September 2026 / Fördermittel & Finanzierung

Digital-Tech-to-Product: Bis zu 5 Millionen Euro für digitale Innovationen

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) fördert Projekte von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen in den Bereichen KI, Datenökosysteme, Cybersicherheit sowie Cloud und Edge Computing. Ziel ist es, erprobte digitale Technologien zu marktfähigen Produkten weiterzuentwickeln. Projektskizzen können bis zum 11. Oktober 2026 eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm „Digital-Tech-to-Product“ richtet sich insbesondere an Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie können Vorhaben allein oder gemeinsam mit weiteren Partnern einreichen.

Für Verbundprojekte gelten besondere Bedingungen:

  • Mindestens ein KMU muss als Antragsteller beteiligt sein.
  • Höchstens drei Partner im Verbund können eine Förderung erhalten.
  • Die beteiligten KMU sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten oder einen entsprechenden Anteil der Projektinhalte übernehmen.

Je nach Vorhaben können auch größere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen als Partner beteiligt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Weiterentwicklung digitaler Technologien zu marktfähigen Produkten. Im Mittelpunkt stehen Projekte, deren Technologie bereits erfolgreich in einer realistischen Einsatzumgebung demonstriert wurde. Das entspricht in der Regel einem technologischen Reifegrad von etwa TRL 6. Ziel ist die Weiterentwicklung bis zur vorkommerziellen Marktreife bei etwa TRL 8.

Vorhaben nach einem Proof of Concept auf den Reifegraden TRL 4 oder 5 können ebenfalls berücksichtigt werden. Sie sind im Förderaufruf jedoch nachrangig.

Der erste Förderaufruf umfasst vier Schwerpunkte:

  • Künstliche Intelligenz und KI-basierte Lösungen
  • Datenökosysteme
  • Cybersicherheit und Kryptografie
  • Cloud und Edge Computing

Die geplanten Produkte müssen einen konkreten Marktbedarf erfüllen und dazu beitragen, kritische technologische, wirtschaftliche oder rechtliche Abhängigkeiten zu verringern. Neben der technischen Entwicklung sind daher ein überzeugendes Geschäftsmodell und ein nachvollziehbarer Weg in den Markt entscheidend.

Wie wird gefördert?

Pro Vorhaben ist eine Förderung von bis zu 5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten möglich. Der frühestmögliche Start geförderter Projekte ist der 1. Januar 2027.

Bei Projekten der experimentellen Entwicklung beträgt die Grundförderquote grundsätzlich bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten je Förderempfänger. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise durch Zuschläge für KMU, kann sie höher ausfallen.

Nachgeordnete Tätigkeiten der industriellen Forschung können unter den beihilferechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Bei Verbundprojekten darf die Förderquote über alle geförderten Partner hinweg höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben betragen.

Da die Förderung in der Regel nur einen Teil der Projektkosten deckt, sollten Unternehmen ihre Eigenfinanzierung und Bonität frühzeitig prüfen. Die konkrete Förderquote hängt vom Vorhaben, der Unternehmensgröße und den beteiligten Partnern ab.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Bewerbung erfolgt in zwei Stufen.

In der ersten Stufe reichen Interessierte bis zum 11. Oktober 2026 eine Projektskizze über das elektronische Antragssystem easy-Online ein. Bei einem Verbundprojekt übermittelt ausschließlich der Projektkoordinator die gemeinsame Skizze.

Das BMDS bewertet die eingegangenen Skizzen im Wettbewerb miteinander. Ausgewählte Projekte werden anschließend dazu aufgefordert, einen formalen Förderantrag einzureichen. Die Einreichung einer Projektskizze ist damit eine notwendige Voraussetzung, aber noch keine Förderzusage.

Wichtig: Die Skizze und alle erforderlichen Unterlagen müssen zum Stichtag vollständig vorliegen. Nachreichungen oder Korrekturen nach Ablauf der Frist sind grundsätzlich nur auf ausdrückliche Aufforderung des BMDS zulässig.

Was ist vor der Einreichung wichtig?

Für die Projektskizze muss die verbindliche Vorlage des BMDS verwendet werden. Die Skizze darf höchstens zwölf DIN-A4-Seiten bei 1,5-zeiligem Satz umfassen. Kompakte Anlagen, beispielsweise zu Vorergebnissen oder zur Bonität, sind zusätzlich möglich.

Neben dem automatisch erzeugten Projektblatt sind insbesondere einzureichen:

  • Projektskizze als PDF
  • KMU-Erklärung für jedes beteiligte KMU
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der beteiligten Unternehmen

Maßgeblich ist die vollständige und fristgerechte Einreichung über easy-Online.

Wie werden die Projektskizzen bewertet?

Das BMDS vergleicht die fristgerecht eingereichten Projektskizzen anhand von vier Kriterien:

  • Geschäftsmodell und Marktpotenzial (40 %): Welchen konkreten Bedarf deckt das Produkt? Wie überzeugend sind Geschäftsmodell, Marktchancen und Möglichkeiten zur Skalierung?
  • Digitale Souveränität (30 %): Wie verringert die Lösung kritische Abhängigkeiten und stärkt die Kontrolle und Handlungsfähigkeit ihrer Nutzer?
  • Innovativität (15 %): Was ist neu an der Lösung und worin unterscheidet sie sich von bestehenden Angeboten?
  • Umsetzungsansatz (15 %): Ist die technische Machbarkeit nachgewiesen und der Weg zum Produkt nachvollziehbar geplant?

Ein technisch interessantes Konzept allein reicht somit nicht aus. Besonders stark gewichtet werden ein glaubwürdiges Geschäftsmodell, ein konkreter Marktbedarf und das Potenzial zur Skalierung.

Was ist während des Projekts zu beachten?

Spätestens nach zwölf Monaten ist ein sogenannter Abbruchmeilenstein vorgesehen. Für die Fortführung des Projekts können unter anderem folgende Ergebnisse relevant sein:

  • erste Markt- und Nutzenvalidierungen
  • ein belastbares Skalierungskonzept
  • ein Minimum Viable Product
  • ein Exit-Konzept bei Anbieter- oder Komponentenabhängigkeiten
  • eine Komponentenübersicht
  • ein Datenkontroll- und Sicherheitskonzept
  • eine Schnittstellendokumentation
  • ein Nachweis über die Verringerung kritischer Abhängigkeiten

Unternehmen sollten diese Anforderungen bereits bei der Projektplanung berücksichtigen.

WEITERE INFORMATIONEN

Der externe Link führt zum Förderaufruf des BMDS mit allen Anforderungen, der Skizzenvorlage und dem Zugang zu easy-Online.

Fördermittel finden!

Nutzen Sie unsere praktische Übersicht der wichtigsten Förderprogramme. Hier finden Sie Zuschüsse zu Beratung, Investitionen und Projekte rund um Innovationsthemen und Digitalisierung.

Quellen

  • Titelbildquelle: KI-generiert
  • Quelle: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)

Ansprechpartner:in

frank-irmscher-ihk-hessen-innovativ

Frank Irmscher

Innovationsberater
Frankfurt am Main

Telefon: 069 2197-1515
F.Irmscher@frankfurt-main.ihk.de

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