Schnellwarnsystem Rapex

Das Rapid Exch­ange of Infor­ma­tion Sys­tem (Rapex) ist ein Schnell­warn­sys­tem der EU für den Ver­brau­cher­schutz. Über RAPEX wer­den Infor­ma­tio­nen aus den Mit­glieds­staa­ten über gefähr­li­che oder poten­ti­ell gefähr­li­che Ver­brauchs­gü­ter aus­ge­tauscht.

Das euro­päi­sche Schnell­warn­sys­tem RAPEX infor­miert aktu­ell auch über den Rück­ruf von Schutz­mas­ken und warnt vor ver­schie­de­nen Mas­ken unter­schied­li­cher Her­stel­ler bzw. Bezeich­nun­gen. Einige erfül­len nicht die Anfor­de­run­gen der euro­päi­schen Norm EN 149, die für Per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA) ange­wen­det wer­den kann und ver­spre­chen einen nicht gewähr­leis­te­ten Schutz, bei ande­ren feh­len Zulas­sun­gen oder ähn­li­ches.

FFP2 Mas­ken (Per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung) wer­den teil­weise ohne ent­spre­chende Zer­ti­fi­zie­rung nach Deutsch­land gelie­fert. Auch wurde von vie­len die­ser Pro­dukte gemel­det, dass die Atem­luft seit­lich ein– und aus­tritt. Der ange­ge­bene Schutz ist dann nicht gewähr­leis­tet. Einige Nut­zer kla­gen auch über Haut­ir­ri­ta­tio­nen beim Tra­gen. Mas­ken ohne nach­ge­wie­sene Zer­ti­fi­zie­rung bzw. ohne Son­der­zu­las­sung soll­ten kei­nes­falls in Ver­kehr gebracht wer­den.

Auch sind Fälle bekannt, in denen Atem­schutz­mas­ken gefälschte Zer­ti­fi­kate beige­fügt wur­den. Z. B. sind weder die ita­lie­ni­sche ECM, noch die pol­ni­sche ICR „benannte Stelle“ für PSA und stel­len somit auch keine Prüf­zer­ti­fi­kate für diese Pro­dukt­gruppe aus. Beide Unter­neh­men haben Anzeige erstat­tet und wei­sen dar­auf hin, dass Zer­ti­fi­kate, die angeb­lich von ihnen für FFP Mas­ken aus­ge­stellt wur­den, Fäl­schun­gen sind.

Zu Klar­stel­lung sei ange­merkt: die ein­fa­che­ren OP-​​Masken oder medi­zi­ni­scher Mund-​​Nasenschutz unter­lie­gen der Medi­zin­pro­dukte Ver­ord­nung (MDD) und der Norm EN 14863 und schüt­zen nicht den Trä­ger, son­dern den Pati­en­ten oder den Gegen­über.

Selbst genähte Mas­ken (auch die von Profi-​​Herstellern) wer­den weder der PSA noch der Medi­zin­pro­dukte Ver­ord­nung unter­wor­fen. Sie müs­sen eine Kenn­zeich­nung wie jedes Tex­til erhal­ten.

Wei­tere Info auf der Seite pro​dukt​war​nun​gen​.eu.

Eine aus­führ­li­che Liste mit bekann­ten Fäl­schun­gen von Zer­ti­fi­ka­ten und Kon­for­mi­täts­er­klä­run­gen zu per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung (PSA) fin­den sie hier (engl.).

All­ge­meine Hin­weise für Impor­teure und Her­stel­ler von medi­zi­ni­schem Mund-​​Nasenschutz oder per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung (FFP2/​FFP3-​​Masken) fin­den Sie hier und hier.

 

 

Michael Diet­zsch, Regio­nal­be­ra­ter
IHK Hes­sen inno­va­tiv, Kas­sel
Tel: 0561 7891 – 284