DIGI-Zuschuss Hessen 2026 startet mit Express-Förderung
Eckdaten zum DIGI-Zuschuss Hessen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, können keine weiteren Förderanträge stellen. (Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.)
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse (z.B. in den Bereichen Enterprise Resource-Planning, Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, Product-Lifecycle Management, Dokumentenmanagement, Beseitigung von Medienbrüchen durch Digitalisierung, usw.)
- Schaffen der digitalen Infrastruktur für Homeoffice, mobiles Arbeiten und weitere Formen der digitalen Zusammenarbeit innerhalb Ihres Unternehmens, inkl. Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien sowie Einführung von Softwarelösungen für vernetztes Arbeiten
- Verbesserung von Bedienbarkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen durch digitale Technologien
- Schaffung von digitalen Kundenschnittstellen (z.B. Einführung von Customer-Relationship Management-Systemen, Programmierung und Einführung neuer Funktionalitäten zur Kundeninteraktion im Webauftritt)
- Einführung neuer, professioneller Webshops (E-Commerce-Systeme, Nutzung digitaler Marktplätze)
- Schaffung von digitalen Lieferantenschnittstellen (z.B. E-Procurement)
- Digitalisierung von Logistik-Prozessen (z.B. Etikettenscanner, Barcodedrucker, Warenmanagementsysteme)
- Erhebung und Analyse von Daten (bspw. Sensorik, Einsatz künstlicher Intelligenz, Aufbau von Datenbanken für KI-Anwendungen)
- Vernetzung von Produktions- und Managementsystemen (z.B. Verbesserung von physischen Produktionssystemen und digitalen Managementsystemen durch Vernetzung und Kommunikation mit der virtuellen, digitalen Welt)
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung oder Leistungserbringung (z.B. durch App-Software und Vernetzung)
- Methoden zur vorausschauenden Wartung (z.B. predictive maintenance)
- Verbesserung der Interaktion zwischen Mensch und Maschine
- Additive Fertigungsverfahren (z.B. Prototypenfertigung durch 3D-Druck)
- Umsetzen eines auf Ihr Unternehmen angepasstes IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
- Sonstige Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Digitalisierung im Unternehmen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
Was Sie jetzt beachten müssen
- Die Mittel sind nur für Unternehmen vorgesehen, die Ihr geplantes Digitalisierungsprojekt noch bis 30.11.2026 abschließen können. Das heißt, dass Inbetriebnahme/Umsetzung, Rechnungsbegleichung und Abrechnung gegenüber der WIBank bis zu diesem Tag erfolgt sein müssen. Fördermittel, die nicht bis zum vorgenannten Termin abgerufen werden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden, sprich der Zuschuss steht für das beantragte Projekt im Jahr 2027 nicht mehr zur Verfügung.
- Alle Unternehmen, die bisher keinen Zuschuss erhalten haben, sich aber in 2025 im Kundenportal der WIBank registriert und für den Zuschuss beworben hatten, müssen sich für 2026 erneut registrieren und bewerben.

WEITERE INFORMATIONEN UND BEWERBUNG
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Quellen
- WIBank
- Titelbildquelle: peopleimages.com_AdobeStock_1370231996
