
Innovationsarbeit und geistiges Eigentum sichern – für den langfristigen Unternehmenserfolg.
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Schutz vor Nachahmern: Patente und Schutzrechte verhindern, dass Konkurrenten Ihre Innovationen kopieren und unrechtmäßig nutzen.
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Marktvorteil: Sie haben die Exklusivrechte zur Nutzung und Vermarktung Ihrer Innovationen, was Ihnen hilft, die eigene Identität zu stärken und sich von Mitbewerbern abzuheben.
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Monetarisierung: Schutzrechte ermöglichen es Ihnen, Lizenzen zu vergeben und Einnahmen zu erzielen.
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Erhöhung des Unternehmenswerts: Marken können einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen und signalisieren Investoren und Partnern, dass Ihre Firma innovativ und zukunftsorientiert ist.
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Förderung von Innovation: Der Schutz durch Patente motiviert Unternehmen und Einzelpersonen, in neue Technologien und Entwicklungen zu investieren.
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Rechtliche Absicherung: Patente und Schutzrechte bieten Ihnen innerhalb des Schutz-Zeitraums die Möglichkeit, gegen Nachahmung und Missbrauch vorzugehen.
Schutzrechte sind stets mit einer Veröffentlichung im Patentregister verbunden, welches weltweit öffentlich einsehbar ist. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine Erfindung nicht zu patentieren, um Mitbewerber nicht zu informieren. Da der Schutz zudem mit Kosten verbunden ist, sollte sorgfältig geprüft werden, welches Schutzrecht für welches Produkt am besten geeignet ist.
Vorraussetzungen für Patente und Schutzrechte
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Neuheit: Die Erfindung muss neu sein, d.h., sie darf nicht bereits zum Stand der Technik gehören. Sie darf vor dem Anmeldedatum nicht veröffentlicht oder irgendwo öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
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Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss sich deutlich vom bisherigen Stand der Technik unterscheiden und für einen Fachmann auf dem betreffenden Gebiet nicht naheliegend sein.
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Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder genutzt werden können.
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Technische Lösung: Die Erfindung muss eine technische Aufgabe durch technische Mittel lösen.
Zusätzliche Anforderungen
Zusätzlich zu diesen inhaltlichen Anforderungen müssen formale Anforderungen erfüllt werden, darunter die Einreichung einer ordnungsgemäßen Patentanmeldung bei der zuständigen Patentbehörde (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA), einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Erfindung, Patentansprüchen und ggf. Zeichnungen.

Nicht alles ist patentierbar
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen (Software), soweit sie als solche beansprucht werden. Zudem Präsentationen von Informationen.

Ihr Kontakt zu uns
Wir beraten Sie kostenfrei zum Schutz Ihrer Idee.

Katherin Bonanno-Duran
Innovationsberaterin
Frankfurt am Main | Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Telefon: 069 2197-1270
K.Bonanno-Duran@frankfurt-main.ihk.de

Fragen rund um Patente und Schutzrechte
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