Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, wenn das Produkt in den Geltungsbereich einer oder mehrerer CE-Richtlinien, bzw. –Verordnungen fällt. Im vierten „Kasseler CE-Gespräch“, zu dem ich Sie herzlich einlade, werden wir daher die folgenden Themen aufgreifen:
Auf viele Produkte kommen mehrere CE-Richtlinien zur Anwendung.
- Wie wirken die CE-Richtlinien in solchen Fällen zusammen?
- Wie geht man vor, um diese Frage zu klären und sicher zu bestimmen, auf Basis welcher CE-Richtlinien/-Verordnungen eine Konformitätserklärung auszustellen ist? Schließlich ist eine CE-Kennzeichnung juristisch ebenfalls „falsch“, wenn sie nicht vorgeschrieben ist, aber trotzdem vorgenommen wurde.
Es gibt auch immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf den Status von Normen. Eine Norm ist kein Gesetz. Es gibt lediglich die sog. Vermutungswirkung, nach der man vermuten darf ein darüberstehendes Gesetz zu erfüllen, wenn man die betreffende(n) Norm(en) einhält. In diesem Zusammenhang stellen sich die Fragen:
- Was genau heißt eigentlich rechtskonform?
- Warum ist normenkonform nicht automatisch rechtskonform?
- Wer hat hier das letzte Wort?
Herr Quanz (Dezernatsleiter Medizinprodukte– und Produktsicherheitsrecht im RP Kassel) und Herr Krey (Freier Berater und Coach in Fragen der CE-Kennzeichnung) geben kurz Impulse, in erster Linie wollen wir aber Ihre Fragen beantworten und diskutieren. Offene Fragen können Sie bei der Anmeldung gern vorab im Feld für „Anmerkungen“ stellen. Diese werden wir dann in der Veranstaltung aufgreifen.
IHK Hessen innovativ berät Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler seit langem in Fragen der Produktsicherheit. Auch Informationsveranstaltungen, Workshops und Seminare zum Thema vermitteln einschlägige Kenntnisse. Wenn es aber in kniffeligen Fällen darum geht, ob eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen ist oder eine Maßnahme die Regelungen auch erfüllt, gibt es zunächst nur eine Instanz, die verbindliche Aussagen treffen kann: Die Marktüberwachungsbehörde. In Hessen sind das die Regierungspräsidien. Aus diesem Grund bieten wir mit den Kasseler CE-Gesprächen ein Online-Format an, in dem einerseits informiert und andererseits auf Ihre Fragen eingegangen wird.
Das Format richtet sich an alle Personen in hessischen Unternehmen und gern auch darüber hinaus, die als Hersteller, Importeure, aber auch als Händler Produktsicherheitsverantwortung tragen. Wir wollen den Kontakt zwischen den Marktteilnehmern und der Marktüberwachungsbehörde ermöglichen, um so zu einem nutzenstiftenden Austausch beizutragen.
Ihre Zugangsdaten für die Online-Teilnahme erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.