European Product Act (EPA): Was auf Unternehmen in der EU zukommt
European Product Act: Stand und Zielsetzung
Der European Product Act (EPA) befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsprozess und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 verabschiedet. Anders als einzelne Richtlinien oder Verordnungen ist der EPA als umfassendes Gesetzespaket angelegt, das zentrale Bereiche des europäischen Produktrechts neu ordnen und stärker miteinander verzahnen soll.
Im Fokus stehen dabei insbesondere die Überarbeitung des New Legislative Framework (NLF), der Marktüberwachungsverordnung sowie der Standardisierungsverordnung. Ziel ist es, bestehende Regelwerke zu harmonisieren, transparenter zu gestalten und besser an aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, globalisierte Lieferketten und Onlinehandel anzupassen.
Ein zentrales Anliegen des EPA ist es, den Schutz vor unsicheren Produkten zu erhöhen – insbesondere durch strengere Kontrollen von Importwaren und eine effektivere Marktüberwachung. Gleichzeitig sollen digitale Instrumente wie der Digitale Produktpass künftig eine größere Rolle spielen.
Neue Anforderungen entlang der Lieferkette
Der EPA wird voraussichtlich spürbare Auswirkungen auf alle Akteure der Lieferkette haben. Besonders im Fokus stehen Importeure, Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen.
Importeure müssen sich auf strengere Prüfpflichten einstellen. Dazu zählen unter anderem erweiterte Anforderungen an die Dokumentation, Kennzeichnung und Überprüfung von Produkten vor dem Inverkehrbringen. Auch die Zusammenarbeit mit EU-Bevollmächtigten wird stärker in den Fokus rücken.
Für Händler bedeutet der EPA eine deutliche Ausweitung ihrer Verantwortung. Künftig wird erwartet, dass sie Produktinformationen sorgfältiger prüfen, schneller auf Sicherheitsrisiken reagieren und enger mit Behörden zusammenarbeiten. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Konformitätserklärungen, Sicherheitsangaben und digitalen Produktinformationen.
Besonders umfassend dürften die Änderungen für Online-Marktplätze ausfallen. Plattformbetreiber sollen stärker in die Pflicht genommen werden, nicht-konforme Produkte aktiv zu identifizieren und entsprechende Angebote schnell zu entfernen. Damit einher geht eine engere Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden sowie eine klarere rechtliche Verantwortlichkeit.
Digitalisierung und Marktüberwachung im Fokus
Ein zentraler Baustein des EPA ist die stärkere Digitalisierung von Produktinformationen. Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) sollen künftig wichtige Daten wie Konformitätsnachweise, Seriennummern, Sicherheitsinformationen oder Angaben zur Reparierbarkeit digital verfügbar gemacht werden.
Parallel dazu wird die Marktüberwachung auf europäischer Ebene deutlich ausgebaut. Geplant sind unter anderem verbindliche Mindestkontrollquoten sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden. Auch der Einsatz digitaler und KI-gestützter Prüfverfahren – etwa im Onlinehandel – dürfte zunehmen.
Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Reaktionsgeschwindigkeit werden steigen. Es wird daher zunehmend wichtig, Compliance-Prozesse zu standardisieren, technische Unterlagen zu digitalisieren und die eigene Lieferkette sorgfältig zu überprüfen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn der European Product Act (EPA) noch nicht verabschiedet ist, zeichnen sich die zentralen Anforderungen bereits deutlich ab. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um sich frühzeitig auf strengere Marktüberwachung, erweiterte Dokumentationspflichten und neue digitale Anforderungen vorzubereiten.
Ein zentraler Handlungsbereich ist die Überprüfung und Digitalisierung der technischen Dokumentation. Künftig wird erwartet, dass Konformitätsnachweise, Sicherheitsinformationen und Produktdaten digital verfügbar und schnell abrufbar sind – insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Digitalen Produktpass (DPP).
Zudem sollten Unternehmen ihre Lieferketten genauer analysieren und absichern. Gerade bei Importwaren wird die Verantwortung weiter steigen. Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass alle beteiligten Akteure – etwa Importeure und EU-Bevollmächtigte – korrekt benannt, erreichbar und regelkonform eingebunden sind.
Auch im Vertrieb, insbesondere im Onlinehandel, ist mit strengeren Anforderungen zu rechnen. Händler und Plattformanbieter werden stärker in die Pflicht genommen, Produktinformationen zu prüfen und bei Sicherheitsrisiken schnell zu reagieren. Unternehmen sollten sich daher auf häufigere Nachfragen zu CE-Kennzeichnungen, Konformitätserklärungen und Sicherheitsdaten einstellen.
Nicht zuletzt empfiehlt es sich, interne Compliance-Prozesse zu standardisieren und klar zu definieren. Dazu gehören strukturierte Prüfabläufe, klare Zuständigkeiten sowie Prozesse für den Umgang mit Rückrufen oder behördlichen Anfragen.
Insgesamt gilt: Wer frühzeitig auf transparente, digitale und gut dokumentierte Prozesse setzt, ist besser auf die kommenden Anforderungen des EPA vorbereitet.
Weitere Informationen
Den aktuellen Stand zum European Product Act finden Sie beim Europäischen Parlament.
Quellen
- Titelbild: baloch_AdobeStock_1888484680



