Steuerliche Forschungsförderung bis Ende 2024 beantragen
Am 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz Wachstumschancengesetz – in Kraft getreten. Das Wachstumschancengesetz enthält wichtige Änderungen zur steuerlichen Forschungszulage, damit Unternehmen mehr in ihre Innovationskraft durch Forschung und Entwicklung investieren können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bei einer Bemessungsgrundlage von max. 10 Mio. Euro (bisher max. 4. Mio. Euro) pro Jahr:
- Personalkosten
eigenbetriebliche FuE-Projekte Eigenleistungen von Personengesellschaften in Forschung und Entwicklung mit 70 Euro (bisher 40 Euro) pro Stunde bei max. 40 Wochenstunden
- In Auftrag gegebene Tätigkeiten
förderfähige Aufwendungen mit 70% (bisher 60%) der Auftragskosten
- Sachkosten
Anschaffungs– und Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche ausschließlich eigenbetrieblich verwendet und für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind
Wie hoch ist die Forschungszulage?
- Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25% der Bemessungsgrundlage, also der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie ggf. Kosten für Aufträge und Wirtschaftsgüter.
- Somit sind bis zu 2.5 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich
Warum profitieren kleine und mittlere Unternehmen besonders?
- Neu ist, dass kleine und mittlere Unternehmen eine zusätzliche Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage um 10%, also eine Forschungszulage von insgesamt 35% erhalten können.
- Für kleine und mittlere Unternehmen sind bis zu 3.5 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich
Was ist noch neu?
- Eine frühere Auszahlung der Forschungszulage ist durch die Integration in das Steuervorauszahlungsverfahren möglich.
- Die Bescheinigung kann für max. drei volle Wirtschaftsjahre in die Zukunft beantragt werden.
- Erforderlich sind Angaben zu externen Beratern, die gegen Entgelt an der Antragsstellung mitgewirkt haben.
- Bis Ende 2024 kann noch die steuerliche Forschungszulage für das Jahr 2020 beantragt werden.
Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) bietet Informationsveranstaltungen zu dem folgenden Termin an.
Termin:
11. Juni 2024, Do. 10:00 – 10:30 Uhr
Ansprechpartner
Michael Dietzsch
Tel.: 0561 7891 – 284
Fax: 0561 7891 – 290
dietzsch@kassel.ihk.de