Im 13. Kasseler CE-Gespräch wollen wir den Blick etwas über die CE-Kennzeichnung hinauswerfen – dennoch bleiben wir aber bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dazu findet man zunächst einmal im Anhang I der neuen Marktüberwachungsverordnung neben den bekannten 25 CE-Richtlinien insgesamt 70 (!) sogenannte Harmonisierungsvorschriften der Union, die bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Unionsmarkt zur Anwendung kommen können. Von besonderem Interesse für viele Unternehmen sind hierbei vor allem auch die produktbezogenen Umweltrechtsvorschriften.
Es kann auch möglich sein, dass in einzelnen Mitgliedstaaten weitere nicht harmonisierte Rechtsvorschriften zu beachten sind – also Rechtsvorschriften, die eben nur in dem jeweiligen Mitgliedstaat gelten. All diese Rechtsvorschriften machen zunächst nur die zwingenden Verpflichtungen der Product Compliance aus. Außerdem kann ein Unternehmen auch freiwillige Verpflichtungen zur Product Compliance eingehen. Das betrifft sicherlich zunächst einmal die Kundenanforderungen in den Pflichtenheften – kann darüber hinaus aber auch eigene Verhaltenskodizes betreffen, insbesondere in dem immer wichtiger werdenden Kontext der Nachhaltigkeit.
Dr. Arun Kapoor, Kanzlei Noerr, Spezialist für produkthaftungsrechtliche Auseinandersetzungen und Fachbuchautor, wird uns als Rechtsanwalt zum Einstieg in dieses Thema zunächst die rechtlichen Zusammenhänge verdeutlichen und darüber hinaus auch die Vorteile eines Product-Compliance-Managementsystems erläutern.
Anschließend kommen wir miteinander ins Gespräch.