DIGI-Zuschuss Hessen: Zweite Förderrunde 2025 startet
Bewerbungsportal bleibt geöffnet
Für bereits registrierte sowie noch nicht registrierte Unternehmen – einschließlich Freiberufler, die bei der Registrierung ebenfalls als Unternehmen gelten – besteht weiterhin die Möglichkeit zur Bewerbung für die 2. Förderrunde 2025. Das Bewerbungsportal bleibt geöffnet.
Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren angegeben haben, auch bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme weiterhin an zukünftigen Auswahlverfahren („Calls“) interessiert zu sein, verbleiben automatisch im Bewerbungspool.
WEITERE INFORMATIONEN UND BEWERBUNG
Sie werden auf die Website der WIBank weitergeleitet.
Eckdaten zum DIGI-Zuschuss Hessen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, können keine weiteren Förderanträge stellen.
Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse (z.B. in den Bereichen Enterprise Resource-Planning, Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, Product-Lifecycle Management, Dokumentenmanagement, Beseitigung von Medienbrüchen durch Digitalisierung, usw.)
- Schaffen der digitalen Infrastruktur für Homeoffice, mobiles Arbeiten und weitere Formen der digitalen Zusammenarbeit innerhalb Ihres Unternehmens, inkl. Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien sowie Einführung von Softwarelösungen für vernetztes Arbeiten
- Verbesserung von Bedienbarkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen durch digitale Technologien
- Schaffung von digitalen Kundenschnittstellen (z.B. Einführung von Customer-Relationship Management-Systemen, Programmierung und Einführung neuer Funktionalitäten zur Kundeninteraktion im Webauftritt)
- Einführung neuer, professioneller Webshops (E-Commerce-Systeme, Nutzung digitaler Marktplätze)
- Schaffung von digitalen Lieferantenschnittstellen (z.B. E-Procurement)
- Digitalisierung von Logistik-Prozessen (z.B. Etikettenscanner, Barcodedrucker, Warenmanagementsysteme)
- Erhebung und Analyse von Daten (bspw. Sensorik, Einsatz künstlicher Intelligenz, Aufbau von Datenbanken für KI-Anwendungen)
- Vernetzung von Produktions- und Managementsystemen (z.B. Verbesserung von physischen Produktionssystemen und digitalen Managementsystemen durch Vernetzung und Kommunikation mit der virtuellen, digitalen Welt)
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung oder Leistungserbringung (z.B. durch App-Software und Vernetzung)
- Methoden zur vorausschauenden Wartung (z.B. predictive maintenance)
- Verbesserung der Interaktion zwischen Mensch und Maschine
- Additive Fertigungsverfahren (z.B. Prototypenfertigung durch 3D-Druck)
- Umsetzen eines auf Ihr Unternehmen angepasstes IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
- Sonstige Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Digitalisierung im Unternehmen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
Quelle: WIBank
Digitalisierungsvorhaben auch für 2026 schon beantragen
In der zweiten Förderrunde werden Fördermittel vergeben, die erst im Jahr 2026 ausgezahlt werden können. Das bedeutet, dass das geplante Digitalisierungsvorhaben entweder über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt oder erst im Jahr 2026 begonnen werden kann. Sollte eine frühere Umsetzung möglich sein, kann eine Auszahlung noch im laufenden Jahr beantragt werden.
Ab Beginn der zweiten Förderrunde erfolgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl. Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal für das Jahr 2025 geschlossen.
Vorhaben aus 2024 müssen neu beantragt werden
Alle Bewerbungen, die im Jahr 2024 nicht ausgewählt wurden, wurden mit Ablauf des Jahres 2024 gelöscht. Für eine Berücksichtigung in der Förderperiode 2025 ist daher eine erneute Bewerbung zwingend erforderlich.
Sofern Ihr Unternehmen im Bewerbungsverfahren angegeben hat, auch bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme an zukünftigen Calls berücksichtigt werden zu wollen, wird Ihre Bewerbung automatisch in das jeweils nächste Auswahlverfahren übernommen. Eine erneute Bewerbung ist in diesem Fall nicht notwendig (siehe auch Hinweis oben).
Sie haben Fragen zur Förderung?
Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unabhängig bei grundsätzlichen Fragen zu Förderung und Antragsprozess.
Quellen
- WIBank