webinar / 07.05.2026

NIS-2 – Für Entscheider und Verantwortliche

Cybersicherheit ist kein reines IT Thema mehr, sondern eine zentrale Führungsaufgabe. Mit NIS-2 wird die Verantwortung ausdrücklich auf die Leitungsebene ausgeweitet: Sie ist gefordert, sich aktiv mit IT-Sicherheit auseinanderzusetzen, entsprechende Maßnahmen zu genehmigen und zu überwachen sowie an Schulungen teilzunehmen. Gleichzeitig gehen mit diesen Pflichten auch klare Haftungsrisiken bei Verstößen einher.

NIS-2 Richtlinie (EU) 2022/2555

NIS-2 bezeichnet die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Cybersicherheit, die die bisherige NIS Richtlinie ablöst und strengere Anforderungen an Unternehmen stellt. Sie ist Teil der EU Cybersicherheitsstrategie und richtet sich an Organisationen, deren IT Ausfälle erhebliche Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft haben können.

Unser Experte

Karsten U. Bartels

Karsten U. Bartels LL.M. (Rechtsinformatik) ist Rechtsanwalt und Partner bei HK2 sowie Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands IT-Sicherheit e. V. (TeleTrusT) und leitet dort die Arbeitsgruppe IT-Sicherheitsrecht. Als Lehrbeauftragter an der LMU vermittelt er zudem Wissen im Bereich IT-Sicherheitsrecht und ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV).

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Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg | Fulda

Telefon: 0561 7891-284
Dietzsch@kassel.ihk.de

Titelbildquelle: KI-generiert

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