Technologiefonds Hessen IV stellt Risikokapital für Start-ups bereit

Risi­ko­ka­pi­tal für junge und auf Nach­hal­tig­keit ori­en­tierte Technologie-​​Unternehmen stellt ein vom Land Hes­sen initi­ier­ter neuer Fonds bereit. Der Tech­no­lo­gie­fonds Hes­sen IV (TFH IV) inves­tiert jeweils zwi­schen 0,5 und 2 Mio. Euro in junge Unter­neh­men und Start-​​ups in Hes­sen unter Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­kri­te­rien, die sich an den „Sus­tainable Deve­lop­ment Goals“ (Ziele für nach­hal­tige Ent­wick­lung) der Ver­ein­ten Natio­nen ori­en­tie­ren.

Part­ner­schaft mit hes­si­scher Wirt­schaft

Der Fonds star­tet mit einem Volu­men von 23 Mio. Euro. Erst­in­ves­to­ren sind neben dem Land die DZ BANK AG, die Lan­des­bank Hessen-​​Thüringen (Helaba) sowie die Wirt­schafts– und Infra­struk­tur­bank Hes­sen (WIBank). Der Fonds wird von der Beteiligungs-​​Managementgesellschaft Hes­sen (BMH) ver­wal­tet.

Der TFH IV bewer­tet vor jeder Inves­ti­tion die Aus­wir­kun­gen der Unter­neh­mens­tä­tig­keit auf die 17 ein­zel­nen Sus­tainable Deve­lop­ment Goals der Ver­ein­ten Natio­nen. Die Skala reicht dabei von „sehr nega­tiv“ (minus 2) bis „sehr posi­tiv“ (plus 2). Ist die Gesamt­summe posi­tiv und keine Ein­zel­be­wer­tung bei minus 2, ist ein Invest­ment mög­lich, es sei denn, das Geschäfts­mo­dell liegt in einem von vorn­her­ein aus öko­lo­gi­schen oder sozia­len Gesichts­punk­ten aus­ge­schlos­se­nem Bereich wie etwa Glücks­spiel, Koh­le­kraft­werke sowie Öl– und Gas­för­de­rung. Vor­aus­set­zung ist auch, dass sich das Unter­neh­men ambi­tio­nierte, aber erreich­bare Nach­hal­tig­keits­ziele setzt. Hier­bei wird es von der BMH und einer auf Nach­hal­tig­keit spe­zia­li­sier­ten Unter­neh­mens­be­ra­tung unter­stützt. Die Errei­chung der Ziele wird fort­lau­fend über­prüft.

Hin­ter­grund

Hes­sen hat seit 2008 eine Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie. Seit 2018 ist Nach­hal­tig­keit als Staats­ziel in der Lan­des­ver­fas­sung ver­an­kert.

Die Sus­tainable Deve­lop­ment Goals wur­den im Sep­tem­ber 2015 von den Ver­ein­ten Natio­nen als Bestand­teil ihrer Agenda 2030 ver­ab­schie­det. Darin ver­pflich­ten sich die Staa­ten, allen Men­schen bis zum Jahr 2030 ein Leben in Würde zu sichern.