DigiRess Circular: Zuschuss für Investitionen in die digitale Kreislaufwirtschaft
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen, Start-ups und KMU stehen besonders im Fokus und ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht.
Einzelvorhaben können grundsätzlich nur von KMU, kommunalen Unternehmen oder Unternehmen der Länder eingereicht werden. Große Unternehmen sind unter bestimmten Bedingungen in Verbundprojekten antragsberechtigt.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stehen nicht im Mittelpunkt, können aber im Einzelfall als Unterauftragnehmer oder Verbundpartner eingebunden werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden digitale Lösungen, die Ressourceneffizienz steigern und Kreislaufwirtschaft im Unternehmen konkret umsetzen. Erwartet wird eine nachvollziehbare Darstellung der ökologischen Wirkung, insbesondere mit Blick auf Treibhausgasreduktionen. Die Vorhaben können insbesondere in vier Bereichen ansetzen:
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
Zum Beispiel durch adaptive Prozesssteuerung, vorausschauende Wartung, KI-gestützte Optimierung, intelligente Anlagentechnik oder die datenbasierte Senkung von Material-, Energie- und Hilfsstoffverbräuchen. - Digitale Optimierung der Produktgestaltung
Gefördert werden digitale Ansätze für kreislauffähige Produkte und Dienstleistungen – etwa Produktdesigns für Sekundärrohstoffe, modulare und reparaturfähige Konstruktionen, digitale Simulationen oder digitale Zwillinge zur Lebenszyklus-Analyse. - Digitale Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Wirtschaft
Dazu zählen beispielsweise Sharing-, Wiederverwendungs- und Rückführungsplattformen, digitale Marktplätze für Sekundärrohstoffe, Product-as-a-Service-Modelle oder digitale Lösungen zur Vernetzung von Akteuren entlang der Wertschöpfungskette. - Digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit
Unterstützt werden etwa Digitale Produktpässe, IoT-Lösungen zur Erfassung produktbezogener Daten, interoperable Datenräume, KI-Anwendungen für unternehmensübergreifende Kreislaufprozesse sowie der Aufbau von Produkt-Service-Systemen mit nachhaltiger Rückführungsstruktur nach der Nutzungsphase.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Vorhaben können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Die Zuwendung muss mindestens 100.000 Euro betragen und darf 1.000.000 Euro nicht überschreiten. Je nach beihilferechtlicher Grundlage sind unterschiedliche Förderquoten möglich. Bei einer Förderung als De-minimis-Beihilfe können Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen beispielsweise bis zu 85 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen.
Wichtig zu beachten
Das Vorhaben darf vor Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Eine Kumulierung mit anderen Bundesförderprogrammen ist ausgeschlossen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze elektronisch eingereicht. Wird die Skizze positiv bewertet, folgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung über easy-Online.
Die erste Vorlagefrist endet am 15. Juni 2026. Weitere Fristen sind – abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln – für den 15. September 2026 und 15. Dezember 2026 vorgesehen.
Melden Sie sich bis zum 15. Juni 2026
Sie werden auf die Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) weitergeleitet.
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Quellen
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Titelbildquelle: abdul studio_AdobeStock_1910333533
