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Produktsicherheit ist Ihre Pflicht
Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen betrifft bestimmte Warengruppen wie Medizinprodukte, Maschinen, elektrische und elektronische Geräte und Spielzeug, um nur einige zu nennen. Es gehört zu den Pflichten des Herstellers oder Importeurs festzustellen, ob sein Produkt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden muss. Für alle anderen Produkte gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung.
Zu diesen Fragen beraten wir Sie:
- Welche Rolle haben Sie als “Wirtschaftsakteur” im Rahmen der Produktsicherheitsregeln?
- Wo finden Sie die Rechtsgrundlagen und können diese einsehen?
- Wie finden Sie heraus ob für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, damit es auf dem EU-Markt bereitgestellt werden kann?
- Können Sie eine ggfs. erforderliche CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich vornehmen oder müssen Sie die Konformität von einer “benannten Stelle” beurteilen lassen?
- Wie erstellt man eine Risikobeurteilung?
- Was muss in einer Konformitätserklärung stehen?
Begriffe & Ihre Einordnung
CE-Kennzeichnung: Schritt für Schritt zur Konformität
Welche Regelwerke gelten für Ihr Produkt? Wie gehen Sie bei der CE-Kennzeichnung vor? Auf unserer Ratgeber-Seite geben Ihnen einen Überblick dazu, wie Sie die Konformität Ihres Produktes sicherstellen können.

Ihr Kontakt zu uns
Wir beraten Sie kostenfrei und neutral.

Michael Dietzsch
Innovationsberater
Kassel-Marburg | Fulda
Telefon: 0561 7891-284
Dietzsch@kassel.ihk.de

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