden.

Nicht zuletzt fördern KI-Reallabore den Austausch zwischen den beteiligten Akteuren und tragen dazu bei, bewährte Verfahren und Erfahrungen systematisch weiterzugeben.

Innovation fördern und Rechtssicherheit schaffen

KI-Reallabore bringen Regulierung und Innovation zusammen. Durch die enge behördliche Begleitung können Unternehmen frühzeitig prüfen, ob ihre KI-Anwendungen den Anforderungen der KI-Verordnung und weiteren relevanten Vorschriften entsprechen.

Gleichzeitig werden komplexe rechtliche und technische Fragestellungen praxisnah bewertet. Dies stärkt nicht nur die Rechtssicherheit für Unternehmen, sondern ermöglicht auch den beteiligten Behörden, Erfahrungen im Umgang mit neuen Technologien zu sammeln und regulatorische Ansätze weiterzuentwickeln.

Chancen für Unternehmen

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bieten KI-Reallabore große Chancen. Sie helfen, regulatorische Hürden abzubauen und den Zugang zum europäischen Markt für innovative KI-Systeme zu beschleunigen.

Unternehmen können ihre Anwendungen unter realitätsnahen Bedingungen erproben und gleichzeitig frühzeitig Anforderungen an Dokumentation, Sicherheit und Compliance berücksichtigen. Ziel ist es, Innovationen schneller zur Marktreife zu bringen und gleichzeitig verantwortungsvolle KI-Anwendungen zu fördern.

Pilotprojekte und Beteiligungsmöglichkeiten

In Deutschland wurde 2025 ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors umgesetzt und erfolgreich abgeschlossen. Beteiligt waren unter anderem die Bundesnetzagentur, das Hessische Ministerium für Digitales und Innovation sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für den weiteren Aufbau und die Ausgestaltung von KI-Reallaboren in Deutschland.

Auch auf europäischer Ebene wurden im Rahmen des EUSAiR-Pilotprojekts erste Erfahrungen gesammelt. Unternehmen konnten ihre KI-Systeme unter realen oder simulierten Bedingungen testen und praktische Erkenntnisse im Umgang mit den Anforderungen der KI-Verordnung gewinnen.

Bild: v.l.n.r. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Klaus Müller

hessisches-ministerium-fuer-digitalisierung-und-innovation

Weitere Informationen

Sie werden auf die Website der Bundesnetzagentur weiter geleitet

Quellen

  • Bild: Gorodenkoff_AdobeStock_598538600_Preview
  • Bild: 09.05.2025 Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Ansprechpartner:in

frank-irmscher-ihk-hessen-innovativ

Frank Irmscher

Innovationsberater
Frankfurt am Main

Telefon: 069 2197-1515
F.Irmscher@frankfurt-main.ihk.de

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