Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Vorgeschrieben wird die CE-Kennzeichnung mittlerweile von etwa 25 EU-Richtlinien, von denen 10 erst im Jahr 2016 neu angepasst wurden. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.
Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen – und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:
• Risikobeurteilung durchführen
• Sicherheitsmaßnahmen realisieren
• Benutzerinformation erstellen sowie
• CE-Konformität nachweisen.
Diese Maßnahmen sollte man kennenlernen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen.
In diesem Seminar –Tag 1– werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhält man einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.
Die praktische Umsetzung der CE-Maßnahmen können Sie, wenn Sie möchten, am –Tag 2– in einem Praxisworkshop üben. Zu dem Praxisworkshop müssen Sie sich gesondert anmelden.
Grundlagenseminar und Praxisworkshop sind einzeln buchbar und es bedarf jeweils einer gesonderten Anmeldung.