Steuerliche Forschungsförderung bis Ende 2024 beantragen

 

Am 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stär­kung von Wachs­tums­chan­cen, Inves­ti­tio­nen und Inno­va­tion sowie Steu­er­ver­ein­fa­chung und Steu­er­fair­ness – kurz Wachs­tums­chan­cen­ge­setz – in Kraft getre­ten. Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz ent­hält wich­tige Ände­run­gen zur steu­er­li­chen For­schungs­zu­lage, damit Unter­neh­men mehr in ihre Inno­va­ti­ons­kraft durch For­schung und Ent­wick­lung inves­tie­ren kön­nen.

Was wird geför­dert?

Geför­dert wer­den bei einer Bemes­sungs­grund­lage von max. 10 Mio. Euro (bis­her max. 4. Mio. Euro) pro Jahr:

  • Per­so­nal­kos­ten
    eigen­be­trieb­li­che FuE-​​Projekte Eigen­leis­tun­gen von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten in For­schung und Ent­wick­lung mit 70 Euro (bis­her 40 Euro) pro Stunde bei max. 40 Wochen­stun­den
  • In Auf­trag gege­bene Tätig­kei­ten
    för­der­fä­hige Auf­wen­dun­gen mit 70% (bis­her 60%) der Auf­trags­kos­ten
  • Sach­kos­ten
    Anschaf­fungs– und Her­stel­lungs­kos­ten abnutz­ba­rer beweg­li­cher Wirt­schafts­gü­ter des Anla­ge­ver­mö­gens, wel­che aus­schließ­lich eigen­be­trieb­lich ver­wen­det und für die Durch­füh­rung des FuE-​​Vorhabens erfor­der­lich sind

 Wie hoch ist die For­schungs­zu­lage?

  • Grund­sätz­lich beträgt die For­schungs­zu­lage 25% der Bemes­sungs­grund­lage, also der för­der­fä­hi­gen FuE-​​Personalkosten sowie ggf. Kos­ten für Auf­träge und Wirt­schafts­gü­ter.
  • Somit sind bis zu 2.5 Mio. Euro För­der­mit­tel pro Jahr mög­lich

 Warum pro­fi­tie­ren kleine und mitt­lere Unter­neh­men beson­ders?

  • Neu ist, dass kleine und mitt­lere Unter­neh­men eine zusätz­li­che Erhö­hung der steu­er­li­chen For­schungs­zu­lage um 10%, also eine For­schungs­zu­lage von ins­ge­samt 35% erhal­ten kön­nen.
  • Für kleine und mitt­lere Unter­neh­men sind bis zu 3.5 Mio. Euro För­der­mit­tel pro Jahr mög­lich

 Was ist noch neu?

  • Eine frü­here Aus­zah­lung der For­schungs­zu­lage ist durch die Inte­gra­tion in das Steu­er­vor­aus­zah­lungs­ver­fah­ren mög­lich.
  • Die Beschei­ni­gung kann für max. drei volle Wirt­schafts­jahre in die Zukunft bean­tragt wer­den.
  • Erfor­der­lich sind Anga­ben zu exter­nen Bera­tern, die gegen Ent­gelt an der Antrags­stel­lung mit­ge­wirkt haben.
  • Bis Ende 2024 kann noch die steu­er­li­che For­schungs­zu­lage für das Jahr 2020 bean­tragt wer­den.

Die BSFZ (Beschei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage) bie­tet Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zu dem fol­gen­den Ter­min an.

Ter­min:

11. Juni 2024, Do. 10:00 – 10:30 Uhr

  • Die Anmel­dung zu diese Ver­an­stal­tung erfolgt hier.
  • Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Ansprech­part­ner

Michael Diet­zsch

Tel.: 0561 7891 – 284
Fax: 0561 7891 – 290
dietzsch@​kassel.​ihk.​de