Ver­an­stal­tung


Kasseler CE-Gespräche - Online

07.07.2021, 15:00 — 16:30 Uhr
Am 07.07.2021, 15:00 — 16:30 Uhr
Preis kos­ten­frei
Anmel­de­phase Bis 07.07.2021
Ort online

Die CE-​​Kennzeichnung ist erfor­der­lich, wenn das Pro­dukt in den Gel­tungs­be­reich einer oder meh­re­rer CE-​​Richtlinien, bzw. –Ver­ord­nun­gen fällt. Im vier­ten „Kas­se­ler CE-​​Gespräch“, zu dem ich Sie herz­lich ein­lade, wer­den wir daher die fol­gen­den The­men auf­grei­fen:

Auf viele Pro­dukte kom­men meh­rere CE-​​Richtlinien zur Anwen­dung.

  • Wie wir­ken die CE-​​Richtlinien in sol­chen Fäl­len zusam­men?
  • Wie geht man vor, um diese Frage zu klä­ren und sicher zu bestim­men, auf Basis wel­cher CE-​​Richtlinien/​-​​Verordnungen eine Kon­for­mi­täts­er­klä­rung aus­zu­stel­len ist? Schließ­lich ist eine CE-​​Kennzeichnung juris­tisch eben­falls „falsch“, wenn sie nicht vor­ge­schrie­ben ist, aber trotz­dem vor­ge­nom­men wurde.

Es gibt auch immer wie­der Unsi­cher­hei­ten in Bezug auf den Sta­tus von Nor­men. Eine Norm ist kein Gesetz. Es gibt ledig­lich die sog. Ver­mu­tungs­wir­kung, nach der man ver­mu­ten darf ein dar­über­ste­hen­des Gesetz zu erfül­len, wenn man die betreffende(n) Norm(en) ein­hält. In die­sem Zusam­men­hang stel­len sich die Fra­gen:

  • Was genau heißt eigent­lich rechts­kon­form?
  • Warum ist nor­men­kon­form nicht auto­ma­tisch rechts­kon­form?
  • Wer hat hier das letzte Wort?

Herr Quanz (Dezer­nats­lei­ter Medi­zin­pro­dukte– und Pro­dukt­si­cher­heits­recht im RP Kas­sel) und Herr Krey (Freier Bera­ter und Coach in Fra­gen der CE-​​Kennzeichnung) geben kurz Impulse, in ers­ter Linie wol­len wir aber Ihre Fra­gen beant­wor­ten und dis­ku­tie­ren. Offene Fra­gen kön­nen Sie bei der Anmel­dung gern vorab im Feld für „Anmer­kun­gen“ stel­len. Diese wer­den wir dann in der Ver­an­stal­tung auf­grei­fen.

 

IHK Hes­sen inno­va­tiv berät Her­stel­ler, Bevoll­mäch­tigte, Ein­füh­rer und Händ­ler seit lan­gem in Fra­gen der Pro­dukt­si­cher­heit. Auch Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen, Work­shops und Semi­nare zum Thema ver­mit­teln ein­schlä­gige Kennt­nisse. Wenn es aber in knif­fe­li­gen Fäl­len darum geht, ob eine CE-​​Kennzeichnung vor­zu­neh­men ist oder eine Maß­nahme die Rege­lun­gen auch erfüllt, gibt es zunächst nur eine Instanz, die ver­bind­li­che Aus­sa­gen tref­fen kann: Die Markt­über­wa­chungs­be­hörde. In Hes­sen sind das die Regie­rungs­prä­si­dien. Aus die­sem Grund bie­ten wir mit den Kas­se­ler CE-​​Gesprächen ein Online-​​Format an, in dem einer­seits infor­miert und ande­rer­seits auf Ihre Fra­gen ein­ge­gan­gen wird.

Das For­mat rich­tet sich an alle Per­so­nen in hes­si­schen Unter­neh­men und gern auch dar­über hin­aus, die als Her­stel­ler, Impor­teure, aber auch als Händ­ler Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ant­wor­tung tra­gen. Wir wol­len den Kon­takt zwi­schen den Markt­teil­neh­mern und der Markt­über­wa­chungs­be­hörde ermög­li­chen, um so zu einem nut­zen­stif­ten­den Aus­tausch bei­zu­tra­gen.

Ihre Zugangs­da­ten für die Online-​​Teilnahme erhal­ten Sie einen Tag vor der Ver­an­stal­tung.

 

Die Anmel­de­phase endete am 07.07.2021.