Steuerliche Forschungszulage: Unterstützung bei der Antragstellung
Was ist die Steuerliche Forschungszulage?
Wer wird gefördert?
- alle Unternehmen mit Sitz und Steuerpflicht in Deutschland, die Forschung & Entwicklung betreiben
Was wird gefördert?
- steuerliche Begünstigung von Kosten aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung) sowie Auftragsforschung und Eigenleistungen in Höhe von max. 25 Prozent der Aufwendungen
Wie wird gefördert?
- Verrechnung der von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bescheinigten Kosten mit der festgesetzten Steuerlast des Unternehmens
Was gilt als Forschung und Entwicklung?
Förderfähig sind Tätigkeiten, die die Kriterien für Forschung und Entwicklung (FuE) erfüllen. Das können Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen oder Prozessen sein. Dies umfasst Leistungen von der konzeptionellen Phase bis hin zur Prototypentwicklung, dem Bau und Test eines Prototyps oder einer Pilotlinie. Ein Vorhaben wird als FuE anerkannt, wenn es einen wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt erzielt oder wissenschaftliche Unsicherheiten beseitigt.
Prüfungskriterien der BSFZ
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bewertet Anträge anhand der folgenden drei Hauptkriterien:
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Neuartigkeit: Die Arbeiten zielen darauf ab, neue Kenntnisse zu gewinnen oder bestehende Erkenntnisse in neuer Weise zu nutzen, um innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende wesentlich zu verbessern.
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Risiko/Unwägbarkeit: Es bestehen wissenschaftliche oder technische Herausforderungen, die den Erfolg des Vorhabens gefährden könnten. Wirtschaftliche Risiken sind hierbei nicht relevant.
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Planmäßigkeit: Die Tätigkeiten folgen einem klar definierten Plan mit festgelegten Zielen, einschließlich Zeit- und Ressourcenplanung sowie gegebenenfalls Meilensteinen.
Für eine positive Bescheinigung müssen alle drei Kriterien erfüllt sein.
Hier finden Sie Informationen zum Prüfleitfaden der BSFZ.
Nicht förderfähige Tätigkeiten
Von der Förderung ausgeschlossen sind routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren, Qualitätskontrollen sowie Entwicklungen, die auf betriebswirtschaftlichen statt technologischen Konzepten basieren.
Antragsverfahren
- Um die steuerliche Förderung erhalten zu können, müssen Sie einen Online-Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen. Alle Aufwendungen müssen dokumentiert und nachweisbar sein.
- Die BSFZ bescheinigt Ihrem Unternehmen nach erfolgreicher Prüfung, dass tatsächlich Aufwendungen in einer bestimmten Höhe entstanden und auf die Steuerlast Ihres Unternehmen anrechenbar sind.
- Die Bescheinigung der BSFZ reichen Sie oder Ihr Steuerberater bei dem für Sie zuständigen Finanzamt ein. Übersteigt die steuerliche Förderung die Steuerlast Ihres Unternehmens, wird der Betrag ausgezahlt.
SIe haben Fragen zur Forschungszulage?
Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unabhängig bei grundsätzlichen Fragen zu Förderung und Antragsprozess.
Die Bescheinigungsstelle bietet detaillierte Informationen zur Antragsstellung
Nutzen Sie die Unterstützung der BSFZ, um Ihren Antrag auf Forschungszulage eigenständig zu stellen. Die BSFZ stellt auf ihrer Website detaillierte Informationen und Videos zur Verfügung, die den Antragsprozess erläutern und häufige Fragen beantworten. Zudem werden Hilfestellungen nach Fachrichtungen fortlaufend ergänzt, um spezifische Anforderungen verschiedener Branchen abzudecken.
Unterstützung bei der Antragsstellung
Nutzen Sie die Unterstützung der BSFZ, um Ihren Antrag auf Forschungszulage eigenständig zu stellen. Hier finden Sie den Link zu den Hilfen zur Antragsstellung.
Quellen
- Bescheinigungstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Titelbildquelle: Thapana_Studio_AdobeStock_573284317