PIUS-Invest 2026: Neue Antragsphase für hessische KMU gestartet
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.
Als KMU gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Bei verbundenen oder beteiligten Unternehmen können weitere Kriterien für die Einstufung relevant sein.
Was wird gefördert?
PIUS steht für Produktionsintegrierten Umweltschutz. Gefördert werden Investitionsvorhaben, mit denen Unternehmen neue oder wesentlich verbesserte Prozesse oder Organisationsmethoden einführen.
Das Vorhaben muss den Ressourcenverbrauch reduzieren und/oder Stoffkreisläufe entlang der Prozesskette schließen. Dadurch muss es zu einer messbaren Verringerung von CO₂-Äquivalenten beitragen.
Förderfähig können beispielsweise sein:
- die Einführung ressourceneffizienter Technologien,
- die Optimierung betrieblicher Prozesse,
- Maßnahmen zur Verringerung des Material- oder Energieverbrauchs,
- die betriebliche Nutzung von Abwärme,
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten,
- innovative Fertigungstechniken,
- die Einführung geschlossener Stoff- und Wertstoffkreisläufe.
Nicht gefördert werden einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen. Ebenfalls ausgeschlossen sind serienmäßig hergestellte Anlagen zur Energieproduktion und -speicherung, beispielsweise Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeicher.
Wie wird gefördert?
PIUS-Invest gewährt einen Zuschuss von 10 bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Projekt können maximal 500.000 Euro bewilligt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen.
Für jeden beantragten Euro Förderung muss das Vorhaben jährlich mindestens 1 kg CO₂-Äquivalente einsparen. Die erwartete Einsparung ist mit dem ESTEM-Tool zu berechnen und durch eine zugelassene Fachperson zu bestätigen.
Die vollständigen Anträge werden anhand des Verhältnisses zwischen beantragter Fördersumme und erwarteter CO₂-Einsparung sowie weiterer Umwelt- und Förderkriterien bewertet.
Wie werden die Anträge bewertet?
Die vollständigen Anträge werden nach Ablauf der Antragsfrist in einem Auswahlverfahren bewertet. Maßgeblich sind insbesondere:
- das Verhältnis zwischen beantragter Fördersumme und erwarteter CO₂-Einsparung,
- die besondere Umwelt- und Klimafreundlichkeit,
- die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit des Vorhabens.
Projekte, die im Verhältnis zur beantragten Förderung besonders viel CO₂ einsparen, werden höher bewertet.
Was ist vor der Antragstellung erforderlich?
Vor der Antragstellung müssen der Innovationsgehalt des Vorhabens und die erwartete CO₂-Einsparung durch eine zugelassene Fachperson geprüft und bestätigt werden. Für die Berechnung der CO₂-Einsparung ist das ESTEM-Tool verpflichtend.
Die PIUS-Beratung des RKW Hessen unterstützt Unternehmen dabei, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und den Förderantrag vorzubereiten.
Antragsfrist und Projektstart
Anträge müssen bis zum 30. Dezember 2026 vollständig über das Kundenportal der WIBank eingereicht werden. Die Antragstellung begründet keinen Anspruch auf Förderung.
Nach Eingang des Antrags darf grundsätzlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Unternehmen, die vor der Bewilligung starten, tragen jedoch das damit verbundene finanzielle Risiko.
WEITERE INFORMATIONEN
Externer Link zur PIUS-Invest-Seite des Technologieland Hessen
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Quellen
- Titelbildquelle: KI-generiert
- Technologieland Hessen: PIUS-Invest
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank): PIUS-Invest
