April 2026 / CE & Produktsicherheit

UKCA-Update 2026: CE-Kennzeichnung weiterhin in Großbritannien gültig

Gute Nachrichten für exportierende Unternehmen: Die britische Regierung erkennt die CE-Kennzeichnung weiterhin unbefristet an. Welche Produkte betroffen sind, wo Ausnahmen gelten und was Unternehmen jetzt beachten sollten.

CE-Kennzeichnung bleibt weiterhin gültig

Die britische Regierung hat entschieden, die CE-Kennzeichnung auch über den ursprünglich vorgesehenen Übergangszeitraum hinaus unbefristet anzuerkennen. Unternehmen können ihre Produkte somit weiterhin ohne zusätzliche UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien – also in England, Wales und Schottland – auf den Markt bringen.

Für viele exportorientierte Unternehmen bedeutet das eine deutliche Entlastung: Zusätzliche Zertifizierungsprozesse oder doppelte Kennzeichnungen sind aktuell nicht erforderlich. Die CE-Kennzeichnung bleibt damit vorerst die zentrale Voraussetzung für den Marktzugang in weiten Teilen des Vereinigten Königreichs.

Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Produktgruppen, darunter unter anderem Maschinen, elektrische Geräte, persönliche Schutzausrüstung, Messgeräte oder Funkanlagen. Für diese Bereiche besteht somit weiterhin Planungssicherheit im Exportgeschäft.

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Sonderregelungen für bestimmte Produktgruppen

Trotz der grundsätzlichen Anerkennung der CE-Kennzeichnung gelten für einige Produktbereiche weiterhin besondere Vorschriften. Dazu zählen insbesondere Medizinprodukte, Bauprodukte sowie Seilbahnen. In diesen Fällen können eigene Übergangsfristen, zusätzliche Anforderungen oder weiterhin eine UKCA-Kennzeichnung erforderlich sein.

Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob ihre Produkte unter diese Ausnahmen fallen und welche spezifischen Regelungen jeweils gelten. Gerade in regulierten Branchen können sich Anforderungen kurzfristig ändern oder differenziert ausgestaltet sein.

Insgesamt zeigt das Update: Während der Marktzugang für viele Produkte vereinfacht bleibt, ist eine genaue Betrachtung der jeweiligen Produktkategorie weiterhin unerlässlich, um regulatorische Risiken zu vermeiden.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte weiterhin ohne zusätzliche UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien in Verkehr bringen. Dennoch empfiehlt es sich, regulatorische Entwicklungen im Blick zu behalten, da sich Anforderungen künftig ändern können.

Zudem sollten Unternehmen prüfen, ob ihre Produkte unter spezielle Regelungen fallen. Insbesondere in stark regulierten Bereichen kann es weiterhin notwendig sein, zusätzliche Anforderungen zu erfüllen oder nationale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Sie werden auf die Website der britischen Regierung weiter geleitet

Quellen

  • Titelbild: jendralbiribiri_AdobeStock_1877201849

Ansprechpartner:in

michael-dietzsch-ihk-hessen-innovativ

Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg

Telefon: 0561 7891-284
dietzsch@kassel.ihk.de

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