EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Produkthaftung im Wandel: Warum eine Reform notwendig war
Das bisherige Produkthaftungsrecht stammt aus dem Jahr 1985 – einer Zeit, in der Produkte überwiegend physisch waren und digitale Komponenten kaum eine Rolle spielten. Heute hingegen sind viele Produkte softwaregesteuert, vernetzt oder werden kontinuierlich durch Updates verändert. Die neue Richtlinie trägt dieser Entwicklung Rechnung.
Erweiterter Produktbegriff
Galt früher die einfache Regel: „Was man anfassen kann, ist ein Produkt“, so gelten künftig nicht nur klassische Waren als Produkte, sondern auch:
- Software und KI-Systeme,
- digitale Dienste, die für die Funktion eines Produkts wesentlich sind,
- digitale Konstruktionsdaten
- und sogar Elektrizität
Damit unterliegen erstmals auch viele rein digitale Leistungen der Produkthaftung.
In der Praxis hat das zur Folge, dass Unternehmen aus der IT- und Digitalwirtschaft stärker in den Fokus geraten – selbst dann, wenn sie überhaupt keine physischen Produkte herstellen.
Haftung über den gesamten Lebenszyklus
Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Frage, wann ein Produkt als „fehlerhaft“ gilt. Früher war der Zeitpunkt des Inverkehrbringens die Schwelle zum Markt, zu dem das Produkt „sicher“ sein musste. Die neue Richtlinie berücksichtigt nun ausdrücklich, dass Produkte sich nach dem Inverkehrbringen verändern können – etwa durch:
- Software-Updates
- Upgrades
- selbstlernende KI-Systeme
Auch solche nachträglichen Veränderungen können künftig eine Haftung auslösen. Die Verantwortung endet nicht mehr mit dem Verkauf – sie erstreckt sich über den gesamten Produktlebenszyklus.
Zudem gilt, dass wer ein Produkt wesentlich verändert (z. B. im Rahmen von Refurbishment oder Upcycling), kann selbst als Hersteller haften.

Mehr Verantwortung entlang der Lieferkette
Die Haftung wird nicht nur auf nicht-physische Produkte sondern auch auf weitere Akteure ausgeweitet. Neben Herstellern können künftig
- Importeure,
- Bevollmächtigte,
- Fulfilment-Dienstleister und
- Online-Plattformen
haften.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Geschädigte immer einen verantwortlichen Ansprechpartner in der EU haben. Um dem gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Lieferketten rechtlich und organisatorisch deutlich besser absichern.
Die Durchsetzung von Ansprüchen wird leichter
Ein verbraucherfreundlicher Aspekt der Reform sind die neuen Beweiserleichterungen. Künftig können Gerichte Unternehmen zur Offenlegung relevanter Informationen verpflichten und Beweiserleichterungen zugunsten der Geschädigten anwenden. In bestimmten Fällen reicht es aus, dass ein Produktfehler plausibel erscheint, um die Beweislast teilweise auf das Unternehmen zu verlagern. So wird die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen einfacher und damit auch wahrscheinlicher.
Erweiterter Schadensbegriff
Auch der Umfang ersatzfähiger Schäden wird ausgeweitet. Neben klassischen Personen- und Sachschäden umfasst die Haftung künftig auch psychische Gesundheitsschäden und Datenverlust oder Datenbeschädigung. Insbesondere bei digitalen Produkten entstehen so neue Haftungsrisiken.
Wegfall von Haftungsgrenzen
Zusätzlich werden bestehende Haftungsbeschränkungen gelockert oder aufgehoben. So entfällt die bisherige Haftungshöchstgrenze von 85 M € und Bagatellgrenzen werden reduziert. Deshalb müssen Unternehmen mit höheren finanziellen Risiken und Versicherungskosten rechnen.
Mehr Schutz für Verbraucher – mehr Verantwortung für Unternehmen
Für Verbraucher führt die Produkthaftungsrichtlinie zu einer einfacheren Durchsetzung von Ansprüchen und zu einer besseren Prävention vor Schäden durch digitale Produkte. Für Unternehmen bedeutet die Produkthaftungsrichtlinie neben einer erweiterten Haftung auch höhere Compliance-Anforderungen und erfordert eine stärkere Kontrolle von Produkten und Lieferketten.
Handlungsempfehlung für die Praxis
Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, indem Sie
- ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen prüfen,
- eine vollständige technische Dokumentation aufbauen,
- Lieferketten und Verantwortlichkeiten überprüfen und dokumentieren sowie
- Produktsicherheit und IT-Sicherheit integrieren.

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Quellen
- RICHTLINIE (EU) 2024/2853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4297 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
- Bildquellen von oben nach unten: tanaonte_AdobeStock_610758045, KI-generierte Bilder, AdobeStock_2049377280

