Ver­an­stal­tung


13. Kasseler CE-Gespräche: Von der CE-Kennzeichnung zur umfassenden Product Compliance - online

09.02.2023, 15:00 — 16:30 Uhr
Am 09.02.2023, 15:00 — 16:30 Uhr
Preis kos­ten­frei
Anmel­de­phase Bis 07.02.2023
Ort online

Im 13. Kas­se­ler CE-​​Gespräch wol­len wir den Blick etwas über die CE-​​Kennzeichnung hin­aus­wer­fen – den­noch blei­ben wir aber bei der Bereit­stel­lung von Pro­duk­ten auf dem Markt. Dazu fin­det man zunächst ein­mal im Anhang I der neuen Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung neben den bekann­ten 25 CE-​​Richtlinien ins­ge­samt 70 (!) soge­nannte Har­mo­ni­sie­rungs­vor­schrif­ten der Union, die bei der Bereit­stel­lung von Pro­duk­ten auf dem Uni­ons­markt zur Anwen­dung kom­men kön­nen. Von beson­de­rem Inter­esse für viele Unter­neh­men sind hier­bei vor allem auch die pro­dukt­be­zo­ge­nen Umwelt­rechts­vor­schrif­ten.

Es kann auch mög­lich sein, dass in ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten wei­tere nicht har­mo­ni­sierte Rechts­vor­schrif­ten zu beach­ten sind – also Rechts­vor­schrif­ten, die eben nur in dem jewei­li­gen Mit­glied­staat gel­ten. All diese Rechts­vor­schrif­ten machen zunächst nur die zwin­gen­den Ver­pflich­tun­gen der Pro­duct Com­pli­ance aus. Außer­dem kann ein Unter­neh­men auch frei­wil­lige Ver­pflich­tun­gen zur Pro­duct Com­pli­ance ein­ge­hen. Das betrifft sicher­lich zunächst ein­mal die Kun­den­an­for­de­run­gen in den Pflich­ten­hef­ten – kann dar­über hin­aus aber auch eigene Ver­hal­tens­ko­di­zes betref­fen, ins­be­son­dere in dem immer wich­ti­ger wer­den­den Kon­text der Nach­hal­tig­keit.

Dr. Arun Kapoor, Kanz­lei Noerr, Spe­zia­list für pro­dukt­haf­tungs­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Fach­buch­au­tor, wird uns als Rechts­an­walt zum Ein­stieg in die­ses Thema zunächst die recht­li­chen Zusam­men­hänge ver­deut­li­chen und dar­über hin­aus auch die Vor­teile eines Product-​​Compliance-​​Managementsystems erläu­tern.

Anschlie­ßend kom­men wir mit­ein­an­der ins Gespräch.

Die Anmel­de­phase endete am 07.02.2023.