EU-Spielzeugverordnung: Neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit
Spielzeugsicherheit in der EU: Bestehende Vorgaben auf dem Prüfstand
In der EU gelten verbindliche Vorgaben dafür, wie sicher Spielzeug sein muss, damit es auf dem europäischen Markt verkauft werden darf – unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurde. Die Europäische Kommission hat diese Vorgaben überprüft und festgestellt, dass Verbesserungen nötig sind, insbesondere um Kinder besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen und den Online-Verkauf sicherer zu gestalten.
Überarbeitete Spielzeugrichtlinie
Die EU-Kommission hat 2023 die Sicherheitsvorgaben für Spielzeug überarbeitet. Europäisches Parlament und Rat haben sich nun vorläufig auf eine Reform geeinigt. Künftig sollen Kinder besser vor schädlichen Chemikalien wie PFAS (sogenannten „ewigen Chemikalien“), endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt werden.
- Alle Spielzeuge müssen künftig über einen digitalen Produktpass verfügen, etwa in Form eines QR-Codes, der leicht zugängliche Informationen über das jeweilige Produkt bietet.
- Für den Online-Verkauf gelten künftig strengere Anforderungen, und Inspektoren erhalten erweiterte Befugnisse, gefährliches Spielzeug schneller vom Markt zu entfernen. Damit wird sichergestellt, dass auch importiertes Spielzeug denselben hohen Sicherheitsstandards entspricht wie in der EU hergestellte Produkte.
Schärfere Anforderungen für Hersteller
Die neuen Vorschriften setzen zwei zentrale Schwerpunkte:
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Chemikalien, die das Hormon- oder Atmungssystem beeinträchtigen, Hautallergien auslösen oder für bestimmte Organe giftig sind, werden künftig verboten. Das gilt auch für gefährliche Bisphenole und sogenannte „ewige Chemikalien“ (PFAS).
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Alle Spielzeuge müssen einen digitalen Produktpass erhalten, der beispielsweise über einen QR-Code zugänglich ist. Verbraucher und Behörden können so schnell und einfach Informationen abrufen. Auch Importeure sind verpflichtet, digitale Produktpässe bereitzustellen – sowohl für online als auch für stationär vertriebene Produkte. Ein neues IT-System wird diese Pässe automatisiert prüfen und auffällige Sendungen für eine genauere Kontrolle markieren. So wird die Marktüberwachung gestärkt und der faire Wettbewerb unter Spielzeugherstellern gewährleistet.

Umsetzung und Zeitplan
Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat offiziell bestätigt werden. Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Übergangsfrist von 30 Monaten haben sich die Institutionen auf eine verlängerte Frist von 54 Monaten (viereinhalb Jahren) geeinigt. Diese soll den Wirtschaftsakteuren ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
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Quellen
- EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.04.2025 und Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.04.2025
- Bilder von oben nach unten: fara_AdobeStock_1401689950; lublubachka_AdobeStock_1085320015