
Innovationen und geistiges Eigentum schützen – für den langfristigen Unternehmenserfolg.
Gute Argumente für den Einsatz gewerblicher Schutzrechte
Zeit und Kosten sowie die unternehmerischen Ziele sind maßgeblich für eine Schutzrechtsstrategie. Nicht immer ist es sinnvoll, eine Erfindung zu patentieren. Grundsätzlich sprechen viele Gründe für den Einsatz von Patenten, Marken & Co.
Vorraussetzungen für Patente und Schutzrechte
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Neuheit: Die Erfindung muss neu sein, d.h., sie darf nicht bereits zum Stand der Technik gehören. Sie darf vor dem Anmeldedatum nicht veröffentlicht oder irgendwo öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
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Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss sich deutlich vom bisherigen Stand der Technik unterscheiden und für einen Fachmann auf dem betreffenden Gebiet nicht naheliegend sein.
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Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder genutzt werden können.
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Technische Lösung: Die Erfindung muss eine technische Aufgabe durch technische Mittel lösen.
Zusätzliche Anforderungen
Zusätzlich zu diesen inhaltlichen Anforderungen müssen formale Anforderungen erfüllt werden, darunter die Einreichung einer ordnungsgemäßen Patentanmeldung bei der zuständigen Patentbehörde (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA), einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Erfindung, Patentansprüchen und ggf. Zeichnungen.

Nicht alles ist patentierbar
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen (Software), soweit sie als solche beansprucht werden. Zudem Präsentationen von Informationen.

Fragen rund um Patente und Schutzrechte
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Ihr Kontakt zu uns
Wir beraten Sie kostenfrei zum Schutz Ihrer Idee.

Katherin Bonanno-Duran
Innovationsberaterin
Frankfurt am Main | Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Telefon: 069 2197-1270
K.Bonanno-Duran@frankfurt-main.ihk.de

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