Juni 2026 / Fördermittel & Finanzierung

Neuer IGP-Förderaufruf: Förderung für gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 10. Juni 2026 einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Fokus stehen gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen. Antragsberechtigt sind Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Teilnahmeanträge können bis zum 20. August 2026 um 15:00 Uhr eingereicht werden.

Kurzcheck: Ist der Förderaufruf relevant für Sie?

Der aktuelle IGP-Förderaufruf kann für Sie interessant sein, wenn:

  • Sie ein KMU, Start-up oder selbstständig tätig sind
  • Sie gemeinsam mit mindestens einem weiteren Unternehmen innovieren möchten
  • Sie ein neues Geschäftsmodell, eine Dienstleistung oder eine Kooperationsform entwickeln wollen
  • Ihre Projektidee einen klar erkennbaren innovativen Mehrwert durch die Zusammenarbeit bietet
  • Sie einen Teilnahmeantrag bis zum 20. August 2026 um 15:00 Uhr einreichen können

Wichtige Eckdaten:

  • Machbarkeitsprojekte: bis zu 80.000 Euro Förderung und bis zu 12 Monate Laufzeit
  • Marktreifeprojekte: bis zu 330.000 Euro Förderung und bis zu 24 Monate Laufzeit
  • Antragstellung: zweistufiges Verfahren mit Teilnahmeantrag, Jurybewertung und ggf. Vollantrag

Wer wird gefördert?

Gefördert werden gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen.

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gründungen und Selbstständige
  • gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • mit den Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung gemeinschaftlich entwickelter Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen. Im Fokus stehen insbesondere sogenannte Cross-Innovationen, bei denen Unternehmen unterschiedlicher Branchen oder Disziplinen ihre Kompetenzen bündeln, um neue Lösungen zu entwickeln.

Besonders interessant sind zum Beispiel Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und Industriebetrieben oder Handwerksunternehmen und jungen Digitalunternehmen. Entscheidend ist, dass der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird.

Dazu gehören beispielsweise:

  • neue Organisationsdesigns und Kooperationsmodelle
  • innovative Dienstleistungen und Services
  • digitale Anwendungen und Plattformlösungen
  • branchenübergreifende Innovationsprojekte zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen
  • Kooperationen zwischen Kreativwirtschaft und mittelständischer Industrie
  • gemeinsame Innovationsvorhaben von Handwerksbetrieben und Digitalunternehmen
  • weitere Kooperationsprojekte mit erkennbarem innovativem Mehrwert durch die Zusammenarbeit

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Projektideen können in zwei Formen eingereicht werden:

Machbarkeitsprojekte

  • bis zu 80.000 Euro Förderung
  • bis zu 12 Monate Laufzeit

Marktreifeprojekte

  • bis zu 330.000 Euro Förderung
  • bis zu 24 Monate Laufzeit

Die Förderquote hängt von Unternehmensgröße und Projektart ab. Für KMU liegt sie je nach Vorhaben zwischen 45 und 70 Prozent. Gemeinnützige KMU können bis zu 75 Prozent, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent erhalten.

Ablauf des Antragsverfahrens

Das Verfahren ist zweistufig:

  • Zunächst wird ein Teilnahmeantrag über positron:s eingereicht. Überzeugende Projekte kommen in die Jurybewertung und können voraussichtlich im Januar 2027 zu einem Pitch eingeladen werden.
  • Danach folgt bei positiver Bewertung die Vollantragstellung über easy-Online.

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Entscheidend für die Auswahl sind insbesondere ein hoher Innovationsgrad und ein überzeugender Mehrwert durch die Zusammenarbeit der Projektpartner.

Ausblick

Die Frist für Teilnahmeanträge endet am 20. August 2026 um 15:00 Uhr. Da das Verfahren mehrstufig ist und Kooperationspartner eingebunden werden müssen, sollten interessierte Unternehmen frühzeitig prüfen, ob ihre Projektidee und Partnerstruktur zum Förderaufruf passen.

Da das Verfahren mehrstufig ist und Kooperationspartner eingebunden werden müssen, sollten interessierte Unternehmen frühzeitig prüfen, ob ihre Projektidee und Partnerstruktur zum Förderaufruf passen.

WEITERE INFORMATIONEN

Alle Informationen zum Förderaufruf, den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Fördermittel finden!

Nutzen Sie unsere praktische Übersicht der wichtigsten Förderprogramme. Hier finden Sie Zuschüsse zu Beratung, Investitionen und Projekte rund um Innovationsthemen und Digitalisierung.

Quellen

  • Titelbildquelle: AdobeStock_814614362
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ansprechpartner:in

frank-irmscher-ihk-hessen-innovativ

Frank Irmscher

Innovationsberater
Frankfurt am Main

Telefon: 069 2197-1515
F.Irmscher@frankfurt-main.ihk.de

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