Mit der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit 2022/2555 (NIS2) sowie dem deutschen Umsetzungsgesetz sind nach Verzögerungen nun zentrale Verpflichtungen für Unternehmen relevant: Obwohl die Umsetzung bis 17.10.2024 hätte erfolgen müssen, trat sie am 06.12.2025 in Kraft. Ab Beginn des Jahres 2026 müssen ca. 30.000 Unternehmen beim BSI registriert sein, Sicherheitsvorfälle melden sowie Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren. Das BSI empfiehlt, den Account bei „Mein Unternehmenskonto“ anzulegen, um sich ab Anfang 2026 mit dem MUK-Nutzerkonto beim BSI-Portal zu registrieren. Das BSI-Portal ist am/seit 06. Januar 2026 freigeschaltet und dient u. a. als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle.
NIS2 betrifft Unternehmen u. a. aus den Sektoren Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement und öffentliche Verwaltung, mittelbar aber auch deren Lieferketten. Hinzu kommen weitere kritische Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemikalien, Lebensmittel, Herstellung von medizinischen Geräten, Computern und Elektronik, Maschinen und Ausrüstungen, Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern und sonstigen Transportgeräten, digitale Anbieter und Forschungseinrichtungen.
WEITERE INFOS
Parallel dazu setzt der Cyber Resilience Act 2024/2847 (CRA) auf verbindliche Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, um Cybersicherheit in der EU zu erhöhen. Der CRA trat am 09.12.2024 in Kraft, die vollständige Umsetzung erfolgt schrittweise bis Ende 2027. Er gilt für Produkte mit digitalen Elementen (z. B. Smartphones, Laptops, Smarthome-Produkte, Software) – ausgenommen ist nur nicht-kommerzielle Open-Source-Software. Hersteller müssen Sicherheitsupdates über die Lebensdauer bereitstellen und Schwachstellen melden. Zudem ist eine Konformitätserklärung notwendig; je nach Produktkategorie erfolgt dies über Selbstbewertung oder eine Drittstelle.
Für die CE-Kennzeichnung ab 2027 werden bereits ab 11.06.2026 sogenannte Notified Bodies offiziell gemeldet. Ab dem 11.09.2026 gelten Meldepflichten: Hersteller, Importeure und Händler müssen Cybersicherheitsschwachstellen auch für Produkte, die bereits auf dem Markt sind, innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden melden; eine Follow-up-Meldung mit Details muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Meldestellen sind ENISA und nationale CSIRTs.
WEITERE INFOS
Für die CE-Kennzeichnung ist außerdem vor der Bereitstellung auf dem Markt eine Risikoanalyse durchzuführen, die zum Schutz vor unbefugtem Zugriff und zur Minimierung von Schäden bei Cybersicherheitsvorfällen beitragen soll. Sie ist Teil der technischen Dokumentation und dient als Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden. Hersteller müssen bis 11.09.2026 Prozesse einführen, die Schwachstellen systematisch identifizieren, bewerten, beheben und Maßnahmen koordinieren.