Reallabore: Wie Sie Ihre Innovationen unter realen Bedingungen erproben können
Reallabore schaffen Raum für neue Ideen
Innovationen gehen über das bisher Bekannte hinaus – und dadurch mitunter auch über das, was durch bestehende Regulierung erfasst wird. Viele bahnbrechende Innovationen stoßen daher an die Grenzen des allgemeinen Rechtsrahmens. Mithilfe von Reallaboren können solche Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Einbindung erprobt werden.
Was ist das eigentlich – ein Reallabor?
Reallabore werden von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung oder Zivilgesellschaft durchgeführt und sind
- befristete Erprobungen innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze,
- die unter möglichst realen Bedingungen stattfinden und
- unter Beteiligung der jeweils zuständigen Behörde umgesetzt werden, in vielen Fällen mit deren Genehmigung auf Basis einer Experimentierklausel,
- deren Erkenntnisse zum regulatorischen Lernen beitragen können.
In diesem Sinne ermöglichen Reallabore es, innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze zu erproben, die im allgemein gültigen Rechtsrahmen noch nicht zugelassen sind oder bei denen rechtliche Fragen offen bestehen. Das Instrument Reallabor ist dabei innovationsoffen: Die Anwendungsfelder reichen von automatisierten Mobilitäts- und Logistiklösungen (z. B. Busse, Bahnen oder Drohnen) über Projekte der Stadt- und Quartiersentwicklung bis hin zur Erprobung neuartiger Lebensmittel.
Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen
Viele Reallabore basieren auf sogenannten Experimentierklauseln (auch Erprobungs- oder Öffnungsklauseln genannt). Dabei handelt es sich um rechtliche Regelungen, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung von Innovationen im Einzelfall ein gewisses Maß an Flexibilität zuzulassen. Ein Beispiel hierfür ist § 2 Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes, der Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben zur zeitlich befristeten Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel erlaubt, sofern öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.
Ein zentrales Ziel von Reallaboren ist das regulatorische Lernen: Es geht darum, Wissen über die Wirkungen innovativer Lösungen für Wirtschaft und Gesellschaft sowie über deren Chancen und Risiken zu gewinnen und den bestehenden Rechtsrahmen bei Bedarf weiterzuentwickeln.
Das Reallabore-Innovationsportal des BMWE
Mit dem Reallabore-Innovationsportal hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine zentrale Anlauf- und Sammelstelle rund um das Thema Reallabore geschaffen. Das Innovationsportal hat zum Ziel, die praktische Umsetzung von Reallaboren in Deutschland zu erleichtern. Die Angebote auf einen Blick:
- Das Innovationsportal bietet Informationen zu Reallaboren, Experimentierklauseln, Veranstaltungen und weiteren Aktivitäten. Auf der Reallabore-Landkarte werden Informationen und Kontaktdaten zu Reallaboren in ganz Deutschland bereit-gestellt. Daneben stellt das Innovationsportal zahlreiche weitere Informationsangebote zur Verfügung, etwa in Form von Praxishilfen und Leitfäden sowie per Newsletter.
- Das Beratungsangebot des Innovationsportals richtet sich sowohl an Innovatorinnen und Innovatoren aus Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft als auch an die Verwaltung auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Die Beratung umfasst unter anderem die Weitergabe von Praxis Wissen, die Vermittlung an Expertinnen und Experten aus zehn Fachgruppen zu Innovationsthemen und den Kontaktaufbau zu passenden Ansprechstellen in Behörden.
- Das Netzwerk Reallabore umfasst mehr als 1.600 Personen aus Wirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Im Mitgliederbereich können Mitglieder sich vernetzen, untereinander austauschen, z. B. zu Fachfragen und Projektideen, und Erkenntnisse aus der Praxis teilen.
- Das Innovationsportal unterstützt den Wissenstransfer aus der Reallabore-Praxis in Gesetze und Verordnungen und damit das regulatorische Lernen. Über den virtuellen Briefkasten können z. B. rechtliche Hürden gemeldet werden, um den Bedarf für neue oder angepasste Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu ermitteln.
Zusammenfassung
Reallabore machen es möglich, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentier- oder Erprobungsklauseln, die es der zu-ständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse helfen, Innovationen in die Praxis zu überführen und den rechtlichen Rahmen weiterzuentwickeln („regulatorisches Lernen“). Das Reallabore-Innovationsportal als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene bietet fachliche Beratung an, bündelt praxisrelevante Informationen und fördert die Vernetzung sowie den Wissenstransfer zum Gesetzgeber.
Webinar-Aufzeichnungen
Wie Sie Reallabore nutzen können, erfahren sie in unserem Webinar.
Weitere Informationen
Sie werden zur Website des Reallabore-Innovationsportals weitergeleitet.
Alexander Bullinger
Alexander Bullinger leitet das Reallabore-Innovationsportal im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Er arbeitet beim VDI Technologiezentrum und beschäftigt sich dort mit Instrumenten zur Förderung des Mittelstands und von Innovationen im Allgemeinen. In den letzten Jahren hat er unter anderem die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für die steuerliche Forschungsförderung mit aufgebaut.

Quellen
- Titelbildquelle: KI generiert
- Text verfasst von Alexander Bullinger, VDI TZ GmbH



