Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird 2020 mit neuer Richtlinie weitergeführt

Die aktu­ell gül­tige Richt­li­nie zum Zen­tra­len Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) wird Anfang 2020 durch eine moder­ni­sierte Fol­ge­richt­li­nie abge­löst, die ver­schie­dene Ver­bes­se­run­gen ent­hält. Damit ist auch eine Neu­aus­schrei­bung der ZIM-​​Projektträgerschaft ver­bun­den, die vor­aus­sicht­lich noch im ers­ten Quar­tal 2020 abge­schlos­sen wer­den kann und dann eine Antrags­be­ar­bei­tung unter den aktua­li­sier­ten ZIM-​​Förderbedingungen erlaubt.

In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zur Neu­be­auf­tra­gung der ZIM-​​Projektträgerschaft kön­nen keine neuen ZIM-​​Anträge gestellt wer­den! Einen naht­lo­sen Über­gang bei der Antrag­stel­lung in die neue Richt­li­nie wird es nicht geben. Das BMWi rech­net mit Antrags­mög­lich­kei­ten nach der neuen För­der­richt­li­nie zum Ende des ers­ten Quar­tals 2020.

Hin­ter­grund für die Ver­zö­ge­rung beim Inkraft­tre­ten der neuen ZIM-​​Richtlinie sind diverse Abstim­mungs­run­den mit dem Bun­des­rech­nungs­hof, dem Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium, mit der Euro­päi­schen Kom­mis­sion sowie im eige­nen Haus. Der­zeit erfolgt die finale Abstim­mung. Die­ser Pro­zess hat dazu geführt, dass die Neu­aus­schrei­bung der ZIM-​​Projektträger noch nicht erfol­gen konnte. Vor­aus­sicht­lich soll dies im ers­ten Quar­tal 2020 abge­schlos­sen wer­den, sodass im Anschluss eine Antrags­be­ar­bei­tung unter den neuen ZIM-​​Förderbedingungen mög­lich ist.

 

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