
Online-Beratung
Unsere Beratung – individuell und praxisnah für Ihr Unternehmen
Wir kennen die wichtigsten Förderprogramme der öffentlichen Hand und unterstützen Sie dabei, Fördermöglichkeiten zu identifizieren, die zu Ihrer Situation passen und eine fundierte Auswahl zu treffen. Da es keinen Anspruch auf öffentliche Fördergelder gibt, stehen Anträge in der Regel im Wettbewerb.
Projektträger und Gutachtergremien wählen aus den eingereichten Vorschlägen diejenigen aus, welche den Programmzielen am nächsten kommen. Daher ist es von Vorteil, die Voraussetzungen zu kennen und das grundsätzliche Verfahren zu verstehen. Dies garantiert zwar keinen Erfolg bei der Antragstellung, erhöht aber die Chancen erheblich.
Außer öffentlichen Zuschüssen gibt es weitere Maßnahmen der F&E-Förderung wie zinsgünstige Darlehen, Beteiligungen oder die steuerliche Forschungsförderung.
Nutzen Sie unsere praktische Übersicht der wichtigsten Förderprogramme. Hier finden Sie Zuschüsse zu Beratung, Investitionen und Projekte rund um Innovationsthemen und Digitalisierung.
Zuschüsse sind zweckgebundene finanzielle Unterstützung, die an Kriterien gebunden ist. In der Regel ist keine Rückzahlung erforderlich. Kriterien und detaillierte Rahmenbedingungen orientieren sich am Förderzweck und sind in den jeweiligen Förderprogrammen definiert.
Grundsätzlich kann zwischen öffentlichen und privaten Beteiligungsfinanzierungen unterschieden werden. Was Beteiligungen ausmacht ist, dass durch Kapitaleinlagen Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen erworben werden. Somit entspricht dies einer Außenfinanzierung von Unternehmen durch Zuführung von Eigenkapital. Als potentielle Kapitalgeber können verschiedene Akteure in Betracht gezogen werden: von Beteiligungsgesellschaften, VC-Fonds, privaten Investoren wie Business Angels bis hin zu Family & Friends Programmen. Die individuelle Wahl hängt von rechtlichen Grundlagen und unternehmerischen Präferenzen ab.
Förderdarlehen zeichnen sich durch günstigere Konditionen aus. Dies können vergünstigte Zinssätze, tilgungsfreie Zeiträume oder verlängerte Laufzeiten sein. Sie zielen häufig auf bestimmte Investitionsanlässe ab. Der Antrag an die Förderbank wird über die Hausbank bzw. das sogenannte Hausbankenverfahren gestellt.
Um Forschungs- und Entwicklungsleistung im Land - unabhängig von der Unternehmensgröße - zu stärken, gibt es ergänzende steuerliche Förderung. Hierzu zählen die Forschungszulage sowie Abschreibungsmöglichkeiten. Auf diese Weise können F&E Aufwendungen von der Steuer abgesetzt oder rückwirkend für das beantragte Geschäftsjahr Zulagen über das Finanzamt erhalten werden.
Ob die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind, prüft die Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage), deren Beurteilung auch als Beleg für die Steuererklärung gilt.
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Frank Irmscher
Innovationsberater
Frankfurt am Main
Telefon: 069 2197-1515
F.Irmscher@frankfurt-main.ihk.de
Janis Milde
Innovationsberater
Giessen-Friedberg | Limburg
Telefon: 06031 609-2520
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