CE & Produktsicherheit

Gesetzeskonform und zuverlässig – für den Schutz Ihrer Kunden und den Erfolg Ihres Unternehmens.

Der Grundsatz der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung lautet: In der EU dürfen nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden. Der Hersteller oder Importeur haftet für die Produktsicherheit, welche sich aus dem Herstellungs- und Nutzungsvorgang ergibt.

Produktsicherheit ist Ihre Pflicht

Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen betrifft bestimmte Warengruppen wie Medizinprodukte, Maschinen, elektrische und elektronische Geräte und Spielzeug, um nur einige zu nennen. Es gehört zu den Pflichten des Herstellers oder Importeurs festzustellen, ob sein Produkt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden muss. Für alle anderen Produkte gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung.

Zu diesen Fragen beraten wir Sie:

  • Welche Rolle haben Sie als “Wirtschaftsakteur” im Rahmen der Produktsicherheitsregeln?
  • Wo finden Sie die Rechtsgrundlagen und können diese einsehen?
  • Wie finden Sie heraus ob für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, damit es auf dem EU-Markt bereitgestellt werden kann?
  • Können Sie eine ggfs. erforderliche CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich vornehmen oder müssen Sie die Konformität von einer “benannten Stelle” beurteilen lassen?
  • Wie erstellt man eine Risikobeurteilung?
  • Was muss in einer Konformitätserklärung stehen?

Begriffe & Ihre Einordnung


Ratgeber

CE-Kennzeichnung: Schritt für Schritt zur Konformität

Welche Regelwerke gelten für Ihr Produkt? Wie gehen Sie bei der CE-Kennzeichnung vor? Auf unserer Ratgeber-Seite geben Ihnen einen Überblick dazu, wie Sie die Konformität Ihres Produktes sicherstellen können.

Mehr erfahren

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Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg | Fulda

Telefon: 0561 7891-284
Dietzsch@kassel.ihk.de

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Richard Jordan

Innovationsberater
Darmstadt

Telefon: 06151 871-1137
Richard.Jordan@darmstadt.ihk.de

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