
31. Kasseler CE-Gespräche: Cyber Resilience Act – Pflichten und Umsetzung für Unternehmen
Was bedeutet der Cyber Resilience Act für Unternehmen?
Von neuen Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler über Cybersicherheit und Schwachstellenmanagement bis hin zu Meldepflichten und Konformitätsbewertung: Der Cyber Resilience Act (CRA) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. In den 31. Kasseler CE-Gesprächen erläutert Rechtsanwalt Karsten U. Bartels die wichtigsten Anforderungen und zeigt, welche Unternehmen betroffen sind und worauf es bei der praktischen Umsetzung ankommt.
Karsten U. Bartels
Karsten U. Bartels LL.M. (Rechtsinformatik) ist Rechtsanwalt und Partner bei HK2, Berlin, Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH, stellv. Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands IT-Sicherheit e. V. (TeleTrusT), Leiter der AG IT-Sicherheitsrecht bei TeleTrusT, Lehrbeauftragter LMU für IT-Sicherheitsrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV).

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Bildquelle: KI-generiert
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