Januar 2025 / Digitalisierung & KI

Neues aus Brüssel: Verpflichtet die KI-Verordnung zu Schulungen?

Seit dem 02.02.2025 gilt es den Artikel 4 des AI-Act umzusetzen. Dieser fordert, dass alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Aber folgt daraus das Erfordernis eines dokumentierten Schulungsprogramms?

Wer sollte Mitarbeiter schulen bzw. informieren?

Artikel 4 des AI-Act fordert Unternehmen, unabhängig von der Größe auf Mitarbeiter über den Umgang mit KI zu informieren, sofern sie KI nutzen. Unternehmen, deren Mitarbeiter KI entwickeln, sollten darüber hinaus die Erfordernisse des AI-Acts kennen. Wie der jeweilige Kenntnisstand gewährleistet werden soll, ist nicht vorgegeben, aber jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder gar entwickelt, sollte aus purem Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass betreffende Mitarbeiter hinreichende Kenntnis zum Einsatz von KI haben. Eine generelle Schulungspflicht geht aus Artikel 4 nicht hervor.

Wie können Unternehmen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherstellen?


Was versteht die KI-Verordnung unter „Anbieten“ oder „Betreiben“:

Anbieter von KI-Systemen

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen.

Betreiber von KI-Systemen

Unternehmen, die KI-Systeme in ihrem Betrieb nutzen, z. B. um Werbetexte zu erstellen.

KI-Kompetenz sicherstellen: Welche Anforderungen stellt Artikel 4 der KI-Verordnung?

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal sowie andere beauftragte Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Bezogen auf den Begriff der "KI-Kompetenz" werden technischen Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie der Einsatzkontext der KI-Systeme und die Zielgruppen, bei denen diese Systeme eingesetzt werden, berücksichtigt.

Artikel 4 der KI-Verordnung im Wortlaut:

Die Anbieter und Betreiber von KI Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
eur-lex.europa.eu

Wie wird die Informationspflicht im Text der Verordnung genau definiert?

Der Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO) wird durch mehrere Erwägungsgründe unterstützt, die die Notwendigkeit und den Kontext der Regelungen erklären:

Erwägungsgrund 20

Dieser Erwägungsgrund betont die Bedeutung der Ausstattung von Personal mit den notwendigen Konzepten und Fähigkeiten, um KI-Systeme sicher und effektiv zu nutzen.

Erwägungsgrund 21

Hier wird klargestellt, dass die Anforderungen an die KI-Kompetenz sowohl für Anbieter als auch für Betreiber von KI-Systemen gelten.

Erwägungsgrund 73

Dieser Erwägungsgrund hebt die Notwendigkeit der Überwachung durch natürliche Personen hervor, um sicherzustellen, dass die KI-Systeme verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Diese Erläuterungen verdeutlichen, warum es wichtig ist, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter entsprechend schulen und ausbilden.

Erwägungsgründe zu Art. 4 der KI-Verordnung im Wortlaut:


Was bedeutet das für Unternehmen?

Aus Artikel 4 des AI-Act lassen sich Hinweise ableiten, welche Informationen für Mitarbeiter notwendig sind, die KI entwickeln oder nutzen. Dieser legt allgemeine Anforderungen an vertrauenswürdige KI fest, darunter technische Robustheit, Transparenz, Nichtdiskriminierung und menschliche Aufsicht. Daraus ergeben sich folgende Informationsbedarfe für Mitarbeiter:

1. Informationen für Entwickler von KI-Systemen:

  • Technische und rechtliche Compliance: Verständnis der Anforderungen des AI Act, insbesondere bei Hochrisiko-KI.
  • Datenschutz & Ethik: Vermeidung von Bias, Fairness und Nichtdiskriminierung in Datensätzen und Algorithmen.
  • Transparenz & Erklärbarkeit: Dokumentationspflichten und Erklärbarkeit der KI-Systeme.
  • Sicherheitsanforderungen: Umgang mit Sicherheitsrisiken und Robustheit von KI-Modellen.

2. Informationen für Nutzer von KI-Systemen:

  • Verantwortungsbewusste Nutzung: Verständnis der Grenzen von KI-Systemen und deren richtige Anwendung.
  • Menschliche Aufsicht: Wann und wie Menschen die Kontrolle über KI-Ergebnisse behalten müssen.
  • Fehlermanagement: Erkennen und Melden von fehlerhaften oder diskriminierenden Ergebnissen.

Fazit

Auch wenn Artikel 4 keine konkreten Schulungsmaßnahmen vorschreibt, lässt sich ableiten, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter in den Bereichen rechtliche Vorgaben, Transparenz, Ethik und Sicherheit geschult sind. Besonders für Hochrisiko-KI sind gezielte Weiterbildungen essenziell.

weitere Informationen

Hier finden Sie den offiziellen Verordnungstext (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments

Quellen

  • Titelbildquelle: Fokussiert_AdobeStock_988957290
  • Europäische Kommision

Ansprechpartner:in

michael-dietzsch-ihk-hessen-innovativ

Michael Dietzsch

Innovationsberater
Kassel-Marburg

Telefon: 0561 7891-284
dietzsch@kassel.ihk.de

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