Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in Kraft
Was bringt die neue Ökodesign-Verordnung?
Die neue Ökodesign-Verordnung erweitert den Geltungsbereich auf nahezu alle Produkte in der EU, nicht nur auf energiebetriebene Geräte. Sie zielt darauf ab, den gesamten Lebenszyklus eines Produkts nachhaltiger zu gestalten, indem Kriterien wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Ressourceneffizienz in den Vordergrund gestellt werden. Ein digitaler Produktpass und ein Reparierbarkeitsindex sollen Transparenz schaffen. Unternehmen haben 18 Monate Zeit, sich anzupassen, wobei KMU besonders unterstützt werden.
Regelungen und Übergangsfristen
Die Höhe der Anforderungen wird in delegierten Rechtsakten festgelegt, wobei den Unternehmen eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten der produktspezifischen Verordnung eingeräumt wird. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen und werden besonders unterstützt.
Ökodesign-Kriterien werden künftig auch bei der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt. Ab Juli 2026 gilt das Zerstörungsverbot für gebrauchsfähige Produkte, zunächst für bestimmte Textilien und Schuhe, später möglicherweise auch für andere Produktgruppen. KMU sind vorübergehend ausgenommen.
Nächste Schritte
Die EU-Kommission wird bis März 2025 einen Arbeitsplan erstellen, der alle relevanten Produktgruppen listet. Erste Verordnungen für Textilien und Stahl sind bereits in Arbeit und werden bis Ende 2025 erwartet.
Quellen
- Titelbild: AdobeStock_895717194