Im nächsten Kasseler CE-Gespräch werden wir uns mit den Befugnissen, Werkzeugen und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden befassen und wie Unternehmen damit umgehen können.
Die Kontrolltätigkeit einer Marktüberwachungsbehörde kann zu ernsten Konsequenzen für ein Unternehmen führen. Denn bei aller Selbstverpflichtung auf behördliche Beratung haben jene Behörden eben auch einen Köcher voller staatlicher Zwangsmaßnahmen. Dazu zählen Vertriebsverbote und Rückrufanordnungen, aber auch Bußgeldverfahren. Und all das gilt selbstredend auch für Marktüberwachungsbehörden im EU-Ausland. Andererseits haben die Wirtschaftsakteure auch Rechte, wie die vorherige Anhörung oder die Möglichkeit der Klage. Wann es sich seriös lohnt, mit einer Behörde zu streiten, welche Gebote der Höflichkeit und des Rechts dabei gelten und wie man sich im EU-Ausland verhält, soll Gegenstand der 15. Kasseler CE-Gespräche sein.
Gerhard Quanz, ehemaliger Dezernatsleiter der Marktüberwachung beim Regierungspräsidium Kassel, wird die behördlichen Instrumente vorstellen. RA Professor Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr PartGmbB, wird im Anschluss erläutern, wie Unternehmen mit behördlichen Maßnahmen und Anordnungen umgehen können.
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