Zuschüsse für die Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie
Ziel der Förderung eines Transformationsplans ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie und damit der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die Erstellung eines Transformationsplans (ehemals: Transformationskonzept) wird seit Ende 2021 im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 5 gefördert.
Die Förderung eines Transformationsplans im Überblick:
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind prinzipiell alle Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie freiberuflich Tätige. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung innerhalb Deutschlands.
Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften sind dann antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich tätig sind die geplanten Maßnahmen zur Dekarbonisierung diesen wirtschaftlichen Teil der Tätigkeit betreffen.
Was wird gefördert?
Unter dem Transformationsplan wird eine längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens verstanden. Der Plan beinhaltet eine CO2-Bilanz, ein konkretes Reduktionsziel und die dafür notwendigen Maßnahmen.
Gefördert werden Dienstleistungen, die die Erstellung eines Transformationsplans bestreffen. Das können Beratungs-, Bilanzierungs- oder z.B. auch Messdienstleistungen sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen, 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 Euro.
Es können kontinuierlich Anträge für Transformationspläne beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.
WEITERE INFOMATIONEN
Hier werden Sie auf die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weitergeleitet.
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Titelbild: Pcess609_AdobeStock_583024459