För­de­rung und Finan­zie­rung von Inno­va­tio­nen


Mit unse­rer Bera­tung von der Idee zur erfolg­rei­chen För­de­rung

Es gibt für die Umset­zung neuer Geschäfts­ideen, Pro­dukt­ent­wick­lung, digi­tale und nach­hal­tige Lösun­gen eine Viel­zahl von För­der­pro­gram­men. Wir bera­ten Sie neu­tral und über­grei­fend, wel­che kon­kre­ten Pro­gramme Sie für Ihr Vor­ha­ben nut­zen kön­nen. Wir hel­fen Ihnen, die Erfolgs­chan­cen für eine För­de­rung zu erhö­hen. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse für Inves­ti­tio­nen, Ent­wick­lungs­pro­jekte und Bera­tungs­leis­tun­gen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns, falls Sie sich für eines die­ser För­der­pro­jekte inter­es­sie­ren. Wir unter­stüt­zen Sie von der Pro­gramm­aus­wahl über die Pro­jekt­skizze bis hin zum Antrag.

Fol­gende Finan­zie­rungs­quel­len kön­nen Sie nut­zen:

  1. Zuschüsse

  2. Dar­le­hen

  3. Betei­li­gun­gen

  4. Steu­er­li­che For­schungs­för­de­rung

Jede die­ser Finan­zie­rungs­quel­len hat ihre Vor– und Nach­teile. Es gibt nicht die eine rich­tige, son­dern nur die pas­sende Finan­zie­rung für Ihr Vor­ha­ben. Wir hel­fen Ihnen bei der Aus­wahl. Un­ser kos­ten­lo­ses Be­ra­tungs­an­ge­bot be­steht darin, ei­nen kri­ti­schen Blick auf Ihr Vor­ha­ben zu wer­fen und Sie neu­tral bei der Aus­wahl ge­eig­ne­ter Finan­zie­rungs­quel­len und För­der­pro­gramme zu un­ter­stüt­zen. Wir füh­ren regel­mä­ßig unver­bind­li­che und kos­ten­freie Inno­va­ti­ons­sprech­tage in ganz Hes­sen durch. Rufen Sie uns an – wir bera­ten sie gerne.


1.
ZUSCHÜSSE

Staat­li­che Zu­schüsse gel­ten als Kö­nigs­weg der In­no­va­ti­ons­fi­nan­zie­rung, da sie nicht zu­rück­ ge­zahlt wer­den müs­sen. Je nach Pro­gramm, Un­ter­neh­mens­größe und Un­ter­neh­mens­sitz rei­chen die Zu­schuss­quo­ten von 25 bis 70 Pro­zent. Um an Zu­schüsse zu ge­lan­gen, muss es sich bei dem ge­plan­ten Vor­ha­ben um ein tech­no­lo­gie­ori­en­tier­tes For­schungs– oder Ent­wick­lungs­pro­jekt (F&E) han­deln. Zu­dem sind – wie bei al­len För­der­pro­gram­men – büro­kra­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen zu be­ach­ten:

1. Der För­der­an­trag muss vor Pro­jekt­be­ginn gestel­lt wer­den.
2. In der War­te­zeit, die für die Begut­ach­tung und Aus­wahl der För­der­pro­jekte ver­wen­det wird, darf noch nicht begon­nen wer­den.
3. Nach Pro­jek­tende muss ein Ver­wen­dungs­nach­wei­s ver­fasst wer­den.

Alle poli­ti­schen Ebe­nen von Bund, Land Hes­sen bis zur EU un­ter­stüt­zen Unter­neh­men da­bei durch För­der­pro­gramme, um Arbeits­plätze zu schaf­fen und Wirt­schafts­wachs­tum zu sichern. Es han­delt sich in der Re­gel um nicht-​​rückzahlbare Zu­schüsse, ge­för­derte Dar­le­hen und öf­fent­li­che Be­tei­li­gun­gen. Ei­nen Über­blick über sämt­li­che Bundes-​​, Lan­des– und EU-​​Förderprogramme bie­tet u.a. die För­der­da­ten­bank des Bun­des.

Im Fol­gen­den wer­den ei­nige gän­gige FuE-​​Förderprogramme für Kleine und Mitt­lere Unter­neh­men (KMU) vor­ge­stellt.

Rufen Sie uns an, um über die ‚rich­tige´ Aus­wahl und das Antrags­ver­fah­ren zu reden.

 

Zuschüsse für Inno­va­ti­ons­pro­jekte

1.1 LOEWE 3
Zu­schüsse für FuE-​​Kooperationspro­jekte zwi­schen klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men und Hoch­schu­len in Hes­sen. Die Hes­sen Agen­tur in Wies­ba­den ist der Pro­jekt­trä­ger, der die Anträge ent­ge­gen­nimmt, und die Gel­der ver­wal­tet. Anträge sind immer mög­lich.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen auf der Web­site Inno­va­ti­ons­för­de­rung Hes­sen

1.2 F&E-Vorhaben in Unter­neh­men
Das Land gibt 50 % Zuschuss zu inno­va­ti­ven Pro­jek­ten in den Berei­chen Tech­no­lo­gie, CO2-​​Einsparung und Digi­ta­li­sie­rung. Pro­jekt­skiz­zen kön­nen bei der Hes­sen Agen­tur ein­ge­reicht wer­den, um zu klä­ren, ob das geplante Vor­ha­ben för­der­fä­hig ist. Geför­dert wer­den ein­zel­be­trieb­li­che F&E-Vorhaben von KMU oder Ver­bund­vor­ha­ben von KMU in Koope­ra­tion mit Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen, ande­ren Unter­neh­men oder Trans­fer– und Wirt­schafts­för­der­ein­rich­tun­gen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen auf der Web­site Inno­va­ti­ons­för­de­rung Hes­sen

1.3 distr@l
Das Pro­gramm des hes­si­schen Digi­tal­mi­nis­te­ri­ums bie­tet mit sie­ben För­der­li­nien eine Viel­falt an Mög­lich­kei­ten für Start ups, Hoch­schu­len und KMU. Für Unter­neh­men sind ins­be­son­dere die För­der­li­nien 2 A „Digi­tale Pro­dukt­in­no­va­tio­nen“ und 2 B digi­tale Pro­zes­sin­no­va­tio­nen geeig­net, um eine fast 50%ige Unter­stüt­zung für ein FuE-​​Projekt zu erhal­ten. Wenn ein KMU allein oder mit ande­ren ein neues Pro­dukt /​ Dienst­leis­tung schaf­fen will, reicht zunächst eine 8seitige Skizze. Wird diese posi­tiv beschie­den, wird ein Voll­an­trag aus­ge­füllt. Zu beach­ten ist: es wird nicht die Anschaf­fung von beste­hen­den Tools, Pro­gram­men oder Hard­ware finan­ziert, son­dern die Erar­bei­tung von etwas ganz Neuem in einem FuE-​​Projekt. Mög­lich ist auch, zunächst eine Mach­bar­keits­stu­die (För­der­li­nie 1) vor­zu­schal­ten, in der eine Bewer­tung und Ana­lyse des Poten­zi­als eines geplan­ten Vor­ha­bens vor­ge­nom­men wird. Immer mög­lich ist die Zusam­men­ar­beit mit einer Hes­si­schen Hoch­schule, deren Arbeit mit 90 % bezu­schusst wird.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen auf digi​ta​les​.hes​sen​.de

1.4  Zen­tra­les Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM)
Zu­schüsse zwi­schen 25 und 55 % je nach Region und Unter­neh­mens­größe für inno­va­tive FuE-​​Projekte.  Koope­ra­ti­ons– und Ein­zel­pro­jekte von min­des­tens drei Jahre alten KMU in Deutsch­land sind mög­lich. Eine Betei­li­gung von aus­län­di­schen Part­nern erhöht die För­de­rung. Wir bera­ten sie zu den Vor­aus­set­zun­gen einer Antrag­stel­lung. Auch hier sind jeder­zeit Anträge mög­lich. Wir bera­ten zu die­sem umfang­rei­chen Pro­gramm des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen auf zim​.de

1.5 KMU-​​innovativ
Zu­schüsse für grö­ßere For­schungs– und Entwicklungspro­jekte für zumeist meh­rere Unter­neh­men vom Bun­des­for­schungs­mi­nis­te­rium (BMBF) in defi­nier­ten High Tech Berei­chen wie IKT, Bio, Nano,  usw. Es gibt zwei Antrag­s­ter­mine (15.4. und 15.10.) im Jahr.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen auf der Web­site von KMU-​​innovativ des BMBF

 

 

Zuschüsse für Inves­ti­tio­nen

1.6  Digital-​​Zuschuss
Das Land Hes­sen gibt einen Zuschuss von 50 % auf Hard– oder Soft­ware Anschaf­fun­gen von KMU, wenn diese Geschäfts­pro­zesse digi­ta­li­sie­ren oder in IT-​​Sicherheit inves­tie­ren wol­len. Pro­jekt­größe bis 20.000 €. Standard-​​Programme und PCs sind aus­ge­schlos­sen. Im Jahr 2024 sind erneut an meh­re­ren Ter­mi­nen Anträge mög­lich.

Antrags­por­tal und wei­tere Infor­ma­tio­nen auf der Web­site der WIBank

Zuschüsse für die Bera­tung

1.7 RKW Hes­sen Bera­tungs­för­de­rung

Das RKW Hes­sen bie­tet für Bera­tungs­pro­jekte zu unter­schied­li­chen The­men für Grün­de­rin­nen und Grün­der und kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) in Hes­sen eine För­de­rung. Für Inno­va­ti­ons­the­men rele­vante Bera­tungs­the­men sind unter ande­rem die Umset­zung betrieb­li­cher Ent­wick­lungs­kon­zepte, Digi­ta­li­sie­rungs­be­ra­tung, Desi­gn­be­ra­tung oder die Bera­tun­gen zur Ener­gie– und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz (Hessen-​​PIUS und PIUS-​​Invest). Unter­neh­men zah­len 50 Pro­zent der Kos­ten bis zu einem bestimm­ten Tages­satz für maxi­mal 10 Bera­tungs­tage. Der Bera­ter küm­mert sich um Antrag und Mit­tela­bruf der übri­gen Kos­ten, die als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss durch Lan­des– und EU-​​Mittel (EFRE) finan­ziert wer­den. Die För­de­rung ist nur für die Bera­tung nutz­bar, keine Umset­zungs­pro­jekte.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Web­site des RKW Hessen

1.8 go-​​digital – Bera­tungs­för­de­rung Digi­ta­li­sie­rung
Bera­tungs­leis­tun­gen zur Digi­ta­li­sie­rung eines Unter­neh­mens. Es gibt fünf Module: Digi­ta­li­sierte Geschäfts­pro­zesse, Digi­tale Markt­er­schlie­ßung, IT-​​Sicherheit, Daten­kom­pe­tenz und Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gien. Geför­dert wer­den Bera­tungs­leis­tun­gen in einem aus­ge­wähl­ten Haupt­mo­dul mit gege­be­nen­falls erfor­der­li­chen Neben­mo­du­len mit einem För­d­er­satz von 50 Pro­zent auf einen maxi­ma­len Bera­ter­ta­ge­satz von 1.100 Euro. Der För­der­um­fang beträgt maxi­mal 30 Tage in einem Zeit­raum von einem hal­ben Jahr. Unter­neh­men benö­ti­gen ein auto­ri­sier­tes Bera­tungs­un­ter­neh­men, das die Antrag­stel­lung über­nimmt. Dienst­leis­ter fin­den Sie in einer inter­ak­ti­ven Bera­ter­land­karte.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Web­site des BMWK.

2. DAR­LE­HEN

Ge­för­derte Dar­le­hen sind eine Alter­na­tive bzw. Er­gän­zung für  Zu­schuss­pro­gram­me. Die zins­ver­bil­lig­ten Kre­dite der För­der­ban­ken (KfW, WIBank Hes­sen) zeich­nen sich  durch güns­tige Zins­sätze, til­gungs­freie An­lauf­jahre und wei­tere Son­der­kon­di­tio­nen aus. Hier spielt der Inno­va­ti­ons­be­griff keine so über­ra­gende Rolle, wie bei den Zuschuss­pro­gram­men. Aller­dings benö­ti­gen die Kre­dit­neh­mer Sicher­hei­ten, um Gel­der von der Haus­bank zu erhal­ten. Des­halb bie­tet sich die Kre­dit­fi­nan­zie­rung ins­be­son­dere für Inves­ti­tio­nen z.B. in eine Halle, für  Maschi­nen oder Fahr­zeuge an, die als Sicher­heit die­nen kön­nen. Den eigent­li­chen Antrag an die För­der­bank stellt nicht der Unter­neh­mer, son­dern seine Haus­bank, die des­halb zunächst von dem Vor­ha­ben über­zeugt wer­den muss.

Las­sen sie sich von uns zunächst neu­tral bera­ten. Die Wirt­schafts– und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank) bie­tet Sprech­tage und indi­vi­du­elle Bera­tun­gen zu den über 70 ver­schie­de­nen Kredit-​​Programmen.

Bürg­schaft
Viele Dar­le­hen wer­den über Bürg­schaf­ten abge­si­chert. Das Pro­gramm der Bürg­schafts­bank Hes­sen (BB-​​H), die eine Bürg­schaft auf Antrag über­nimmt, kann mit einer Haf­tungs­frei­stel­lung hel­fen, wenn die eige­nen Sicher­hei­ten nicht aus­rei­chen. Dafür berech­net die Bürg­schafts­bank Zin­sen. Nor­ma­ler­weise wird die Haus­bank bei der Bürg­schafts­bank den Antrag stel­len. Im Fall einer posi­ti­ven Beur­tei­lung über nimmt die BB-​​H 80 % des Kre­dit­ri­si­kos. Wie die rest­li­chen 20 % besi­chert wer­den kön­nen, muss mit der Haus­bank geklärt wer­den.

Im Pro­gramm ‚Bürg­schaft ohne Bank‚ kann ein Grün­der oder ein inno­va­ti­ves Unter­neh­men zunächst sel­ber den Antrag auf Bürg­schaft stel­len und erst mit der Beur­tei­lung zur Haus­bank gehen, um einen Kre­dit zu bean­tra­gen.

 

Der Inno­va­ti­ons­kre­dit Hes­sen ist eine Kom­bi­na­tion aus Kre­dit und Bürg­schaft mit 70 %iger Haf­tungs­frei­stel­lung, der von der Haus­bank bean­tragt wer­den muss und von der WIBank Hes­sen an inno­va­tive Unter­neh­men ver­ge­ben wird. Wir bera­ten Sie gern.

 

3. BETEI­LI­GUN­GEN

Die Be­tei­li­gungs­fi­nan­zie­rung ist eine in­ter­es­sante Al­ter­na­tive zur Zuschuss– und Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung. Bei ihr bie­ten öf­fent­li­che und pri­vate Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten Ri­si­ko­ka­pi­tal auch Ven­ture Capi­tal (VC) genannt, ohne da­für bank­üb­li­che Si­cher­hei­ten zu ver­lan­gen. Statt des­sen erhal­ten sie Geschäfts­an­teile und damit auch Mit­spra­che­rechte am Unter­neh­men.

Fi­nan­ziert wer­den da­bei üb­li­cher­weise in­no­va­tive, ri­si­ko­rei­che Vor­ha­ben. Risiko– bzw. Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal ist da­bei steu­er­lich gese­hen zumeist Ei­gen­ka­pi­tal, das dem Un­ter­neh­men in Form von Ein­la­gen als Stamm– oder Grund­ka­pi­tal plus Agio (Auf­geld), aber auch als eine stille Be­tei­li­gung zur Ver­fü­gung ge­stellt wird.

Venture Capital concept image

Spre­chen Sie mit uns über die Vor– und Nach­teile von Betei­li­gun­gen.

Im Fol­gen­den wer­den ei­nige in­no­va­ti­ons­ori­en­tierte staat­li­che Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten und pri­vate Be­tei­li­gungs­netz­werke vor­ge­stellt:

3.1 Busi­ness Angels Frank­furt­Rhein­Main e.V.
Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal für in­no­va­tive Grün­der und Wachs­tums­un­ter­neh­men in Rhein­Main.

Die Busi­ness An­gels Frank­furt­Rhein­Main sind ein Netz­werk von Pri­vat­in­ves­to­ren, in­no­va­ti­ven Un­ter­neh­men und ehe­ma­li­gen Grün­dern. Es muss zunächst ein schrift­li­cher Antrag im Inter­net gestellt wer­den, um dann auf einer „Matching– oder Pitch Ver­an­stal­tung“ die Idee vor den In­ves­to­ren prä­sen­tie­ren zu dür­fen.

3.2 Hes­sen Kapital
Staat­li­ches Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal für in­no­va­tive Grün­der so­wie kleine und mitt­lere Un­ter­neh­men in Hes­sen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen bei der Mit­tel­stän­di­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaft Hes­sen (MBG H).

3.3 High-​​Tech-​​Gründerfonds
Halb­staat­li­ches Be­tei­li­gungs­ka­pi­tal für in­no­va­tive Grün­der und kleine Un­ter­neh­men in Deutsch­land.

3.4 Bun­des­ver­band der Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten
Hier ist eine Suche nach der ‚pas­sen­den´ Ven­ture Capi­tal– (VC-​​), Risi­ko­ka­pi­tal– oder Betei­li­gungs­ge­sell­schaft mög­lich.

 

4. STEU­ER­LI­CHE FOR­SCHUNGS­FÖR­DE­RUNG

Wei­tere Infor­ma­tio­nen in Kürze