Ver­an­stal­tung


15. Kasseler CE-Gespräche: Disput mit einer Marktüberwachungsbehörde - online

29.06.2023, 15:00 — 16:30 Uhr
Am 29.06.2023, 15:00 — 16:30 Uhr
Preis kos­ten­frei
Anmel­de­phase Bis 27.06.2023
Ort online

Im nächs­ten Kas­se­ler CE-​​Gespräch wer­den wir uns mit den Befug­nis­sen, Werk­zeu­gen und Maß­nah­men der Markt­über­wa­chungs­be­hör­den befas­sen und wie Unter­neh­men damit umge­hen kön­nen.

Die Kon­troll­tä­tig­keit einer Markt­über­wa­chungs­be­hörde kann zu erns­ten Kon­se­quen­zen für ein Unter­neh­men füh­ren. Denn bei aller Selbst­ver­pflich­tung auf behörd­li­che Bera­tung haben jene Behör­den eben auch einen Köcher vol­ler staat­li­cher Zwangs­maß­nah­men. Dazu zäh­len Ver­triebs­ver­bote und Rück­rufan­ord­nun­gen, aber auch Buß­geld­ver­fah­ren. Und all das gilt selbst­re­dend auch für Markt­über­wa­chungs­be­hör­den im EU-​​Ausland. Ande­rer­seits haben die Wirt­schafts­ak­teure auch Rechte, wie die vor­he­rige Anhö­rung oder die Mög­lich­keit der Klage. Wann es sich seriös lohnt, mit einer Behörde zu strei­ten, wel­che Gebote der Höf­lich­keit und des Rechts dabei gel­ten und wie man sich im EU-​​Ausland ver­hält, soll Gegen­stand der 15. Kas­se­ler CE-​​Gespräche sein.

Ger­hard Quanz, ehe­ma­li­ger Dezer­nats­lei­ter der Markt­über­wa­chung beim Regie­rungs­prä­si­dium Kas­sel, wird die behörd­li­chen Instru­mente vor­stel­len. RA Pro­fes­sor Dr. Tho­mas Klindt, Kanz­lei Noerr PartGmbB, wird im Anschluss erläu­tern, wie Unter­neh­men mit behörd­li­chen Maß­nah­men und Anord­nun­gen umge­hen kön­nen.

Wie immer bie­ten wir Raum für Fra­gen und Dis­kus­sion.

Die Anmel­de­phase endete am 27.06.2023.