Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird 2020 mit neuer Richtlinie weitergeführt
Die aktuell gültige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird Anfang 2020 durch eine modernisierte Folgerichtlinie abgelöst, die verschiedene Verbesserungen enthält. Damit ist auch eine Neuausschreibung der ZIM-Projektträgerschaft verbunden, die voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden kann und dann eine Antragsbearbeitung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen erlaubt.
In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zur Neubeauftragung der ZIM-Projektträgerschaft können keine neuen ZIM-Anträge gestellt werden! Einen nahtlosen Übergang bei der Antragstellung in die neue Richtlinie wird es nicht geben. Das BMWi rechnet mit Antragsmöglichkeiten nach der neuen Förderrichtlinie zum Ende des ersten Quartals 2020.
Hintergrund für die Verzögerung beim Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinie sind diverse Abstimmungsrunden mit dem Bundesrechnungshof, dem Bundesfinanzministerium, mit der Europäischen Kommission sowie im eigenen Haus. Derzeit erfolgt die finale Abstimmung. Dieser Prozess hat dazu geführt, dass die Neuausschreibung der ZIM-Projektträger noch nicht erfolgen konnte. Voraussichtlich soll dies im ersten Quartal 2020 abgeschlossen werden, sodass im Anschluss eine Antragsbearbeitung unter den neuen ZIM-Förderbedingungen möglich ist.