Januar 2025 / Fördermittel & Finanzierung

Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gehört zu den größten Förderprogrammen der Bundesregierung zur Unterstützung innovativer Unternehmen. Mit der neuen Förderrichtlinie, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden die Bedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) weiter verbessert.

Was ist neu in der Förderrichtlinie?

Die überarbeitete Richtlinie enthält zahlreiche Anpassungen, die auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eingehen:

Verbesserte Förderung für kleine Unternehmen und Erstinnovatoren

  • Durchführbarkeitsstudien: Umstellung auf eine De-minimis-Förderung und Verlängerung der Projektzeit auf maximal 12 Monate.
  • Flexiblere Personalkonzepte: Aufträge an Dritte, wie freiberufliche IT-Dienstleister, können jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten abdecken.

Unterstützung bei Internationalisierung und Markteinführung

  • Dienstleistungen zur Markteinführung: Höherer Fördersatz für kostenintensive Prozesse, wie Zulassungsdokumentationen in der Medizintechnik.
  • Fristverlängerung: Anträge auf Dienstleistungen zur Markteinführung können nun bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.
  • Internationale Netzwerke: Erhöhter Förderanteil für Aufwände und Dienstleistungen in internationalen Projekten.

Erhöhte Fördersummen

  • Einzelprojekte: Maximal zuwendungsfähige Kosten steigen von 550.000 Euro auf 690.000 Euro.
    Kooperationsprojekte: Pro Unternehmen von 450.000 Euro auf 560.000 Euro.
  • Nationale Innovationsnetzwerke: Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro.
  • Internationale Innovationsnetzwerke: Maximaler Förderbetrag erhöht sich von 520.000 Euro auf 600.000 Euro.

Einfachere Prozesse

  • Mehr Unternehmen können jetzt Förderanträge stellen, auch wenn sie in den letzten drei Jahren keine ZIM-Förderung erhalten haben.
  • Dienstleistungen zur Markteinführung können schon während der Projektlaufzeit beantragt werden.
  • Kooperationsvereinbarungen müssen nur noch auf Anfrage eingereicht werden.

Neue Projektträger ab 2025

Ab Januar 2025 übernehmen neue Projektträger die Bearbeitung der Förderanträge:

  • Kooperationsprojekte: AiF Projekt GmbH.
  • Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden, werden ab 2025 von den neuen Projektträgern weiterbearbeitet.

Warum lohnt sich ZIM?

Das ZIM bietet KMU branchen- und themenoffen die Möglichkeit, Zuschüsse für innovative Projekte und Netzwerke zu erhalten. Es unterstützt den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und fördert die internationale Zusammenarbeit. Die optimierten Bedingungen schaffen neue Perspektiven für Unternehmen, die ihre Innovationskraft stärken möchten.

Sie haben Fragen zur Förderung?

Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unabhängig bei grundsätzlichen Fragen zu Förderung und Antragsprozess.

Erfahren Sie mehr über die Änderungen!

Sie werden auf die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weitergeleitet.

Quellen

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Titelbildquelle: Sergey Nivens ÔÇô AdobeStock_241352689

Ansprechpartner:in

katherin-maria-bonanno-duran-ihk-hessen-innovativ

Katherin Maria Bonanno-Duran

Innovationsberaterin
Frankfurt am Main

Telefon: 069 2197-1270
k.bonanno-duran@frankfurt-main.ihk.de

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