Barrierefreiheit für digitale Dienstleistung und Produkte per Gesetz - Was wird gefordert?
Was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen?
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 sind erstmals auch private Unternehmen verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. In dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen, erfahren, welche Bereiche konkret betroffen sind, und lernen die relevanten technischen Standards kennen. Zudem wird erläutert, welche Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen gelten und wie Sie rechtzeitig prüfen können, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
Sven Niklas
Sven Niklas ist Jurist und Referent für digitale Barrierefreiheit bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Als ausgewiesener Experte für rechtliche Fragen der digitalen Teilhabe bringt er neben seinem juristischen Hintergrund auch einen Master in Barrierefreier Kommunikation mit, den er im Sommer 2023 abgeschlossen hat. Aufgewachsen als Kind gehörloser Eltern (Coda), ist er muttersprachlich sowohl in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als auch in Deutscher Lautsprache zu Hause. Von 2014 bis 2016 war Sven Niklas als Justiziar für den Deutschen Gehörlosen-Bund tätig. Seit 2016 engagiert er sich in der Bundesfachstelle Barrierefreiheit für die rechtliche und inhaltliche Weiterentwicklung digitaler Barrierefreiheit.

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Janis Milde
Innovationsberater
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Titelbildquelle: pixabay.comdeillustrationsbarrierefreiheit-behinderung-1682903