Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Sie wird mittlerweile von etwa 25 EU/EG-Richtlinien vorgeschrieben. Diese sogenannten CE-Richtlinien bilden zusammen mit dem Produktsicherheitsgesetz den für die meisten Unternehmen maßgeblichen Teil des Produktsicherheitsrechts – womit in erster Linie gesetzliche Sicherheitsanforderungen für das Bereitstellen von Produkten auf dem europäischen Markt formuliert werden.
Diese rechtlichen Anforderungen sind weitestgehend nur allgemein formuliert, sodass die Unternehmen aufgefordert sind, die konkreten Schritte zur praktischen Umsetzung selbst zu entwickeln. Im Wesentlichen geht es dabei um:
- Risikobeurteilung durchführen
- Sicherheitsmaßnahmen realisieren
- Benutzerinformation erstellen
- CE-Konformität nachweisen
Diese grundlegenden CE-Maßnahmen sollte man kennen lernen und dabei verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen und was sie für das eigene Unternehmen konkret bedeuten, so dass man diese Maßnahmen auch sinnvoll in die betrieblichen Abläufe einbinden kann.
Ziele der Veranstaltung
In diesem Teil des Seminars werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhalten Sie einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind insbesondere Hersteller und Importeure.
Infos zum Teil II der Seminarreihe CE-Kennzeichnung mit Beispielen und Übungen zur praxisorientierten Umsetzung in Ihrem Unternehmen finden Sie hier.
Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen Link zum Online-Seminar.