August 2025

Ein Gesetz für die Zukunft: Was hinter dem European Innovation Act steckt

Mit dem Europäischen Innovationsgesetz (EIA) will die EU Innovationen schneller zur Marktreife bringen. Start-ups und KMU sollen künftig leichter wachsen – Interessierte können sich aktuell in die öffentliche Konsultation einbringen.

Zentrale Probleme denen der EIA entgegenwirken soll

1. Regulatorische und strukturelle Hürden im EU-Binnenmarkt

Ein wesentliches Problem ist die regulatorische Fragmentierung: 27 unterschiedliche nationale Rechtsrahmen erschweren grenzüberschreitende Geschäftsmodelle und Investitionen. Außerdem fehlt es oft an einem innovationsfreundlichen Gesetzesumfeld, da die Auswirkungen neuer Regelungen auf Innovationen bei der Gesetzgebung häufig unzureichend berücksichtigt werden.

Ein weiteres zentrales Defizit ist die mangelnde Möglichkeit zur praktischen Erprobung innovativer Lösungen. Zwar gibt es sogenannte Testumgebungen und Living Labs, jedoch fehlen EU-weite oder national koordinierte Reallabore, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Innovatoren und Regulierungsbehörden ermöglichen.

Auch der Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen ist unzureichend. Für viele kleinere Unternehmen sind die erforderlichen Ressourcen nicht vorhanden, und die Nutzung vorhandener Infrastrukturen ist häufig durch Verwaltungsaufwand oder Zugangsbeschränkungen erschwert. Schließlich mangelt es an einer abgestimmten Innovationspolitik auf EU-Ebene. Bisher existiert kein formalisierter Mechanismus zur effektiven Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und der EU, was zu Doppelarbeit und Ineffizienzen führt.

2. Finanzielle und wirtschaftliche Barrieren für Unternehmen

Finanzierungsprobleme treffen vor allem kleine und mittlere Unternehmen: Der Zugang zu Finanzmitteln bleibt begrenzt, insbesondere wenn es darum geht, geistiges Eigentum als Kreditsicherheit zu nutzen. Die bestehenden öffentlichen Förderinstrumente sind oftmals auf Zuschüsse oder Schuldenmodelle fokussiert und decken nicht den tatsächlichen Kapitalbedarf wachstumsorientierter Unternehmen.

Zudem wird das in der öffentlichen Forschung generierte Wissen zu wenig kommerziell genutzt. Gründe hierfür sind fragmentierte Verfahren und Regelungen rund um geistiges Eigentum, Normung, Zertifizierung und Zulassung in den EU-Mitgliedstaaten. Diese Barrieren hemmen den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in wirtschaftliche Anwendungen.

Darüber hinaus bleibt das Potenzial innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung weitgehend ungenutzt. Innovative Firmen stoßen auf Schwierigkeiten, wenn sie Produkte und Dienstleistungen auf öffentliche oder private Märkte in anderen EU-Ländern bringen wollen.

3. Fachkräftemangel und Innovationskultur

Ein weiteres Hindernis stellt die Gewinnung und Bindung von Talenten dar. Unterschiedliche arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften innerhalb der EU erschweren die Nutzung von Mitarbeiterbeteiligungen, die jedoch für Start-ups ein wichtiger Anreizmechanismus sein können. Schließlich mangelt es an einer abgestimmten Innovationspolitik auf EU-Ebene. Bisher existiert kein formalisierter Mechanismus zur effektiven Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und der EU, was zu Doppelarbeit und Ineffizienzen führt.

Ziele und Maßnahmenbereiche des EIA

Das übergeordnete Ziel des Europäischen Innovationsgesetzes ist es, Innovationen in der gesamten EU schneller zur Marktreife zu bringen und faire Wettbewerbsbedingungen für innovative Unternehmen zu schaffen. Die wichtigsten Interventionsbereiche sind:

  • Vereinfachung des Rechtsrahmens: Bestehende Gesetze sollen innovationsfreundlicher gestaltet und der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden.
  • Finanzierungszugang verbessern: Die Nutzung geistiger Eigentumsrechte als Kreditsicherheit soll gefördert, sowie der Zugang zu EU- und nationalen Finanzmitteln erleichtert werden.
  • Test- und Infrastrukturzugang stärken: Unternehmen sollen durch bessere Nutzung von F&E-Infrastrukturen und Reallaboren bei der Entwicklung unterstützt werden.
  • Markteinführung erleichtern: Öffentliche und private innovationsfördernde Beschaffung soll ausgebaut und erleichtert werden.
  • Talentbindung fördern: Mitarbeiterbeteiligungsmodelle wie Belegschaftsaktien sollen harmonisiert und attraktiver gemacht werden.
  • Politikkoordinierung verbessern: Eine stärkere Verzahnung der Innovationspolitik zwischen EU und Mitgliedstaaten soll die Wirksamkeit der Maßnahmen erhöhen.

Die Europäische Kommission wird im Rahmen einer Folgenabschätzung unterschiedliche politische Maßnahmen bewerten, um diese Ziele umzusetzen.

Welche Wirkung der EIA entfalten soll

Die Umsetzung des Innovationsgesetzes soll die wirtschaftliche Dynamik im Binnenmarkt steigern, neue Arbeitsplätze schaffen und die Innovationslücke gegenüber globalen Wettbewerbern verringern. Ziel ist außerdem, Europa beim ökologischen und digitalen Wandel wettbewerbsfähig zu halten sowie die technologische und industrielle Souveränität der EU zu sichern.
Insbesondere sollen Markteinführungen innovativer Produkte erleichtert und die Abwanderung von Unternehmen verhindert werden. Auch die Koordination zwischen EU und Mitgliedstaaten im Innovationsbereich soll sich verbessern.

Rechtsgrundlage des EIA

Der EIA stützt sich auf mehrere Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), darunter Artikel 114 (Binnenmarkt), Artikel 173 Absatz 3 (Industriepolitik und Wettbewerbsfähigkeit) sowie Artikel 182 Absatz 5 (Europäischer Forschungsraum).

Öffentliche Konsultation zum European Innovation Act

Die EU-Kommission setzt auf breite Beteiligung aller relevanten Akteure. Eine öffentliche Online-Konsultation ist bis zum 3. Oktober 2025 auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ verfügbar. Ergänzt wird sie durch gezielte Konsultationen mit Vertretern aus Mitgliedstaaten, Industrie, Forschung, Start-ups, KMU, Finanz- sowie Regulierungs- und Zertifizierungssektoren.

Ziel dieser Konsultationen ist es, Meinungen und Daten zu den erwarteten Auswirkungen möglicher Maßnahmen einzuholen, um fundierte politische Entscheidungen zu treffen.

Weiterführende Informationen und Online-Konsultation

Quellen

  • Titelbildquelle: xavdlp_AdobeStock_345211_Preview

Ansprechpartner:in

michael-dietzsch-ihk-hessen-innovativ

Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg

Telefon: 0561 7891-284
dietzsch@kassel.ihk.de

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