Juli 2025 / Digitalisierung & KI

Webinaraufzeichnung: Barrierefreiheit für digitale Dienstleistung und Produkte per Gesetz - Was wird gefordert?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Auch private Unternehmen müssen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) digitale Barrierefreiheit gewährleisten. Diese Webinaraufzeichnung zeigt Ihnen, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind – und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig fit machen.

Barrierefreiheit für digitale Dienstleistung und Produkte per Gesetz - Was wird gefordert?

Unser Experte

Jurist und Referent für digitale Barrierefreiheit bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Sven Niklas

Als ausgewiesener Experte für rechtliche Fragen der digitalen Teilhabe bringt Sven Niklas neben seinem juristischen Hintergrund auch einen Master in Barrierefreier Kommunikation mit, den er im Sommer 2023 abgeschlossen hat. Aufgewachsen als Kind gehörloser Eltern (Coda), ist er muttersprachlich sowohl in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als auch in Deutscher Lautsprache zu Hause. Von 2014 bis 2016 war Sven Niklas als Justiziar für den Deutschen Gehörlosen-Bund tätig. Seit 2016 engagiert er sich in der Bundesfachstelle Barrierefreiheit für die rechtliche und inhaltliche Weiterentwicklung digitaler Barrierefreiheit.

sven-niklas

Quellen

  • Titelbildquelle: pixabay.comdeillustrationsbarrierefreiheit-behinderung-1682903

Ansprechpartner:in

janis-milde-ihk-hessen-innovativ

Janis Milde

Innovationsberater
Giessen-Friedberg

Telefon: 06031 609‑2520
janis.milde@giessen-friedberg.ihk.de

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