Startups dürfen unter Corona-Rettungsschirm für Unternehmen

Für viele Star­tups wird die Corona-​​Krise zur Exis­tenz­be­dro­hung. Der Corona-​​Rettungsschirm für Unter­neh­men gilt jetzt auch für zahl­rei­che Star­tups. Aller­dings müs­sen die Fir­men eine Bewer­tung von min­des­tens 50 Mil­lio­nen Euro haben. Startup-​​Verband freut sich über die Maß­nahme, for­dert aber auch Hil­fen für klei­nere Fir­men.

Die Bun­des­re­gie­rung spannte zuletzt bereits einen Ret­tungs­schirm für Unter­neh­men. Nun sol­len ihn auch Star­tups nut­zen dür­fen. Das wurde am Nach­mit­tag bekannt. Unter ande­rem bestä­tigte SPD-​​Generalsekretär Lars Kling­beil die­sen Plan auf Twit­ter.

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium pos­tete spä­ter auch die ent­spre­chende Ände­rung im Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds (WSF), wonach auch Star­tups ein­ge­schlos­sen wer­den, „die seit dem 1. Januar 2017 in min­des­tens einer abge­schlos­se­nen Finan­zie­rungs­runde von pri­va­ten Kapi­tal­ge­bern mit einem Unter­neh­mens­wert von min­des­tens 50 Mil­lio­nen Euro ein­schließ­lich des durch dies Runde ein­ge­wor­be­nen Kapi­tals bewer­tet wur­den.“

Der Bun­des­ver­band Deut­sche Star­tups bezeich­net die Maß­nahme als wich­ti­gen Schritt, um das deut­sche „Startup-​​Ökosystem vor den schlimms­ten Fol­gen der Corona-​​Krise zu schüt­zen.“ Gleich­zei­tig weist er aber dar­auf hin, dass auch Fir­men mit einem Unter­neh­mens­wert von weni­ger als 50 Mil­lio­nen Euro ent­spre­chende Hil­fen erhal­ten soll­ten. Dazu gibt es bis­lang aber noch keine Äuße­run­gen.

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