Wirt­schafts­ak­teure für Medi­zin­pro­dukte benö­ti­gen Regis­trie­rung


Hin­weise für Impor­teure und Ver­trei­ber

Wenn Sie bereits in Deutsch­land ansäs­si­ger Impor­teur oder Ver­trei­ber für Medi­zin­pro­dukte sind, reicht die CE-​​Kennzeichnung der Pro­dukte oder die Son­der­zu­las­sung gemäß § 11 Abs. 1 MPG aus, um die Medi­zin­pro­dukte in Deutsch­land ver­trei­ben zu dür­fen.

Sind Sie bis­her nicht als Impor­teur oder Ver­trei­ber von Medi­zin­pro­duk­ten in Deutsch­land regis­triert, müs­sen Sie dies auf der Web­site des BfArM  (Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­dukte) anzei­gen und kön­nen sich dort regis­trie­ren.

Erst nach der Regis­trie­rung sind Sie befugt, Medi­zin­pro­dukte in Deutsch­land zu ver­trei­ben.

 

Hin­weise für Her­stel­ler

Bereits zer­ti­fi­zierte und regis­trierte Medi­zin­pro­duk­te­her­stel­ler kön­nen medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ken her­stel­len und diese nach erfolg­rei­chem Abschluss des Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­rens recht­mä­ßig mit dem CE-​​Kennzeichen ver­se­hen und in Europa in Ver­kehr brin­gen.

Erst nach der Regis­trie­rung sind Sie befugt, Medi­zin­pro­dukte in Deutsch­land her­zu­stel­len und zu ver­trei­ben.

Wenn Sie die Mas­ken regu­lär über ein Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren kenn­zeich­nen und in Ver­kehr brin­gen wol­len, neh­men Sie bitte Kon­takt mit der für Sie zustän­di­gen Lan­des­be­hörde auf. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie eben­falls auf der Web­seite des DIMDI.

Wenn Sie die Mas­ken ohne CE-​​Kennzeichen in Deutsch­land in Ver­kehr brin­gen wol­len, dann kön­nen Sie die Mas­ken von einem aner­kann­ten Labor prü­fen las­sen hin­sicht­lich der Anfor­de­run­gen, die in der Norm DIN EN 14683:2019 – 6 vor­ge­ge­ben sind. Eine Aus­wahl von Labo­ren fin­den Sie auf der Web­seite des BfArM.

Erfül­len die Mas­ken die Anfor­de­run­gen der Norm, aber das Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren ist noch nicht abge­schlos­sen, dann kön­nen Sie die Son­der­zu­las­sung beim Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­dukte (BfArM) form­los mit Ein­rei­chen aller Prüf­er­geb­nisse bean­tra­gen. Schi­cken Sie bitte den Antrag auf Son­der­zu­las­sung per E-​​Mail an medizinprodukte@​bfarm.​de