Wie lerne ich NIS2-Compliance? Schulungspflicht für Geschäftsleitungen
Mit der Umsetzung von NIS2 in Deutschland wird Informationssicherheit erstmals ausdrücklich zur Aufgabe der Geschäftsführung. Bei ihr liegt die Verantwortung dafür, Cyber-Risiken zu erkennen, zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Diese Verantwortung kann nicht einfach an IT-Abteilungen delegiert werden.
Mit NIS 2 gelten neue Spielregeln
Ziemlich genau zehn Jahre ist es her, dass in den Geschäftsführungen deutscher Unternehmen eine Menge Staub aufgewirbelt wurde: Die 2016 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung hatte dafür gesorgt, dass sich viele Leitungsorgane erstmals ihrer Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten bewusst wurden – und der damit verbundenen persönlichen Haftung.
Wer sich heute umsieht, bemerkt ähnliches: Seit am 6.12.2025 die europäische Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 auch in Deutschland umgesetzt ist, gelten vergleichbar strenge Auflagen wie im Datenschutz nun auch bezüglich der Informationssicherheit. Nicht für alle Unternehmen, aber immerhin rund 30.000 allein in Deutschland, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung
Damit ist erstmals gesetzlich verankert, dass es Sache der Geschäftsführung ist, für technische und organisatorische Sicherheit der Informationsverarbeitung zu sorgen. Dieser Fokus ist angesichts wachsender Bedrohungen entstanden, die der russische Überfall auf die Ukraine noch einmal verschärft hat.
Das Bewusstsein dafür ist allmählich eingesickert: Ausgaben für Informationssicherheit haben sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt und machen jetzt fast 20 Prozent des gesamten IT-Budgets deutscher Unternehmen aus.
"Um die Ansprüche der Regulierung auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette und ihren Geschäftsprozessen zu erfüllen, muss die Geschäftsführung selbst in der Lage sein, Gefahren zu erkennen, denen das Unternehmen im Netz ausgesetzt ist."
— Ulrich Plate, nGENn GmbH
Cyber-Risikomanagement lässt sich nicht delegieren
Zu den gesetzlichen Pflichten, die nicht einfach zur IT-Leitung oder Stabsstellen delegiert werden können, gehört die Übernahme der letztgültigen Verantwortung für das Cyber-Risikomanagement.
Um die Ansprüche der Regulierung auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette und ihren Geschäftsprozessen zu erfüllen, muss die Geschäftsführung selbst in der Lage sein, Gefahren zu erkennen, denen das Unternehmen im Netz ausgesetzt ist.
Um das leisten zu können, sind Kenntnisse erforderlich: Das Gesetz verlangt von den Geschäftsleitungen, dass sie regelmäßige Schulungen über Cyber-Risikomanagement absolvieren. Denn wer spezifische Risiken identifizieren, analysieren, bewerten und angemessen darauf reagieren muss, wird ohne gezieltes Training kaum zurechtkommen.
Das BSI konkretisiert die Schulungsanforderungen
Nach einem ersten Entwurf aus dem letzten Jahr hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Mai eine offizielle Handreichung für Leitungsorgane vorgelegt, die den Inhalt und die Form solcher Schulungen erklärt.
Die Behörde geht mit einer gehörigen Portion Optimismus ans Werk der Gefahrenabwehr, erinnert aber gleichzeitig daran, wie ernst man das nehmen sollte: „Angemessener und wirksamer Schutz vor diesen Gefahren ist […] möglich, bedarf jedoch konstanter Pflege, Umsicht und vor allem der richtigen Entscheidungen.“
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Online-Geschäftsleitungsschulung NIS2 am 15.9.2026
Sie möchten wissen, was NIS2 für Sie als Geschäftsführung konkret bedeutet – ohne sich durch komplexe Vorgaben arbeiten zu müssen? In unserer Online-Schulung klären Sie, wo Ihr Unternehmen aktuell steht, welche Cyberrisiken und Pflichten für Sie wirklich relevant sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Am Ende haben Sie eine klare Grundlage, um Prioritäten zu setzen, Verantwortlichkeiten richtig zu steuern und die notwendigen Maßnahmen zur NIS2-Umsetzung gezielt anzustoßen und zu überwachen.
Mindestanforderungen an die Informationssicherheit
Im Schnellüberblick der Schulungsinhalte wird deutlich, worauf es dabei ankommt. Zur Grundausrüstung gehören zunächst die Mindestanforderungen an die Informationssicherheit, die im BSI-Gesetz „Risikomanagementmaßnahmen“ heißen (§ 30 Abs. 2 Nr. 1-10 BSIG).
Diese modernen zehn Gebote sind zwar abstrakt formuliert, aber mit dem unbedingten Willen zur Umsetzung nach dem „Stand der Technik“ versehen – es gibt keinen Spielraum für Missverständnisse bei der Einhaltung der Anforderungen.
Risiken erkennen, bewerten und richtig entscheiden
Der zweite Schwerpunkt der Schulungen, wie das BSI sie sich idealerweise vorstellt, ist die Compliance-Methodik, mit der das Risikomanagement in Bezug auf die Besonderheiten der Informationssicherheit durchzuführen ist.
Risikomanagement an sich ist für viele Unternehmen nichts Neues – finanzielle Risiken wie Cash-Flow-Lücken oder Insolvenzen werden im Controlling schon immer analysiert und beurteilt, nicht nur im Bankensektor.
Aber hier geht es um die spezifischen Risiken der Informationssicherheit, deren Erkennung und Bewertung Voraussetzung für jede fundierte Managemententscheidung ist, wie das BSI unterstreicht.
Für Ransomware- oder DDoS-Attacken müssen Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung identifiziert, die Wirksamkeit von Abwehrmaßnahmen beurteilt und nicht zuletzt die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden – alles Führungsaufgaben, die in diesen Pflichtschulungen nach § 38 Abs. 3 BSI-Gesetz vermittelt werden.
UNSER EXPERTE
Ulrich Plate
Ulrich Plate ist Berater für Informationssicherheit bei der nGENn GmbH aus Usingen. Er leitet zudem die Kompetenzgruppe Kritische Infrastruktur des Verbands der Internetwirtschaft eco e. V. Seit 1995 ist er in Leitungsfunktionen für ISPs, Infrastruktur- und Netzwerkberatungsunternehmen international tätig. Ab 2005 Büro- und wissenschaftlicher Leiter für Mitglieder des Deutschen Bundestages, nach 2017 als Abteilungsleiter und CISO (atene KOM, MGIS) tätig.
nGENn unterstützt Betreiber kritischer Einrichtungen und Unternehmen aller Sektoren bei der Anpassung ihrer Organisation und bestehender technischer Systeme an das dynamische Umfeld der Normen und rechtlichen Vorgaben wie NIS2 oder CRA. Dazu gehören neben einer umfassenden strategischen Beratung auch die Entwicklung automatisierter Prozesse und eine laufende Betreuung des Informationssicherheitsmanagements im Unternehmen bis hin zur Begleitung bei Zertifizierungsvorhaben.