Juli 2026 / Digitalisierung, KI & IT-Sicherheit

Digital Omnibus on AI: EU vereinfacht die KI-Verordnung

Die Europäische Union arbeitet mit dem Digital Omnibus on AI an einer Vereinfachung der KI-Verordnung. Ziel ist es, den AI Act einfacher und praxistauglicher zu gestalten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von längeren Übergangsfristen und weniger Bürokratie profitieren. Erfahren Sie, was sich konkret ändern soll und welche Pflichten weiterhin bestehen.

Was ändert sich?

Mit dem Digital Omnibus on AI reagiert die Europäische Union auf praktische Herausforderungen bei der Umsetzung des AI Acts. Ziel ist es, den Umsetzungsaufwand insbesondere für Unternehmen zu reduzieren, bürokratische Belastungen zu verringern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen, ohne das Schutzniveau der KI-Verordnung grundlegend zu verändern.

Stand des Verfahrens
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben den Digital Omnibus verabschiedet. Der Rat erteilte am 29. Juni 2026 seine endgültige Zustimmung. Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Unternehmen können sich daher an den beschlossenen Änderungen und neuen Fristen orientieren. Zugleich sollten sie prüfen, welche Vorschriften der KI-Verordnung bereits gelten.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Verschiebung der Pflichten für Hochrisiko-KI: Die umfangreichen Anforderungen gelten künftig zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen.
  • Erleichterungen für KMU und Small Mid-Caps: Bestimmte Ausnahmen und Vereinfachungen werden auf sogenannte Small Mid-Caps ausgeweitet. Ziel ist es, die Compliance-Kosten zu senken.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Einzelne Anforderungen werden vereinfacht und Überschneidungen mit sektoralen Produktvorschriften reduziert. Eine generelle Abschaffung von Dokumentations- oder Registrierungspflichten ist damit jedoch nicht verbunden.
  • Stärkere Rolle des AI Office: Die Zuständigkeiten des europäischen AI Office werden erweitert und klarer geregelt. Dies betrifft insbesondere die Aufsicht über bestimmte KI-Systeme, die auf General-Purpose-AI-Modellen beruhen.
  • Erweiterte Möglichkeiten für Bias-Tests: Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen unter strengen Voraussetzungen zur Erkennung und Korrektur möglicher Verzerrungen in KI-Systemen verarbeitet werden.
  • Neue Verbote: Zusätzlich verboten werden bestimmte KI-Anwendungen zur Erzeugung nicht einvernehmlicher sexueller oder intimer Inhalte sowie von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
  • Bessere Abstimmung mit Produktvorschriften: Bei regulierten Produkten sollen Überschneidungen zwischen dem AI Act und sektoralen Vorschriften, etwa für Medizinprodukte, Spielzeug oder Aufzüge, vermieden werden. Für Maschinen ist eine gesonderte Regelung vorgesehen.

Für Unternehmen bedeutet dies vor allem mehr Zeit, um Prozesse, Dokumentation, Risikomanagement und Qualitätsmanagement an die Anforderungen des AI Acts anzupassen. Die bereits geltenden Vorschriften, beispielsweise zu verbotenen KI-Praktiken und zur KI-Kompetenz, bleiben jedoch bestehen.

Praktische Bedeutung für Unternehmen
Der Digital Omnibus soll Unternehmen insbesondere folgende Vorteile bringen:

  • mehr Zeit zur Umsetzung der Anforderungen an Hochrisiko-KI
  • geringerer administrativer Aufwand durch gezielte Vereinfachungen
  • niedrigere Compliance-Kosten, insbesondere für KMU und Small Mid-Caps
  • mehr Rechtssicherheit durch klarere Zuständigkeiten und zusätzliche Leitlinien
  • weniger Überschneidungen zwischen dem AI Act und sektoralen Produktvorschriften
  • eine stärker harmonisierte Umsetzung innerhalb der Europäischen Union

Der geringere bürokratische Aufwand ergibt sich vor allem daraus, dass der Digital Omnibus einzelne Anforderungen vereinfacht oder verschiebt und das Zusammenspiel mit anderen EU-Vorschriften klarer regelt. Die grundlegenden Schutzanforderungen des AI Acts und die zentralen Pflichten für Hochrisiko-KI bleiben bestehen.

Neue Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme

Regelung Neue Frist
Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme 2. Dezember 2027
Hochrisiko-KI als Bestandteil regulierter Produkte (z. B. Medizinprodukte) 2. August 2028

Für Unternehmen bedeutet dies vor allem mehr Zeit, um Prozesse, Dokumentation und Qualitätsmanagement an die Anforderungen des AI Acts anzupassen. Die bereits geltenden Vorschriften, beispielsweise zu verbotenen KI-Anwendungen und anderen bereits wirksamen Pflichten, bleiben jedoch bestehen.

Praktische Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet der Digital Omnibus vor allem:

  • Mehr Zeit zur Umsetzung der Anforderungen an Hochrisiko-KI.
  • Geringerer administrativer Aufwand durch vereinfachte Dokumentations- und Registrierungsanforderungen.
  • Niedrigere Compliance-Kosten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Mehr Rechtssicherheit durch zusätzliche Leitlinien und eine stärkere zentrale Aufsicht.
  • Mehr Standardisierung, sodass Unternehmen künftig stärker auf harmonisierte Standards und standardisierte Verfahren zurückgreifen können.

Der geringere bürokratische Aufwand ergibt sich vor allem daraus, dass der Digital Omnibus einzelne Pflichten vereinfacht, verschiebt oder ganz streicht, ohne das Schutzniveau des AI Acts grundlegend zu verändern.

Praxisbeispiel: Microsoft Copilot und ChatGPT

Ein Unternehmen mit rund 200 Beschäftigten nutzt beispielsweise Microsoft 365 Copilot oder ChatGPT zur Erstellung von Angeboten, Protokollen oder E-Mails. Der Einsatz solcher generativen KI-Tools ist in der Regel keine Hochrisiko-Anwendung. Zu beachten bleiben jedoch insbesondere Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Ergebniskontrolle, interne Nutzungsregeln und die KI-Kompetenz der Beschäftigten.

Der Digital Omnibus ändert an dieser grundsätzlichen Einordnung nichts. Relevant sind die neuen Fristen vor allem bei komplexeren Anwendungen, die als Hochrisiko-KI eingestuft werden, beispielsweise bei der Bewerbervorauswahl, der Leistungsbewertung oder einer Einsatz- und Aufgabenplanung, die Beschäftigte anhand persönlicher Merkmale, ihres Verhaltens oder ihrer Leistung bewertet.

Unternehmen erhalten für die Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen mehr Zeit und können von einzelnen Vereinfachungen profitieren. Die erforderlichen Nachweise, Kontrollmechanismen und Dokumentationspflichten für Hochrisiko-KI entfallen jedoch nicht.

Die folgende Übersicht bietet eine erste Orientierung. Ob ein KI-System tatsächlich unter die Hochrisiko-Regeln fällt, hängt immer vom konkreten Einsatzkontext, seinem Zweck und seinem Einfluss auf Entscheidungen ab.

Erste Orientierung: Wie ist Ihr KI-Einsatz einzuordnen?

Wenn Sie KI nutzen für … Erste Einordnung für Unternehmen
Texte, Protokolle, E-Mails, Übersetzungen oder Zusammenfassungen In der Regel keine Hochrisiko-KI. Zu beachten sind insbesondere Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Ergebniskontrolle und KI-Kompetenz der Beschäftigten.
Kundenservice, Chatbots oder interne Wissensdatenbanken Meist keine Hochrisiko-KI. Bei Chatbots muss grundsätzlich erkennbar sein, dass Nutzer mit KI interagieren. Datenschutz und Qualitätssicherung bleiben wichtig.
Bewerbervorauswahl, Leistungsbewertung oder Personalentscheidungen Solche Anwendungen gelten grundsätzlich als Hochrisiko-KI, wenn sie Auswahl-, Bewertungs- oder Personalentscheidungen wesentlich beeinflussen.
Schichtplanung, Einsatzplanung oder Steuerung von Arbeitsabläufen Kann Hochrisiko-KI sein, wenn Beschäftigte anhand persönlicher Merkmale, ihres Verhaltens oder ihrer Leistung bewertet oder Aufgaben entsprechend zugewiesen werden.
Kreditwürdigkeit, Versicherungen oder Zugang zu wichtigen Dienstleistungen Bestimmte Anwendungen gelten als Hochrisiko-KI – etwa zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie zur Risiko- und Preisbewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen.
Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Aufzüge oder andere regulierte Produkte Hochrisiko-KI kann vorliegen, wenn KI sicherheitsrelevant ist und das Produkt einer externen Konformitätsbewertung unterliegt. Zusätzlich gelten die jeweiligen Produktvorschriften.

Im Zweifel sollten Unternehmen ihre KI-Anwendungen dokumentieren und frühzeitig prüfen lassen, welche Pflichten bereits gelten und welche Fristen durch den Digital Omnibus voraussichtlich verschoben werden.

Was bleibt bestehen?

Der Digital Omnibus hebt die grundlegenden Anforderungen des AI Acts nicht auf. Welche Pflichten gelten, hängt weiterhin von der Rolle des Unternehmens, dem jeweiligen KI-System und dessen Risikoklasse ab. Relevant bleiben insbesondere:

  • klare Verantwortlichkeiten und interne Regeln
  • ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten
  • Transparenz- und Informationspflichten
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • zusätzliche Anforderungen an Hochrisiko-KI

Fazit

Der Digital Omnibus soll die Umsetzung des AI Acts vereinfachen, bürokratische Belastungen verringern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Zugleich bleiben die grundlegenden Ziele und Anforderungen des AI Acts bestehen. Unternehmen sollten die verlängerten Fristen nutzen, um ihre KI-Anwendungen zu erfassen, Zuständigkeiten festzulegen und ihre internen Prozesse auf die jeweils geltenden Anforderungen vorzubereiten.

Kostenfreie Online-Beratung

Nutzen Sie KI im Unternehmen? Gerne geben wir ihnen Orientierung bei der Umsetzung des AI Acts.

Quellen

Ansprechpartner:in

michael-dietzsch-ihk-hessen-innovativ

Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg

Telefon: 0561 7891-284
dietzsch@kassel.ihk.de

Aktuelle Veranstaltungen zum Thema Digitalisierung, KI & IT-Sicherheit

vibe-coding_ki-generiert
webinar

Vibe Coding: Von der Idee zur fertigen Software

29.07.2026
beratung-seventyfour-adobestock_517787169
beratung

Online-Beratung: KI & Digitalisierung im Unternehmen

11.08.2026
Eventserie +4
hr-digitalisierung_britcats-studio_adobestock_631729474
webinar

KI im HR: Hype, Risiko oder echter Wettbewerbsvorteil für KMU?

13.08.2026

Wir verwenden Cookies

Diese Website kann Cookies nutzen, um ein gutes Nutzererlebnis zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen

Diese Website kann Cookies nutzen, um ein gutes Nutzererlebnis zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Cookies sind zwingend erforderlich, damit unsere Website wie gewünscht funktioniert. Wir speichern zum Beispiel Ihre Cookie-Präferenzen in einem Cookie. Wichtig zu wissen: Wir speichern keine personenbezogenen Daten in diesen Cookies.

Wir verwenden Matomo, um die Leistung unserer Website zu verbessern. Die zugehörigen Cookies werden benötigt, um zu verstehen, wie sich Nutzer über unsere Website bewegen und welche Seiten sie aufrufen.

Diese Website kann Inhalte und Medien von externen Seiten wie YouTube anzeigen. Dabei werden Cookies von externen Seiten gespeichert.