AGB und recht­li­che Hin­weise


I. Teil­nahme– und Zah­lungs­be­din­gun­gen

1. Anmel­dung:

Anmel­dun­gen zur Teil­nahme an unse­ren Ver­an­stal­tun­gen und Zer­ti­fi­kats­lehr­gän­gen müs­sen schrift­lich an IHK Hes­sen inno­va­tiv – auf einem beson­de­ren Anmel­de­for­mu­lar, per Online-​​Anmeldung über die Web­site, oder auch per Brief, Fax oder E-​​Mail – erfol­gen. Mit der Anmel­dung erkennt der Teil­neh­mer die Teil­nahme– und Zah­lungs­be­din­gun­gen der IHK Hes­sen inno­va­tiv an. Bei einer Online-​​Anmeldung erklärt der Teil­neh­mer durch Ankli­cken des But­tons „Anmel­den“ eine ver­bind­li­che Anmel­dung zu der Ver­an­stal­tung /​ Lehr­gang. Anmel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­folge Ihres Ein­gangs bei IHK Hes­sen inno­va­tiv berück­sich­tigt. Anmel­de­be­stä­ti­gun­gen wer­den i.d.R. per Mail zuge­sandt. Mit Zugang der Anmel­de­be­stä­ti­gung kommt der Ver­trag zustande.

2. Zah­lun­gen /​ Teil­nah­me­ent­gelt

Der Teil­neh­mer hat das Ent­gelt für die Ver­an­stal­tung und den Lehr­gang ohne Abzug und unab­hän­gig von Leis­tun­gen Drit­ter sofort mit Rech­nungs­stel­lung zu ent­rich­ten. Das Ent­gelt umfasst die Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung für eine Per­son. Bei Zer­ti­fi­kats­lehr­gän­gen umfasst das Teil­nah­me­ent­gelt neben der Teil­nahme einer Per­son auch die Arbeits­un­ter­la­gen und Bewir­tung.

3. Wider­rufs­be­leh­rung:

Wider­rufs­recht:

Ver­brau­cher kön­nen Ihre Ver­trags­er­klä­rung inner­halb von 14 Tagen ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses ohne Angabe von Grün­den mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung in Text­form wider­ru­fen ( z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E-​​Mail ). Der Wider­ruf ist zu rich­ten an: IHK Hes­sen inno­va­tiv, Bör­sen­platz 4, 60313 Frank­furt am Main, E-​​Mail: itb@​frankfurt-​main.​ihk.​de. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass der Teil­neh­mer die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absen­det. Dafür kann das beige­fügte Muster-​​Widerrufsformular ver­wen­det wer­den. Das Wider­rufs­recht ist aus­ge­schlos­sen, wenn die Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung mit Zustim­mung des Teil­neh­mers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Ver­trags­schluss begon­nen hat oder von ihm ver­an­lasst wurde. Ist das Wider­rufs­recht erlo­schen, besteht die Mög­lich­keit zum Rück­tritt bzw. zur Kün­di­gung nach den nach­fol­gend genann­ten Maß­ga­ben.

Wider­rufs­fol­gen:

Im Falle des wirk­sa­men Wider­rufs sind die bei­der­seits emp­fan­ge­nen Leis­tun­gen zurück­zu­ge­wäh­ren. IHK Hes­sen inno­va­tiv geleis­tete Zah­lun­gen wer­den spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­ge­zahlt an dem die Mit­tei­lung über den Wider­ruf des Ver­tra­ges bei IHK Hes­sen innov­tiv ein­ge­gan­gen ist. Für diese Rück­zah­lung wird das­selbe Zah­lungs­mit­tel ver­wen­det, das der Teil­neh­mer bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­tion ein­ge­setzt hat, es sei denn, mit ihm wurde aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart. In kei­nem Fall wer­den wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gelte berech­net.

4. Rück­ritt /​ Kün­di­gung:

Ein Rück­tritt /​ Kün­di­gung muss gene­rell schrift­lich erklärt wer­den und wird mit dem Ein­gang bei IHK Hes­sen inno­va­tiv wirk­sam. Der Teil­neh­mer kann bei Ver­an­stal­tun­gen bis zu zwei Wochen vor Beginn der Ver­an­stal­tung ohne Angabe von Grün­den kos­ten­frei vom Ver­trag zurück­tre­ten. Bereits gezahlte Teil­nah­me­ent­gelte wer­den in die­sem Fall zurück­er­stat­tet. Bei einem Rück­tritt nach die­sem Ter­min bis eine Woche vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 50%, bei einem Rück­tritt ab einer Woche vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn oder Nicht­er­schei­nen des Teil­neh­mers das gesamte Teil­nah­me­ent­gelt in Rech­nung gestellt. Es besteht jeder­zeit die Mög­lich­keit, dass eine Ersatz­per­son teil­nimmt. Bei Lehr­gän­gen kann der Teil­neh­mer bis zu vier Wochen vor Beginn des Lehr­gangs kos­ten­frei zurück­tre­ten. Bereits gezahlte Teil­nah­me­ent­gelte wer­den in die­sem Fall zurück­er­stat­tet. Bei einem Rück­tritt nach die­sem Ter­min bis zwei Wochen vor Lehr­gangs­be­ginn wer­den 50%, bei einem Rück­tritt ab zwei Wochen vor Lehr­gangs­be­ginn oder Nicht­er­schei­nen des Teil­neh­mers das gesamte Teil­nah­me­ent­gelt in Rech­nung gestellt. Es besteht jeder­zeit die Mög­lich­keit, dass eine Ersatz­per­son teil­nimmt. Die Kün­di­gung von mehr­mo­na­ti­gen Lehr­gän­gen ist nach Ver­an­stal­tungs­be­ginn nicht mög­lich. Das Recht zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt.

5. Absage und Pro­gramm­än­de­run­gen von Ver­stal­tun­gen und Lehr­gän­gen:

IHK Hes­sen inno­va­tiv behält sich das Recht vor, Ver­an­stal­tun­gen und Lehr­gänge bei höhe­rer Gewalt, bei nicht aus­rei­chen­der Teil­neh­mer­zahl oder kurz­fris­ti­ger Absage eines oder meh­re­rer Refe­ren­ten abzu­sa­gen. Bereits gezahlte Ent­gelte sind dann zu erstat­ten. Wei­ter­ge­hende Ansprü­che auf Scha­den­er­satz sind aus­ge­schlos­sen, soweit sie nicht auf Vor­satz oder grobe Fahr­läs­sig­keit zurück­zu­füh­ren sind. Pro­gramm­än­de­run­gen blei­ben vor­be­hal­ten. Ein Wech­sel der Dozen­ten berech­tigt den Teil­neh­mer weder zum Rück­tritt vom Ver­trag noch zur Min­de­rung des Ent­gelts.

6. Aus­schluss von der Teil­nahme:

IHK Hes­sen inno­va­tiv ist berech­tigt, Teil­neh­mer in beson­de­ren Fäl­len, z.B. Zah­lungs­ver­zug, Stö­rung der Ver­an­stal­tung und des Betriebs­ab­lau­fes, Nicht­be­ach­tung der Haus­ord­nung von der wei­te­ren Teil­nahme aus­zu­schlie­ßen.

7. Daten­schutz:

Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Teil­neh­mer wer­den zur Orga­ni­sa­tion und Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung ver­ar­bei­tet und sind hier­für erfor­der­lich. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten fin­den Sie auf unser Seite Daten­schutz.

8. Foto-​​, Film-​​, Bild– und Ton­auf­nah­men bei Ver­an­stal­tun­gen:

Es ist mög­lich, dass bei Ver­an­stal­tun­gen Foto-​​, Film-​​, Bild– und Ton­auf­nah­men gemacht wer­den, auf denen Teil­neh­mer zu sehen bzw. erkenn­bar sind. Diese Auf­nah­men wer­den für die Bericht­er­stat­tung über die jewei­lige Ver­an­stal­tung auf unse­ren Web­sei­ten, im IHK Wirt­schafts­Fo­rum und /​ oder unse­ren Social Media Kanä­len ver­öf­fent­licht. Mit der Anmel­dung zur bzw. der Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung gehen wir von der grund­sätz­li­chen Ein­wil­li­gung des Teil­neh­mers zum Anfer­ti­gen von Fotos und zu deren Ver­öf­fent­li­chung in den vor­ge­nann­ten Medien aus. Sollte ein Teil­neh­mer hier­mit nicht ein­ver­stan­den sein, muss er uns mit sei­ner Anmel­dung zur Ver­an­stal­tung eine ent­spre­chende Mit­tei­lung zukom­men las­sen bzw. bei der Ver­an­stal­tung den Foto­gra­fen infor­mie­ren. Sie kön­nen Auf­nah­men außer­dem ver­mei­den, wenn Sie Plätze in dem hin­te­ren Bereich der Ver­an­stal­tungs­räume wäh­len. Ihre Ein­wil­li­gung kön­nen Sie mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen.

II. Urhe­ber­recht:

Sämt­li­che Arbeits­un­ter­la­gen und ver­wen­dete Com­pu­ter­soft­ware sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Das Kopie­ren oder die Wei­ter­gabe an Dritte ist nur nach vor­he­ri­ger Zustim­mung des Urhe­ber­rech­te­in­ha­bers zuläs­sig.

III. Haf­tungs­aus­schluss:

Wir haben den Inhalt unse­rer Internet-​​Seiten nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zusam­men­ge­stellt. Den­noch kön­nen wir keine Gewähr für die Funk­tion, Aktua­li­tät, Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit oder Qua­li­tät der Infor­ma­tio­nen (sowohl eige­ner als frem­der Auto­ren) über­neh­men. Wir schlie­ßen die Haf­tung für mate­ri­elle oder ide­elle Schä­den, ins­be­son­dere auch für Fol­ge­schä­den, aus, die sich aus der direk­ten oder indi­rek­ten Nut­zung der von uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen erge­ben kön­nen, soweit sie nicht auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beru­hen. Wir über­neh­men zudem keine Haf­tung für die Inhalte ande­rer Web­sites, die über Hyper­links zur Nut­zung bereit­ge­stellt wer­den und machen uns diese nicht zu Eigen.

IV. Gerichts­stand:

Gerichts­stand ist Frank­furt am Main.

V. Ver­trags­wirk­sam­keit:

Im Falle der Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Klau­seln die­ser Bedin­gun­gen bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt.