CE-​​Kennzeichnung


Her­stel­ler und Impor­teure von Pro­duk­ten fra­gen sich, ob ihre Waren das CE-​​Zeichen tra­gen müs­sen. Wir hel­fen Ihnen bei der Ant­wort. Rufen Sie uns an. 

All­ge­mein gilt der Grund­satz im Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz: in der EU dür­fen nur sichere Pro­dukte auf den Markt gebracht wer­den!

Der Her­stel­ler oder Impor­teur haf­tet für die Pro­dukt­si­cher­heit. Die all­ge­mei­nen Anfor­de­run­gen an alle Pro­dukte, wie z. B. die Kenn­zeich­nung mit einer euro­päi­schen Adresse des Ver­ant­wort­li­chen (Impor­teur oder Her­stel­ler) und die For­de­rung nach einer Bedie­nungs­an­lei­tung, wer­den im deut­schen Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz (ProdSG) beschrie­ben.

Die Kenn­zeich­nung mit dem CE-​​Zeichen betrifft nur bestimmte Waren­grup­pen wie Medi­zin­pro­dukte, Maschi­nen, elek­tri­sche und elek­tro­ni­sche Geräte und Spiel­zeug, um nur wenige zu nen­nen. Eine voll­stän­dige Liste fin­den Sie hier. Es gehört zu den Pflich­ten des Her­stel­lers oder Impor­teurs, fest­zu­stel­len, ob sein Pro­dukt mit dem CE-​​Zeichen gekenn­zeich­net wer­den muss. Wenn Sie Fra­gen dazu haben, bera­ten wir Sie gerne.

Für den Ver­brau­cher leicht erkenn­bar, erhal­ten die Pro­dukte, die kon­form mit den Anfor­de­run­gen min­des­tens einer CE-​​Richtlinie sind, die CE-​​Kennzeichnung. Die Kon­for­mi­täts­er­klä­rung wird in vie­len Fäl­len durch den Her­stel­ler sel­ber aus­ge­stellt. Einen ers­ten Ein­stieg zum Ablauf die­ser CE-​​Kennzeichnung fin­den Sie in der Bro­schüre der EU. Pro­dukte, die nicht unter eine CE-​​Richtlinie fal­len, dür­fen kein CE-​​Zeichen tra­gen.

Bei allen Fra­gen kön­nen Sie unsere Inno­va­ti­ons­be­ra­ter vor Ort anru­fen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen, ins­be­son­dere zu The­men, die Sie in Corona-​​Zeiten beson­ders beschäf­ti­gen, fin­den Sie auf den fol­gen­den Sei­ten:

 

IHK-​​Zertifikatslehrgang CE-​​Prozessmanager/​-​​in (IHK)

Markt­ein­füh­rung und Import von Pro­duk­ten

Mas­ken her­stel­len und in Ver­kehr brin­gen

Inver­kehr­brin­gen von Mas­ken per Son­der­zu­las­sung

Neue EU-​​Medizinprodukte Ver­ord­nung (MDR)

Wirt­schafts­ak­teure für Medi­zin­pro­dukte benö­ti­gen Regis­trie­rung