Auch im 8. Kasseler CE-Gespräch geht es um „unsichere“ Produkte: Nachdem zuletzt beleuchtet wurde, wie „unsichere“ Produkte, insbesondere aus Drittstaaten, den EU-Binnenmarkt verzerren können und wie man sich dagegen wehren kann, wollen wir nun der Frage nachgehen, welche Auswirkungen es mit sich bringen kann, wenn man „unsichere“ Produkte als zugekaufte Produkte in sein eigenes Produkt einbaut.
Typische Zukaufprodukte im Maschinen– und Anlagenbau sind bspw. Sicherheitsbauteile, Schaltschränke, Steuerungen, Softwareprogramme, Elektro– und Elektronikbauteile und nicht zuletzt auch unvollständige Maschinen. Doch was bedeutet es für das eigene Produkt, wenn solche Zukaufprodukte „unsicher“ sind und damit auch ein Risiko für das eigene Produkt bedeuten können? Hier soll besprochen werden, welche Prozesse im Zuge der Beschaffung ablaufen müssen, damit man auch guten Gewissens die Konformität des eigenen Produkts bescheinigen kann.
Volker Krey (Freier Berater und Coach) und Gerhard Quanz (Dezernatsleiter Medizinprodukte– und Produktsicherheitsrecht, RP Kassel) geben Impulse, um anschließend darüber zu diskutieren,
- inwieweit die bestimmungsgemäße Verwendung des Zukaufprodukts auch mit der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fertigprodukts vereinbar ist
- wie man feststellt, ob das Zukaufprodukt die Sicherheitsanforderungen des anzuwendenden Produktsicherheitsrechts erfüllt
- welche Vereinbarungen mit Lieferanten getroffen werden sollten
- wie Wirtschaftsakteure vorgehen, um „unsichere“ Zukaufprodukte möglichst zu vermeiden
- was man dabei von den Marktüberwachungsbehörden erwarten kann,
- was insbesondere bei Zulieferprodukten von außerhalb der EU zu beachten ist
- wie sieht es denn mit der Produkthaftung aus?
- und: wie weit ist der Wirtschaftsakteur durch seine Versicherung geschützt?
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