CE-Kennzeichnung
Hersteller und Importeure von Produkten fragen sich, ob ihre Waren das CE-Zeichen tragen müssen. Wir helfen Ihnen bei der Antwort. Rufen Sie uns an.
Allgemein gilt der Grundsatz im Produktsicherheitsgesetz: in der EU dürfen nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden!
Der Hersteller oder Importeur haftet für die Produktsicherheit. Die allgemeinen Anforderungen an alle Produkte, wie z. B. die Kennzeichnung mit einer europäischen Adresse des Verantwortlichen (Importeur oder Hersteller) und die Forderung nach einer Bedienungsanleitung, werden im deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beschrieben.
Die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen betrifft nur bestimmte Warengruppen wie Medizinprodukte, Maschinen, elektrische und elektronische Geräte und Spielzeug, um nur wenige zu nennen. Eine vollständige Liste finden Sie hier. Es gehört zu den Pflichten des Herstellers oder Importeurs, festzustellen, ob sein Produkt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden muss. Wenn Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gerne.
Für den Verbraucher leicht erkennbar, erhalten die Produkte, die konform mit den Anforderungen mindestens einer CE-Richtlinie sind, die CE-Kennzeichnung. Die Konformitätserklärung wird in vielen Fällen durch den Hersteller selber ausgestellt. Einen ersten Einstieg zum Ablauf dieser CE-Kennzeichnung finden Sie in der Broschüre der EU. Produkte, die nicht unter eine CE-Richtlinie fallen, dürfen kein CE-Zeichen tragen.
Bei allen Fragen können Sie unsere Innovationsberater vor Ort anrufen.
Weitere Informationen, insbesondere zu Themen, die Sie in Corona-Zeiten besonders beschäftigen, finden Sie auf den folgenden Seiten:
IHK-Zertifikatslehrgang CE-Prozessmanager/-in (IHK)
Markteinführung und Import von Produkten
Masken herstellen und in Verkehr bringen
Inverkehrbringen von Masken per Sonderzulassung
Neue EU-Medizinprodukte Verordnung (MDR)
Wirtschaftsakteure für Medizinprodukte benötigen Registrierung