Finden Sie das passende Förderprogramm zu Ihrem Innovationsvorhaben!
Ihr Weg zur Förderung
Sie möchten eine Digitalisierungsmaßnahme umsetzen? Sie suchen Beratung zu einem bestimmten Fachthema? Oder geht es um ein komplexeres Entwicklungsprojekt?
Es sind in der Regel 3 Schritte bis zur Förderung nötig:
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Sondierung und Programmauswahl: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Ihr Vorhaben? Ist Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig? Auswahl des passenden Förderprogramms. Wir beraten Sie!
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Voranfrage bei Fördermittelstelle: Sie fragen bei Projektträger oder Fördermittelstelle mit Ihrem Vorhaben an, um eine erste Rückmeldung zu erhalten, ob das Vorhaben tatsächlich förderfähig sein könnte.
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Antragsprozess: Beratungsförderung oder Zuschüsse zu Investitionen sind in der Regel unbürokratisch zu beantragen. Für F&E-Projekte dagegen ist häufig ein 2-stufiger Antragsprozess nötig. Das Verfahren und die Voraussetzungen zu verstehen, ist erfolgsentscheidend. Wir unterstützen Sie auch hier.
Kostenfreie Fördermittel-Beratung
Nutzen Sie unser praktisches Termin-Buchungstool: Im persönlichen Gespräch sondieren wir mit Ihnen Fördermöglichkeiten.
Förderprogramme – die wichtigsten in der Übersicht
Im Folgenden finden Sie die aus unserer Erfahrung für kleine und mittlere Unternehmen relevantesten Förderprogramme. Natürlich gibt es eine Vielzahl weiterer Programme – zum Beispiel für bestimmte Technologien (Wasserstoff, KI) oder auch bestimmte Branchen. Gerne nehmen wir uns die Zeit, für Sie individuell zu recherchieren.
Grundsätzlich können Sie zwischen 5 Förderarten unterscheiden
- Zuschüsse zu Beratungsleistungen
- Zuschüsse zu Investitionen
- Zuschüsse für Innovationsprojekte
- Steuerliche Forschungszulage
- Darlehen und Beteiligungen
Zuschüsse zu Beratungsleistungen
[Bezeichnung] | RKW-Beratungsförderung Hessen | Go-Inno / Go-Digital – Beratungsförderung des Bundes ((In Go-Digital sind nur noch bis Ende 2024 Anträge möglich.)) |
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Wer wird gefördert? | - Privatpersonen, die ein Unternehmen gründen möchten - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition mit Sitz in Hessen - Selbständige und Freiberufler | - KMU und Handwerksbetriebe bis 100 Mitarbeiter und 20. Mio. Euro Jahresumsatz - Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland |
Was wird gefördert? | - Digitalisierungsberatung - Designberatung - Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte - Nachhaltiges Wirtschaften | - Go-Inno: Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen - Go-Digital: Beratungsleistungen zur Digitalisierung eines Unternehmens in 5 Modulen: Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung, IT-Sicherheit, Datenkompetenz und Digitalisierungsstrategie |
Wie wird gefördert? | - Zuschuss von 50 Prozent der Kosten bis zu einem bestimmten Tagessatz bis zu 10 Beratungstagen | - Zuschuss von 50 Prozent bis zu einem Beratertagessatz von 1.100 Euro. - Förderumfang maximal 30 Tage (Go-Digital) oder 35 Tage (Go-Inno) im Zeitraum von einem halben Jahr. |
Weitere Informationen | Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RKW Hessen | Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz |
Zuschüsse zu Investitionen
[Bezeichnung] | Digital-Zuschuss Hessen – Investitionen in die Digitalisierung ((Hinweis: Keine Förderung mehr in 2024!)) | SME Fund – EU-Patentförderung | WIPANO – Bundespatentförderung |
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Wer wird gefördert? | - KMU mit einer Betriebsstätte in Hessen und Freiberufler | - KMU mit Sitz in der EU | - KMU mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland |
Was wird gefördert? | - Maßnahmen für die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit, Förderquote 50% | - Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung gewerblicher Schutzrechte – von der Recherche und Beratung bis zur Anmeldung | - Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung gewerblicher Schutzrechte – von der Recherche und Beratung bis zur Anmeldung |
Wie wird gefördert? | - Zuschuss von 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten bis maximal 10.000 Euro | - Gutscheine für unterschiedlich hohe Zuschüsse zu den Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung von Schutzrechten. - In 2024 sind das bis zu 1.000 Euro für Marken und Designeintragungen, bis zu 1.500 Euro für Anmeldegebühren für nationale/europaweite Patentanmeldungen und 2.000 Euro für Patentanwaltskosten | - Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Patentanwaltskosten (Recherche Stand der Technik) und Anmeldegebühren (Modul 1) - Zuschuss von bis zu 6.000 Euro aufbauend auf Modul 1 für weitere externe Dienstleistungen wie Prototypenbau oder Messeteilnahmen |
Weitere Informationen | Weitere Informationen auf der Website der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen | Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit finden Sie auf der Website des EU Intellectual Property Office (EUIPO) | Mehr erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz |
Zuschüsse für Innovationsprojekte
[Bezeichnung] | Distral – Digitalisierungsprojekte in Hessen | Förderung von Vorhaben für den grünen und intelligenten Wandel inHessen | Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) | Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) | KMU-innovativ |
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Wer wird gefördert? | - KMU mit Sitz in Hessen - Kooperierende Forschungseinrichtungen | - KMU mit bis zu 499 Mitarbeitenden und Sitz in Hessen | - Gefördert werden KMU mit Sitz in Deutschland als „Letztempfänger“ über die antragsberechtigten, etwa 100 gemeinnützigen Forschungsvereinigungen in Deutschland | - Startups und Gründer, Kleinstunternehmen, Selbstständige und KMU - kooperierende Hochschulen und Forschungseinrichtungen | - KMU, Gründer & größere Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeitende und 100 Mio. Euro Jahresumsatz) - im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungsinteresse |
Was wird gefördert? | - Machbarkeitsstudien zu Digitalisierungsvorhaben - Entwicklung digitaler Produkt- und Prozessinnovationen - Wissens- und Technologietransfer von Forschungsergebnissen - Validierung und Wachstum von Ausgründungen und Startups | - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Forschungscharakter zur Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – mit Bezug zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung | - vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit wissenschaftlicher Beteiligung - Projektergebnisse sollen allen Unternehmen der Branche nutzbar sein, keine Förderung von Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen | - Besonderheit: Förderung nicht-technischer Projekte mit großer Marktnähe - Umsetzung neuartiger Dienstleistungen, neuer Prozesse und Organisationsweisen, innovativer Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle - Thematisch wechselnde Förderaufrufe | - risikoreiche industrielle Forschungs- & vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in einer Reihe ausgewählter Zukunftstechnologien - im Einstiegsmodul auch die Ideenentwicklung in der Vor-Projektphase |
Wie wird gefördert? | - nicht-rückzahlbare Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe - Förderung für Produkt- und Prozessinnovationen von 100.000 bis 500.000 Euro - für Projekte mit einer Laufzeit von 12 bis 36 Monaten | - Zuschuss aus EFRE-Mitteln zu allen förderfähigen Kosten in Höhe von zu 50 Prozent und 500.000 Euro - für Projekte mit mindestens 200.000 Euro förderfähigen Kosten und einer Laufzeit von 2 bis 3 Jahren | - Zuschuss zu allen förderfähigen Kosten in Forschungsprojekten mit einer Laufzeit von typischerweise 2 bis 3 Jahren ohne pauschale Obergrenze | - Nicht-rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 45 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten - Machbarkeitsprojekte: Zuschuss bis maximal 80.000 Euro für Einzel- und 150.000 Euro für Kooperationsprojekte - Marktreifeprojekte: Zuschuss bis maximal 330.000 Euro für Einzel- und 600.000 Euro für Kooperationsprojekte | - Zuschuss zu allen förderfähigen Projektkosten bei einer Eigenbeteiligung der Projektpartner von mindestens 50 Prozent - Einstiegsmodul: Förderung einer begrenzten Anzahl von nicht-forschungserfahrenen Unternehmen mit bis zu 50.000 Euro für die Ideenentwicklung - Abgabefrist für Projektskizzen jeweils 15. April und 15. Oktober - Inhaltliche Vorgaben je Technologielinie beachten |
Weitere Informationen | Weitere Informationen auf der Website des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation | Weitere Informationen auf der Website der Innovationsförderung Hessen | Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IGF | Mehr erfahren Sie unter Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Mehr erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung |
Steuerliche Forschungszulage
[Bezeichnung] | Steuerliche Forschungszulage |
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Wer wird gefördert? | - Alle Unternehmen mit Sitz und Steuerpflicht in Deutschland, die Forschung & Entwicklung betreiben |
Was wird gefördert? | - steuerliche Begünstigung in Höhe von max. 25 Prozent der Ausgaben für Forschung & Entwicklung von Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche - für Kosten aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung) sowie Auftragsforschung und Eigenleistungen |
Wie wird gefördert? | - Förderung ergibt sich aus der Verrechnung der von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bescheinigten Kosten mit der festgesetzten Steuerlase des Unternehmens – bis hin zur Auszahlung, falls die Zulage die Steuerlast übertrifft. |
Weitere Informationen | Mehr erfahren Sie auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage |
Darlehen und Beteiligungen
[Bezeichnung] | Innovationskredit Hessen |
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Wer wird gefördert? | - KMU mit bis zu 499 Mitarbeitenden - Freiberufler und Gründer |
Was wird gefördert? | - Förderung von 100.000 bis 7,5 Mio. Euro für materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel und auch Investitionen in Digitalisierung, die Entwicklung oder Einführung neuer oder substanziell verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen - Kombinierbar mit dem Förderprogramm Pius-Invest für Maßnahmen zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes. |
Wie wird gefördert? | - Erfüllung eines von 12 Innovationskriterien - Alternativ: in den letzten 3 Jahren gefördert worden (z.B. Digi-Zuschuss) - Mindestkredithöhe: 100.000 Euro, Höchstbetrag: 7,5 Mio. Euro - vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu beantragen, Haftungsfreistellung für die Hausbank von 70 Prozent - Laufzeiten für Betriebsmittelfinanzierung: 3 oder 5 Jahre - für Investitionsfinanzierung: 5, 7 oder 10 Jahre |
Weitere Informationen | Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
Bildquelle: magele-picture_AdobeStock_186123791
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Ihre Ansprechpartner zum Thema Förderung
Katherin Maria Bonanno-Duran
Innovationsberaterin
Frankfurt am Main
Telefon: 069 2197-1270
k.bonanno-duran@frankfurt-main.ihk.de
Frank Irmscher
Innovationsberater
Frankfurt am Main | Wiesbaden
Telefon: 069 2197-1515
F.Irmscher@frankfurt-main.ihk.de