Die Kasseler CE-Gespräche haben sich mittlerweile als solides Forum für den Austausch zwischen Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden zum Thema Produktsicherheitsrecht etabliert.
Im 11. Kasseler CE-Gespräch wollen wir die aktuellen Entwicklungen des Produktsicherheitsrechts (United Kingdom Conformity Assessed / UKCA) in Großbritannien beleuchten. Wir erklären und diskutieren die Folgen, die Regelungen zur UKCA Kennzeichnung für Unternehmen haben, die Produkte nach Großbritannien exportieren, wann Regelungen eintreten und wann Übergangsfristen auslaufen.
Prinzipiell müssen alle Produkte, die in der EU CE-gekennzeichnet sein müssen, in Großbritannien UKCA-gekennzeichnet sein und das eigentlich schon seit 01.01.2021. Da die britischen Regelungen auf denen der EU basieren und es zudem in Großbritannien noch an akkreditierten Prüfstellen, bzw. Prüfkapazitäten mangelt, wurde die Frist für CE-gekennzeichnete Produkte bis zum 31.12.2022 Verlängert. Ab 01.01.2023 müssen kennzeichnungspflichtige Produkte in Großbritannien aber das UKCA-Zeichen tragen. Nicht zuletzt, weil die CE-Richtlinien und –Verordnungen regelmäßig aktualisiert und angepasst werden, sich nach und nach Unterschiede zwischen EU und GB entwickeln und eine deckungsgleiche Konformität hier wie da nicht mehr gewährleistet werden kann.
Referentin ist Anna Bührmann, Expert for Market Access Services von der TÜV Rheinland LGA Products GmbH. Anschließend ist wie immer Zeit für Fragen und Diskussion.
Das Format richtet sich an alle Personen in hessischen Unternehmen und gern auch darüber hinaus, die als Hersteller, Importeure, aber auch als Händler Produktsicherheitsverantwortung tragen.