Das Produktsicherheitsrecht gilt für alle Hersteller in Europa genauso wie für Bevollmächtigte, Importeure und (Online-)Händler. Doch was, wenn ein Wettbewerber sich nicht an die CE-Regelungen hält, nicht rechtskonforme Produkte auf den Markt bringt und sich so einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft?
In unserem heutigen Termin der Kasseler CE-Gespräche beschäftigen wir uns mit Wettbewerbsverzerrungen und Gefährdungen durch unsichere Produkte. Anhand von Praxisbeispielen und statistischen Marktdaten erläutern die Marktüberwachungsbehörden die Situation auf den Märkten. Natürlich ist es für die Marktüberwachungsbehörden nicht möglich ständig alle relevanten Produkte zu kontrollieren. Deshalb sind die Behörden auch auf die Mitwirkung derer angewiesen, die rechtskonforme Produkte auf den Markt bringen, um gegen „unfaire“ Wettbewerber vorgehen zu können. Die EU Wistleblower-Richtlinie und die neue Marktüberwachungsverordnung von 2021 werden in diesem Zusammenhang ebenso erläutert, wie die möglichen Folgen, die betreffenden Inverkehrbringern drohen (Bußgeld, Rückruf, Gewinnabschöpfung).
Wir freuen uns, ein ausführliches Praxisbeispiel eines von unfairem Wettbewerb betroffenen Unternehmens präsentieren zu können. Die TRUMPF Gruppe als weltweit führender Hersteller von Werkzeugmaschinen zeigt anhand von „unsicheren“ Lasermaschinen eines Wettbewerbers, die auf Messen präsentiert wurden, wie gemeinsam mit den Marktüberwachungsbehörden vorgegangen werden kann.
Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Klindt wird wieder dabei sein und das Vorgetragene aus seiner Sicht als Fachanwalt kommentieren. Anschließend freuen wir uns auf eine lebhafte Diskussion.
Den Zugangslink erhalten Sie als angemeldeter Teilnehmer am Vormittag des Veranstaltungstages.