
Gesetzeskonform und zuverlässig – für den Schutz Ihrer Kunden und den Erfolg Ihres Unternehmens.
Produktsicherheit ist Ihre Pflicht
Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen betrifft bestimmte Warengruppen wie Medizinprodukte, Maschinen, elektrische und elektronische Geräte und Spielzeug, um nur einige zu nennen. Es gehört zu den Pflichten des Herstellers oder Importeurs festzustellen, ob sein Produkt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden muss. Für alle anderen Produkte gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung.
Zu diesen Fragen beraten wir Sie:
- Welche Rolle haben Sie als “Wirtschaftsakteur” im Rahmen der Produktsicherheitsregeln?
- Wo finden Sie die Rechtsgrundlagen und können diese einsehen?
- Wie finden Sie heraus, ob für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, damit es auf dem EU-Markt bereitgestellt werden kann?
- Können Sie eine ggfs. erforderliche CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich vornehmen oder müssen Sie die Konformität von einer “benannten Stelle” beurteilen lassen?
- Wie erstellt man eine Risikobeurteilung?
- Was muss in einer Konformitätserklärung stehen?
Begriffe & Ihre Einordnung
Wissensbausteine
Ausgewählte Beiträge und Webinar-Aufzeichnungen unterstützen Sie dabei, die Anforderungen rund um CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit praxisnah zu verstehen und sicher umzusetzen.


EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

CE-Konformitätserklärung: Wer darf sie unterzeichnen?

UKCA-Update 2026: CE-Kennzeichnung weiterhin in Großbritannien gültig

EU-Spielzeugverordnung: Neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit
Webinar-Aufzeichnung
Erfahren Sie anhand eines praxisnahen Lösungsansatzes, wie sich verschiedene CE-Maßnahmen in einem strukturierten Prozess zusammenführen und rechtssicher in betriebliche Abläufe integrieren lassen.
CE-Kennzeichnung: Schritt für Schritt zur Konformität
Welche Regelwerke gelten für Ihr Produkt? Wie gehen Sie bei der CE-Kennzeichnung vor? Auf unserer Ratgeber-Seite geben wir Ihnen einen Überblick dazu, wie Sie die Konformität Ihres Produktes sicherstellen können.

Ihr Kontakt zu uns
Wir beraten Sie kostenfrei und neutral.

Michael Dietzsch
Innovationsberater
Kassel-Marburg | Fulda
Telefon: 0561 7891-284
Dietzsch@kassel.ihk.de

Richard Jordan
Innovationsberater
Darmstadt | Wiesbaden
Telefon: 06151 871-1137
Richard.Jordan@darmstadt.ihk.de
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