Ver­an­stal­tung


Impulse für Innovationen – Starten Sie mit der ZIM-Förderung durch! - online

01.11.2023, 11:00 — 11:45 Uhr
Am 01.11.2023, 11:00 — 11:45 Uhr
Preis kos­ten­los
Anmel­de­phase Bis Tag vor Beginn
Ort online

Das Zen­trale Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) ist ein bun­des­wei­tes, tech­no­lo­gie– und bran­chen­of­fe­nes För­der­pro­gramm für KMU* und wei­tere
Unter­neh­men bis zu 1.000 Mit­ar­bei­ten­den.
Die Betriebe ent­schei­den dabei selbst, wie und wann sie ihre Pro­jekte rea­li­sie­ren. Sie kön­nen dies allein (Ein­zel­pro­jekte) oder aber gemein­sam mit natio­na­len und inter­na­tio­na­len Part­nern aus Wirt­schaft bzw. Wis­sen­schaft (Koope­ra­ti­ons­pro­jekte oder Inno­va­ti­ons­netz­werke) umset­zen.

Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men und For­schungs­ein­rich­tun­gen, die mit die­sen zusam­men­ar­bei­ten, erhal­ten Zuschüsse für anspruchs­volle For­schungs– und Ent­wick­lungs­pro­jekte, die zu neuen Pro­duk­ten, tech­ni­schen Dienst­leis­tun­gen oder bes­se­ren Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren füh­ren.

Mit dem ZIM För­der­pro­gramm soll die Inno­va­ti­ons­kraft und somit Wett­be­werbs­fä­hig­keit mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men nach­hal­tig gestärkt wer­den. Pla­nen Sie aktu­ell ein Inno­va­ti­ons­pro­jekt und suchen Unter­stüt­zung oder möch­ten sich zunächst grund­le­gend infor­mie­ren? Auch Durch­führ­bar­keits­stu­dien zur Vor­be­rei­tung von For­schungs– und Ent­wick­lungs­pro­jek­ten sind för­der­fä­hig. Seien Sie am 01.11.2023 digi­tal mit dabei! Hes­sen inno­va­tiv und die EURO­NORM GmbH, Pro­jekt­trä­ger des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz infor­mie­ren Sie über das ZIM und die damit ver­bun­de­nen Chan­cen für Ihr Inno­va­ti­ons­pro­jekt.

(Am Ende der Ver­an­stal­tung haben Sie auch die Mög­lich­keit kon­krete Fra­gen zu ZIM an uns zu stel­len.)

Refe­rent

Dr.-Ing. Chris­tian Lie­bold

Ziel­gruppe

Unter­neh­men mit geplan­ten Inno­va­ti­ons­vor­ha­ben, Ver­ant­wort­li­che des Innovations-​​Managements

*Die Kate­go­rie der Kleinst­un­ter­neh­men sowie der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) setzt sich aus Unter­neh­men zusam­men, die weni­ger als 250 Per­so­nen beschäf­ti­gen und die ent­we­der einen Jah­res­um­satz von höchs­tens 50 Mio. EUR erzie­len oder deren Jah­res­bi­lanz­summe sich auf höchs­tens 43 Mio. EUR beläuft. Für Unter­neh­men gilt eine Ober­grenze von 500 Per­so­nen und bei Koope­ra­ti­ons­pro­jek­ten von 1000 Per­so­nen zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung.

Für diese Ver­an­stal­tung ist (noch) keine Anmel­dung mög­lich.